Die stellvertretende Ministerpräsidentin Ute
Erdsiek-Rave (SPD) bezeichnete den Staatsvertrag als „solides
rechtliches Fundament", der alles regele, „was es zu regeln
gibt". Er sorge für eine „zeitgemäße Verbindung"
zwischen Staat und Kirche und werde helfen, „die freiheitliche
Partnerschaft fortzuentwickeln". Dem zur Ratifizierung
vorgelegten Staatsvertrag waren knapp zweijährige Verhandlungen
vorausgegangen.
Die 24 Artikel zielen auf die rechtliche
Gleichstellung von Katholiken und Lutheranern ab. Das Vertragswerk
schreibt unter anderem das Prinzip der Glaubensfreiheit fest und
bestätigt das Selbstverwaltungsrecht der Kirche sowie das
grundgesetzliche Recht auf den Religionsunterricht in
Übereinstimmung mit der katholischen Lehre. Zudem verpflichtet
sich das Land, auf die Sonn- und Feiertagsruhe zu achten und die
Ausbildung katholischer Theologen an den Universitäten zu
fördern.
Kayenburg: „Das Geld ist gut angelegt"
„Der Staatskirchenvertrag mit dem Heiligen Stuhl
ist ein wichtiges und zugleich beeindruckend nüchternes Dokument
der religiösen Einheit in Vielfalt, die die Menschen in
Schleswig-Holstein in und mit unserem Land verbindet und auch
prägt" begrüßte Martin Kayenburg (CDU) das Vertragswerk in
der Aussprache. Dem stimmte Ekkehard Klug (FDP) im
Grundsatz zu, meldete aber seinen „Vorbehalt gegen die ewige
Gültigkeitsdauer des Vertragstextes an". Auch die
Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, gab zu Bedenken,
dass sich das Land angesichts der schwierigen Finanzlage in dieser
Form binde. „Das Geld ist gut angelegt", widersprach
Kayenburg dieser Sichtweise. Außerdem würden durch den Vertrag
keine Zusatzzahlungen entstehen.
Der SPD-Abgeordnete Rolf Fischer gestand ein, dass
die Vorbehalte ernst genommen werden müssten. Allerdings seien
„die Kosten festgelegt", stellte er klar. Und: Die im
Vertrag enthaltene Freundschaftsklausel mache Korrekturen
möglich.
Grüne: Vertrag ist „unzeitgemäß"
Der Vertrag sei „unzeitgemäß",
konstatierte dagegen Monika Heinold (Grüne). Statt mit den
Glaubensgemeinschaften „immer einzelne Verträge
abzuschließen", gelte es allgemeine gesetzliche Regelungen
auf den Weg zu bringen. Zudem enthalte der Vertrag vieles, was
ohnehin schon in der Verfassung stehe.
Die rund 173.000 Katholiken in Schleswig-Holstein machen sechs
Prozent der Bevölkerung aus und sind damit hinter den 1,5
Millionen Lutheranern die zweitgrößte Religionsgemeinschaft im
Lande. Sie gehören zum 1994 eingerichteten Erzbistum Hamburg, das
neben Schleswig-Holstein und der Hansestadt auch den
mecklenburgischen Teil von Mecklenburg-Vorpommern umfasst.
Ratifizierung im Frühjahr geplant