Hintergrund:
Die FDP fordert einen Regierungsbericht
über die Auswirkung der jüngsten Honorarreform auf die
niedergelassenen Ärzte und auf die medizinische
Versorgung im Lande. Anlass ist die zum Jahresbeginn in
Kraft getretene und inzwischen in einigen wesentlichen
Punkten revidierte Neuregelung bei der Verteilung der
Krankenkassen-Zahlungen an die Arztpraxen.
Ursprünglich
sollte mit Jahresbeginn die Honorarverteilung in ganz
Deutschland nach bundesweit einheitlichen Vorgaben
bestimmt werden. Es war vorgesehen, die Leistungen der
Ärzte innerhalb einer Gruppe – beispielsweise alle
Augenärzte eines Bundeslandes – mit einem einheitlichen
Honorar zu vergüten. Dies hätte beispielsweise dazu
führen können, dass stark spezialisierte Ärzte, die
vergleichsweise teure Behandlungsmethoden anbieten, starke
Einbußen hinnehmen und um die Existenz ihrer Praxen
bangen müssten. Der Einfluss der Kassenärztlichen
Vereinigungen in den Ländern, Ungleichheiten zwischen und
innerhalb der einzelnen Ärztegruppen auszugleichen, wäre
mit der Reform auf ein Minimum geschrumpft.
Jeder siebte Mediziner im Land befürchtet
Umsatzeinbußen von mehr als 15 Prozent
Bei der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) in
Bad Segeberg sind nach eigenen Angaben in den ersten
Januarwochen rund 650 so genannte Härtefallanträge
eingegangen. Somit befürchtete jeder siebte Mediziner im
nördlichsten Bundesland Umsatzeinbußen von mehr als 15
Prozent.
Vor diesem
Hintergrund hat der sogenannte Erweiterte
Bewertungsausschuss aus Ärzte- und Kassenvertretern
vergangene Woche in Berlin beschlossen, die Honorarreform
bis Ende 2010 aufzuschieben. Die KVSH reagierte mit
Erleichterung: Die Übergangsfrist bringe die nötige
Zeit, um die Honorarreform dauerhaft nachzubessern.
Zunächst kann die KVSH nun wieder selbst über die
Verteilung entscheiden, Mehreinnahmen bei der
Basisversorgung abschöpfen und an die Spezialisten
weiterreichen. Entsprechend wird die nächste
Quartalsabrechnung der Kassenärzte, die Ende März
ansteht, wieder nach den alten Kriterien vorgenommen. Auch
die Liberalen reagierten erfreut auf die neueste
Entwicklung. Die Fristverlängerung sei jedoch nur ein „Teilerfolg".
KVSH verteilt wacht über rund 900 Millionen Euro
Die KVSH
bekommt in diesem Jahr voraussichtlich rund 900 Millionen
Euro von den Krankenkassen zugewiesen. Das Geld ist für
Verwaltungsgebühren und Notdienste, hauptsächlich jedoch
das Honorar für die 2.100 Hausärzte, 1.900 Fachärzte
sowie die 500 Psychotherapeuten im Land gedacht. Diese
rechnen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern
jeweils zum Quartalsende mit der KVSH.