Grünen-Vorstoß nach emotional
geführter Debatte abgelehnt
Kiel (SHL/29.01.)
Schleswig-Holsteins Minister und Landtagsabgeordnete sind auch künftig
nicht verpflichtet, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen. CDU und FDP
lehnten nach einem Jahr Beratung im Innen- und Rechtsausschuss in
Zweiter Lesung einen von den Grünen eingebrachten Gesetzentwurf zur
Änderung von Landesminister-, Landesbeamten- und Abgeordnetengesetz
sowie zur Änderung der Verhaltensregeln für Abgeordnete ab. Der
innenpolitische Sprecher der SPD, Klaus-Peter Puls, begrüßte den
Vorstoß der Grünen in seiner Rede ausdrücklich, verwies aber auf die
Koalitionsräson. In der Abstimmung
votierte allerdings die Sozialdemokratin Anette Langner trotzdem für den
Gesetzentwurf.
„So ist das in Großen
Koalitionen: Als SPD können wir leider auch vernünftigen
Oppositionsvorschlägen nur zustimmen, wenn die CDU mitmacht",
gab Puls zu Protokoll.
„Das ist ein Armutszeugnis", schimpfte die
Grünen-Abgeordnete Monika Heinold in einer emotional geführten
Debatte. „Wer das Gesetz ablehnt, verweigert den Bürgern die
Transparenz". Die Oppositionspartei hatte in Anlehnung an die
seit 2005 im Bundestag geltende Regelung gefordert, dass Abgeordnete
ihre Einkünfte auflisten. „Wir haben extra das Berliner Modell
gewählt, weil es rechtlich bereits vom Bundesverfassungsgericht
geprüft wurde", betonte Heinold. „Die Bürger haben Anspruch
darauf, zu erfahren, ob Abgeordnete ihre Entscheidungen frei treffen
oder von wirtschaftlichen Interessen geleitet werden",
pflichtete ihr die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk,
bei.
„Einen Zwang darf es nicht geben"
Im Abgeordnetengesetz
und in den Verhaltensregeln gebe es bereits „umfassende Kontroll-
und Anzeigepflichten, die wir uns selbst aufgelegt haben",
hielt Werner Kalinka (CDU) dagegen. Seiner Meinung nach würde die
Bereitschaft zum politischen Mandat abnehmen – „dem sollten wir
mit dem Gesetz nicht weiter Vorschub leisten". Auch
Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP) wiederholte seine
Befürchtungen, dass eine Pflicht zur Offenlegung der
Nebeneinkünfte Selbstständige und Freiberufler davon abhalten
könnten, ein Mandat zu übernehmen. „Wer seinen monetären
Exhibitionismus ausleben muss, soll das tun, einen Zwang darf es
nicht geben", sagte Kubicki.
Hintergrund:
Ein Gesetzespaket der Grünen, das eine
Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte von
Abgeordneten und Ministern vorsieht, steht vor der
Ablehnung. CDU, SPD und FDP waren im Innen- und
Rechtsausschuss dagegen.
Der Entwurf
der Grünen sieht vor, die seit 2005 geltenden Regelungen
des Bundestages auf den Schleswig-Holsteinischen Landtag
sowie auf die Landesminister und die Staatssekretäre zu
übertragen. Demnach wären die Politiker verpflichtet,
ihre Nebentätigkeiten aufzulisten und deren
Größenordnung in eine von drei Stufen einzuordnen: 1.000
bis 3.500 Euro, 3.500 bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro
pro Monat. Bisher sind in Kiel die Angaben zu
Zuverdiensten – ohne finanzielle Einordnung –
freiwillig. Hierzu will die Oppositionsfraktion das
Landesministergesetz, das Landesbeamtengesetz,
Abgeordnetengesetz und die Verhaltensregeln für
Landtagsabgeordnete entsprechend ändern.
Während die Grünen
sich von einer solchen Regelung mehr Transparenz
versprechen, befürchten die Gegner des Vorschlags, die
Offenlegungspflicht könnte Selbständige und Freiberufler
davon abhalten, ein Mandat anzunehmen.
1. Lesung: plenum-online,
November
2007
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