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Mel1
E-Government
– Drucksachen 16/1353 ,
16/2418
Der Landtag hat einen
Bericht der Landesregierung zum Thema "Electronic Government in
Schleswig-Holstein"; kurz E-Government, für erledigt erklärt.
E-Government bezeichnet die Nutzung von E-Mail und Internet für den
Kontakt zwischen Bürgern und Behörden sowie in der Verwaltung. Laut dem Bericht aus
dem Finanzministerium sind zurzeit etwa 21.000 Arbeitsplätze in der
Landesverwaltung über das "Landesnetz SH" miteinander
verknüpft. Zudem wird darauf hingewiesen, dass diese vereinfachten
Kontakte zwischen Wirtschaft und Verwaltung, etwa bei den
Statistikpflichten, „die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen positiv
beeinflussen". Dies gelte insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen.
Mit Hilfe von E-Government sollen Verwaltungsabläufe
effizienter und kostengünstiger gestaltet werden. Dadurch ist es
beispielsweise möglich, offizielle Schriftstücke über das Internet zu
beziehen und mittels einer elektronischen Signatur zu beglaubigen. Ziel
ist die sogenannte elektronische Akte.
Debatte bei Berichterstattung: plenum-online, Mai
2007
Mel2
Datenschutzbericht
– Drucksachen 16/1839,
16/2419
Der
Landtag hat den Tätigkeitsbericht 2008 des Unabhängigen Landeszentrums
für den Datenschutz (ULD) für erledigt erklärt. Darin stellt der
Landesdatenschutzbeauftragte Thilo Weichert der Landesregierung ein
gutes Zeugnis aus. Diese habe ein eindeutiges Votum gegen die
Vorratsspeicherung von Fluggastdaten abgegeben, und sie habe
signalisiert, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
zum Kfz-Kennzeichen-Scanning zu respektieren. Zudem unterstütze die
Regierung das ULD bei seinen Bestrebungen zur Weiterentwicklung des
präventiven Datenschutzes.
Debatte bei Berichterstattung: plenum-online, Juni
2008
Mel3
Illegaler Datenhandel
– Drucksachen 16/2224 ,
16/2421
Die
Landesregierung soll sich im Rahmen der Novellierung des
Bundes-Datenschutzgesetzes für härtere Richtlinien zum Schutz der
Bürger vor Datenmissbrauch einsetzen. Dies haben die Abgeordneten nach
Beratung im Innen- und Rechtsausschuss in einem einstimmigen Votum
angemahnt und mit einer Liste von Forderungen untermauert. Unter anderem
verlangen die Parlamentarier, dass die Übermittlung personenbezogener
Daten an Dritte oder deren Nutzung zu Werbezwecken künftig der
ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen bedarf. Zudem sollen die
Bürger – sofern die Datenübermittlung mehreren Zwecken dienen soll
– die Möglichkeit haben, zu wählen, welchem dieser Zwecke sie
zustimmen. Grundlage der gemeinsamen Beschlussfassung war ein Antrag der
Grünen.
Debatte
bei Berichterstattung: plenum-online, September 2008
Mel4
Stellungnahme BVerG
– Drucksache 16/2422
Der
Landtag wird im Verfahren um das Bayerische Polizeigesetz vor dem
Bundesverfassungsgericht (BVG) keine Stellung beziehen. Das Plenum
lehnte eine entsprechende Anfrage Karlsruhes ab. Im Mittelpunkt des
Prozesses steht die Ausweitung der Befugnisse für Polizei und
Verfassungsschutz in Bayern. So ist es dort den Ermittlern unter anderem
erlaubt, Wohnungen zum Zwecke der verdeckten Datenerhebung heimlich zu
durchsuchen. Gegen diese und weitere gesetzliche Regelungen wie etwa der
Onlinedurchsuchung haben vier bayerische Landtagsabgeordnete der SPD
Verfassungsbeschwerde eingelegt.
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