Hintergrund:
Eine unabhängige
Kommission soll künftig regelmäßig Gefängnisse, den
Polizei-Gewahrsam sowie psychiatrische Kliniken und
Altersheime mit geschlossenen Abteilungen im Lande
untersuchen. Das sieht ein Staatsvertrag der Bundesländer
vor, den die Regierungen im letzten Juni in Dresden
unterzeichnet haben und der nun dem Landtag zur
Ratifizierung vorliegt. Hintergrund ist das 2002 von den
Vereinten Nationen beschlossene Abkommen „gegen Folter
und grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
oder Strafe", das auf dem sogenannten
Fakultativprotokoll basiert.
"Bundesstelle
zur Verhütung von Folter"
Die
ehrenamtlich arbeitende Kommission soll von Wiesbaden aus
alle Einrichtungen der Länder kontrollieren, in denen
Menschen die Freiheit entzogen wird. Sie besteht aus vier
Personen, die von der Justizministerkonferenz für vier
Jahre ernannt werden. Die Prüfer sollen Fachkenntnisse
mitbringen, etwa aus den Bereichen Polizei, Justizvollzug,
Kriminologie oder Psychiatrie. Die Behörden sollen die
von der Kommission festgestellten Mängel und ihre
Empfehlungen laut Staatsvertrag „sorgfältig
prüfen" und „in angemessener Zeit dazu Stellung
nehmen". Die Prüfer erarbeiten jährlich einen
Bericht, der auch den Landtagen vorgelegt wird. Daneben
richtet der Bund eine "Bundesstelle zur Verhütung
von Folter" ein, die für Bundeswehr und
Bundespolizei zuständig ist.
Von der
Verabschiedung des Protokolls in New York bis zu seiner
Umsetzung in Deutschland hat es fast sieben Jahre
gedauert. Grund hierfür war ein Streit zwischen dem Bund
und einer Reihe von Bundesländern. So wurde auf
Länderseite bezweifelt, ob es in Deutschland notwendig
ist, ein solches Kontroll-Gremium einzurichten. Es gab
zudem noch Vorbehalte wegen der entstehenden Kosten. Laut
Landes-Justizministerium steuert Schleswig-Holstein pro
Jahr 15.000 Euro zu den Kosten bei, die für das
Sekretariat der Kommission und die Reisekosten der
Mitglieder anfallen.
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