Ein
Kernpunkt des Vertragswerks betrifft die Web-Angebote der
öffentlich-rechtlichen Sender. Zeitungen und
Zeitschriften wie auch kommerzielle Rundfunksender mit
werbefinanzierten Online-Angeboten sehen sich durch die
Konkurrenz der gebührenfinanzierten Angebote von ARD und
ZDF bedroht. Dieser Punkt wird nun geregelt, und ARD und
ZDF erhalten eine Reihe von Auflagen.
Fristen für aktuelle Berichterstattung
So müssen
die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Sender
künftig „sendungsbezogen" sein. Das heißt: „Presseähnliche"
Angebote oder Service-Angebote wie Kleinanzeigen,
Stellenbörsen, Routenplaner und Veranstaltungskalender
dürfen ARD und ZDF künftig nicht mehr ins Netz stellen,
ebenso wenig wie eine flächendeckende lokale
Berichterstattung. Das gleiche gilt für Spielfilme und
Fernsehserien, die nicht selbst produziert wurden.
Außerdem wird eine zeitliche Befristung eingeführt: Die
Verweildauer der Online-Angebote von ARD und ZDF beträgt
sieben Tage, bei Sportangeboten sind es 24 Stunden. Dies
gilt jedoch nicht für Archive mit zeit- und
kulturgeschichtlichen Inhalten.
Zur
Überprüfung des Web-Angebots der öffentlich-rechtlichen
Sender ist ein so genannter Dreistufentest vorgesehen. Die
Rundfunkräte der Sender müssen festlegen, ob ein Beitrag
dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen zur Förderung von
Demokratie und Kultur entspricht, ob er in den freien
Wettbewerb eingreift und wie hoch der finanzielle Aufwand
ist. Für die Aufarbeitung ihrer Archive nach den Vorgaben
dieses Tests haben ARD und ZDF Zeit bis August 2010.
Mit diesen
Auflagen erfüllt der Staatsvertrag auch die Kriterien der
EU-Kommission, die den gebührenfinanzierten Rundfunk in
Deutschland mehrfach als Behinderung des freien
Wettbewerbs eingestuft hatte.
Barrierefreie Angebote werden erweitert
Weitere
Regelungen des Vertrags: Die digitalen Fernsehprogramme
von ARD und ZDF, etwa "EinsFestival" oder "ZDFinfokanal",
erhalten genaue Programmkonzepte. Zusätzlich zu den 64
bestehenden öffentlich-rechtlichen Radiosendern soll der
Digitalsender "DRadio Wissen" des
Deutschlandradios ins Leben gerufen werden. Und:
Öffentlich-Rechtliche wie private Sender werden
aufgefordert, ihre Programme durch barrierefreie Angebote,
etwa für Hör- und Sehbehinderte, zu erweitern. Dieser
Punkt geht auf eine Initiative des
Schleswig-Holsteinischen Landtages aus dem September 2007
zurück.
Debatte zum
Thema Barrierefreiheit: plenum-online, Juni
2006
September 2007 (Meldung)