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Top 06 Entwurf eines Gesetzes zum Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und dem Heiligen Stuhl Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist der Ministerpräsident – Drucksache 16/2245 |
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Landtag begrüßt
Staatsvertrag Aber: Diskussion um unbefristete Gültigkeitsdauer und mögliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt Kiel (SHL/28.01.) Der geplante Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der römisch-katholischen Kirche ist im Parlament in Erster Lesung auf ein positives Echo gestoßen. Vertreter von CDU, SPD, FDP und SSW begrüßten grundsätzlich, dass die Landesregierung das Verhältnis mit dem Vatikan auf eine klare rechtliche Grundlage stellen will. Abgeordnete aus den Reihen der Liberalen und der dänischen Minderheitspartei monierten allerdings, dass das Vertragswerk keine zeitliche Begrenzung enthalte und somit im Falle der Ratifizierung unbefristet Zuschüsse gezahlt werden müssten. Für das Jahr 2009 belaufen sich diese auf rund 190.000 Euro. Die Grünen lehnten Kirchenverträge generell ab und forderten stattdessen allgemeine gesetzliche Regelungen. Die stellvertretende Ministerpräsidentin Ute Erdsiek-Rave (SPD) bezeichnete den Staatsvertrag als „solides rechtliches Fundament", der alles regele, „was es zu regeln gibt". Er sorge für eine „zeitgemäße Verbindung" zwischen Staat und Kirche und werde helfen, „die freiheitliche Partnerschaft fortzuentwickeln". Dem zur Ratifizierung vorgelegten Staatsvertrag waren knapp zweijährige Verhandlungen vorausgegangen. Die 24 Artikel zielen auf die rechtliche Gleichstellung von Katholiken und Lutheranern ab. Das Vertragswerk schreibt unter anderem das Prinzip der Glaubensfreiheit fest und bestätigt das Selbstverwaltungsrecht der Kirche sowie das grundgesetzliche Recht auf den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre. Zudem verpflichtet sich das Land, auf die Sonn- und Feiertagsruhe zu achten und die Ausbildung katholischer Theologen an den Universitäten zu fördern. Kayenburg: „Das Geld ist gut angelegt" „Der Staatskirchenvertrag mit dem Heiligen Stuhl ist ein wichtiges und zugleich beeindruckend nüchternes Dokument der religiösen Einheit in Vielfalt, die die Menschen in Schleswig-Holstein in und mit unserem Land verbindet und auch prägt" begrüßte Martin Kayenburg (CDU) das Vertragswerk in der Aussprache. Dem stimmte Ekkehard Klug (FDP) im Grundsatz zu, meldete aber seinen „Vorbehalt gegen die ewige Gültigkeitsdauer des Vertragstextes an". Auch die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, gab zu Bedenken, dass sich das Land angesichts der schwierigen Finanzlage in dieser Form binde. „Das Geld ist gut angelegt", widersprach Kayenburg dieser Sichtweise. Außerdem würden durch den Vertrag keine Zusatzzahlungen entstehen. Der SPD-Abgeordnete Rolf Fischer gestand ein, dass die Vorbehalte ernst genommen werden müssten. Allerdings seien „die Kosten festgelegt", stellte er klar. Und: Die im Vertrag enthaltene Freundschaftsklausel mache Korrekturen möglich. Grüne: Vertrag ist „unzeitgemäß" Der Vertrag sei „unzeitgemäß", konstatierte dagegen Monika Heinold (Grüne). Statt mit den Glaubensgemeinschaften „immer einzelne Verträge abzuschließen", gelte es allgemeine gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen. Zudem enthalte der Vertrag vieles, was ohnehin schon in der Verfassung stehe. Die rund 173.000 Katholiken in Schleswig-Holstein machen sechs Prozent der Bevölkerung aus und sind damit hinter den 1,5 Millionen Lutheranern die zweitgrößte Religionsgemeinschaft im Lande. Sie gehören zum 1994 eingerichteten Erzbistum Hamburg, das neben Schleswig-Holstein und der Hansestadt auch den mecklenburgischen Teil von Mecklenburg-Vorpommern umfasst. Ratifizierung im Frühjahr geplant Bislang wurde im Lande das Abkommen mit der evangelischen Kirche aus dem Jahr 1957 auch auf die Katholiken angewendet. Nach der Ratifizierung durch den Landtag soll der neue Staatsvertrag im Frühjahr mit der Übergabe der entsprechenden Urkunden in Kraft treten. Zuvor müssen die Ausschüsse Innen- und Recht, Bildung sowie Finanzen den Entwurf noch beraten. |
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