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Mel1
Bestattungsgesetz
– Drucksachen 16/2286 , 16/2376
Einstimmig
hat das Plenum die von der Landesregierung vorgelegten Änderungen am
Bestattungsgesetz verabschiedet. Danach sind Hinterbliebene nunmehr
grundsätzlich zur Übernahme der Beerdigungskosten verpflichtet.
Bislang mussten die Kommunen die Kosten tragen, wenn sogenannte
"bestattungspflichtige" Angehörige nicht zahlen. Darüber
hinaus enthält das Gesetz Neuerungen für die Seebestattung, die
Datenverarbeitung und den Umgang mit Spätabtreibungen. So gelten Föten
aus Schwangerschaftsabbrüchen mit einem Gewicht von mindestens 500
Gramm als Totgeborene und unterliegen damit der Bestattungspflicht.
1. Lesung (Meldung): plenum-online,
November 2008
Debatte zum Thema Sozialbestattungen: plenum-online, November
2007
Mel2
Medizinische Versorgungszentren
– Drucksache 16/2377
Auf Antrag von CDU und SPD
wird die Landesregierung in der März-Tagung über die Entwicklung der
medizinischen Versorgungszentren in Schleswig-Holstein berichten. Die
Regierungsfraktionen wollen unter anderem wissen, in welchem Umfang
bislang Versorgungszentren entstanden sind und wie es um die
medizinische Versorgung im Land bestellt ist.
Medizinische Versorgungszentren sind fachübergreifend
ärztlich geleitete Einrichtungen, in denen Ärzte, die in das
Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte
tätig sind. Den rechtlichen Rahmen für diese Einrichtungen gibt Paragraph 95 des
Sozialgesetzbuches V vor. Laut der Kassenärztlichen Vereinigung
Schleswig-Holstein (KVSH) sind derzeit landesweit 39 medizinische
Versorgungszentren zugelassen.
Debatte zum Thema
Gesundheitsstandort (Große Anfrage):
plenum-online, April
2008
Mel3
Ehrenamt
–
Drucksache 16/2395
Von der
Tagesordnung abgesetzt
Mel4
Flüchtlingspolitik
– Drs. 16/1878
(neu) ,
16/1892
(neu) ,
16/2420
Mit den
Stimmen der CDU/SPD-Koalition hat der Landtag mehrere gemeinsame
Vorstöße von Liberalen, Grünen und des SSW in der Ausländer- und
Flüchtlingspolitik zurückgewiesen. Abgelehnt wurde unter anderem die
Forderung nach einem Clearingverfahren für die Aufnahme von
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Opposition
versprach sich hiervon eine „passgenaue" Unterbringung der
Jugendlichen und Kinder. Fachleute wie der Flüchtlingsbeauftragte Wulf
Jöhnk halten die derzeitige „Praxis in Schleswig-Holstein für
schlicht und ergreifend rechtswidrig", da jugendliche Flüchtlinge
nach dem Ausländerrecht und nicht nach dem Jugendschutzgesetz behandelt
würden. Gescheitert ist zudem ein Antrag, in dem eine ärztliche
Begutachtung von traumatisierten ausreisepflichtigen Personen angemahnt
wurde.
Debatte
bei Antragstellung: plenum-online, Februar
2008
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