|
Heftiger
Streit im Landtag um Gratis-KiTa
Koalition
überlegt, Gebührenfreiheit für letztes Jahr wieder zu kippen
Kiel (SHL/27.01)
Die Gebührenfreiheit für das letzte
Kindergarten-Jahr droht zur kurzlebigsten Sozialmaßnahme in der jüngeren Geschichte Schleswig-Holsteins zu werden. Überlegungen in
der CDU/FDP-Koalition, die erst im Sommer eingeführte Beitragsfreiheit wieder abzuschaffen, lösten im Landtag
eine heftige Debatte um wünschenswerte Leistungen und deren Finanzierbarkeit aus.
Die Opposition warf Schwarz-Gelb Wählertäuschung und eine verfehlte Politik vor. Die Gebührenbefreiung
kostet das Land jährlich 30 Millionen Euro.
„Wir müssen das Land erst einmal in die Lage versetzen, soziale
Wohltaten auszuführen, die nicht auf Pump und Kosten der
nächsten Generation finanziert werden", verteidigte
CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher (Foto)in
einer von der SPD beantragten Aktuellen Stunde die Überlegungen
in der Koalition. Auch Cornelia Conrad von den Liberalen
unterstrich, das Land könne nicht mehr alles leisten, was
wünschenswert ist.
"Zukunft unserer Kinder
darf nicht von
der Finanzlage abhängig sein"
Wenn die Koalition eine Abschaffung
der Gebührenfreiheit eiskalt durchziehe, wäre dies Wählertäuschung,
hielt Oppositionsführer Ralf Stegner (SPD/Foto)
der Koalition entgegen. Denn: „Die Zukunft unserer Kinder darf
nicht von der Finanzlage abhängig sein – im Gegenteil: An ihrer
Förderung hängt vielmehr unsere Zukunft". „Bildung ist
die beste Prävention gegen Armut, Arbeitslosigkeit und soziale
Ausgrenzung", schloss die Abgeordnete der Linken, Antje
Jansen, an.
Die Grünen kritisierten in
diesem Zusammenhang die Steuerpolitik von CDU und FDP. „Sie
müssen ihre irrsinnigen Steuergeschenke kompensieren, die dem
Land und seinen Kommunen die letzen Euros aus der Tasche
ziehen", sagte die finanzpolitische Sprecherin Monika Heinold.
Diese Politik sei familienfeindlich, zukunftsfeindlich und
kurzsichtig. Es sei Niemandem zu vermitteln, dass alle
Landtagsfraktionen vor einem Jahr das beitragsfreie KiTa-Jahr für
bildungs- und sozialpolitisch unentbehrlich hielten und es ein
Jahr später wieder eingespart werden soll, meinte
SSW-Fraktionschefin Anke Spoorendonk: „Das hinterlässt den
unschönen Eindruck, dass es CDU und FDP damals nur um die Stimmen
der Eltern zur Bundestags- und Landtagswahl ging", sagte sie.
Minister sieht
"Geburtsfehler" in der Grundsatzdiskussion vor zwei
Jahren
Bildungsminister Ekkehard Klug
(FDP) verwies auf „Geburtsfehler" der Gebührenbefreiung.
Bereits im vergangenen Jahr sei klar gewesen, dass die Maßnahme
über neue Schulden finanziert werden muss. Das laufe allerdings
den Sparbemühungen und der Schuldenbremse zuwider.
Weitere
Redner: Wolfgang Kubicki (FDP), Anke
Erdmann (Grüne), Wolfgang Baasch (SPD)
- Druckversion
-
Hintergrund:
Die SPD möchte wissen, was hinter der Ankündigung von
CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher steckt, im Zuge
des Sparkurses von Schleswig-Holsteins schwarz-gelber
Landesregierung das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr
in Schleswig-Holstein womöglich wieder abzuschaffen.
Hierüber wird der Landtag zu Beginn seiner Tagung in
einer Aktuellen Stunde debattieren.
„Es gibt
keine Tabus", wird von Boetticher in einer Zeitung
zitiert. 30 Millionen Euro koste die Gebührenbefreiung das
Land jedes Jahr. Niemand bestreite zwar, dass diese Leistung
wichtig sei, betonte von Boetticher demnach. Wenn
Schleswig-Holstein aber Solidarbeiträge anderer Länder
verlange, „können wir nicht teure Leistungen anbieten,
die etwa Hessen seinen Bürgern nicht finanziert".
Die Regelung
gilt erst seit Sommer vergangenen Jahres. Die
Beitragsfreiheit für eine fünfstündige Betreuung im
letzten KiTa-Jahr vor der Schule hatte der Landtag im
Oktober 2008 nach langer Diskussion beschlossen. Unterdessen
streben die Linken sogar eine Ausweitung der Gratis-KiTa auf
eine Ganztagsbetreuung in allen drei Jahren an. Das sieht
ein Gesetzentwurf vor, den der Landtag ebenfalls in dieser
Tagung berät (...gehe
zu).
Vorherige Debatten zum Thema:
plenum-online Oktober
2008, November
2008
Stichwort:
Über eine bestimmte Frage von
allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer
Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt
werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor
Sitzungsbeginn gestellt werden.
Die Redebeiträge
einzelner Abgeordneter dürfen nicht länger als fünf
Minuten dauern. Die Redezeit der Mitglieder der
Landesregierung sollte dreißig Minuten nicht überschreiten.
In der Aktuellen Stunde haben die Fraktionen die Möglichkeit
eines "letzten Wortes". Sie können auf die Ausführungen
eines Ministers antworten, auch wenn die für die
Abgeordneten insgesamt vorgesehene Redezeit von 60 Minuten
bereits abgelaufen ist.
|
zurück
zum Textanfang |