Demnach
gibt es im Lande 130 Zentrale Orte und Stadtrandkerne. Sie
werden in acht Kategorien aufgeteilt – vom Oberzentrum
bis zum Ländlichen Zentralort und dem Stadtrandkern 2.
Ordnung. Größter Zentralort ist das Oberzentrum Kiel mit
234.267 Einwohnern; der kleinste Ländliche Zantralort ist
Grube im Kreis Ostholstein mit 1.037 Einwohnern.
In diesen
130 Orten leben 68 Prozent der Einwohner des Landes; 72
Prozent aller Wohnungen befinden sich hier. Mit den hier
ansässigen Gewerbebetrieben und
Infrastruktureinrichtungen versorgen sie den umliegenden
Raum mit. Um diese Versorgungsfunktionen aufrecht erhalten
zu können, bekommen die Zentralen Orte Geld aus dem
Kommunalen Finanzausgleich. Im Jahr 2007 gab das Land eine
Summe von 88,5 Millionen Euro an die Kommunen für diesen
Zweck weiter.
1.000 Gemeinden ohne Einstufung im
Zentralörtlichen System
Entscheidend
für die Einstufung als Zentralort ist die Einwohnerzahl
in der Stadt selbst sowie in der Umgebung. So soll ein
Mittelzentrum 15.000 Einwohner sowie 40.000 Menschen in
der weiteren Umgebung aufweisen. Ein Unterzentrum soll
4.000 Einwohner haben, dazu 10.000 im nahen
Versorgungsbereich. Die Landesregierung stellt klar, dass
die Ausstattung einer Gemeinde mit bestimmten
Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen kein Kriterium
für eine Aufwertung eines Ortes ist und weist damit
entsprechende Forderungen verschiedener Kommunen zurück.
Insgesamt gibt es fast 1.000 Gemeinden ohne Einstufung im
Zentralörtlichen System.
Die
Zentralorte sind seit 1997 mit einem Bevölkerungs-Plus
von 1,3 Prozent weniger stark angewachsen als die
ländlichen Gemeinden (6,7 Prozent). Das liegt dem Bericht
zufolge an einer vermehrten Stadt-Umland-Wanderung in den
Jahren 1998 bis 2002. Die ist inzwischen aber abgeebbt –
die Städte erfreuen sich wieder größerer Beliebtheit.
Landesregierung will Ausweitung einschränken
Vor diesem
Hintergrund und angesichts der demographischen Entwicklung
steht die Landesregierung einer Erhöhung der Zahl der
Zentralen Orte kritisch gegenüber. Es gehe darum, „zuerst
die Tragfähigkeit von Versorgungseinrichtungen in den
bestehenden Zentralen Orten und Stadtrandkernen zu
stützen" und das bisherige System zu „stabilisieren".
Denn: Bei einer größeren Zahl an Zentralorten müssten
die Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich auf mehr
Gemeinden verteilt werden als bisher, und jedem Ort
stünde entsprechend weniger Geld zur Verfügung. Das soll
nach Auffassung der Landesregierung vermieden werden.
Auch eine
Aufwertung in die nächsthöhere Zentralort-Kategorie soll
nur dann erfolgen, wenn davon auszugehen sei, dass diese
Orte „die gesetzlichen Kriterien der höheren Stufe auch
längerfristig erfüllen können". Zudem strebt die
Landesregierung an, Ausnahmeregeln zu streichen – etwa
die Mindest-Einwohnerzahl für einen ländlichen
Zentralort in einem dünn besiedelten Gebiet, die zurzeit
bei 750 und nicht – wie ansonsten üblich – bei 1.000
liegt. Auch soll der Einzugsbereich eines ländlichen
Zentralorts wegen der gestiegenen Mobilität von zehn auf
zwölf Kilometer ausgeweitet werden. Andererseits soll es
zunächst aber keine Rückstufungen von Zentralen Orten
geben, die die Mindestwohnerzahlen unterschreiten.