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Auf dieser
Seite: Umwelt-Informationsgesetz
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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Umwelt-
informationsgesetzes für das
Land Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der
Landesregierung / Federführend ist das
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume – Drucksache
17/171
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drs. 17/215
Neu: Ohne Aussprache
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Umweltinformationsgesetz
wird überarbeitet
Kiel (SHL/29.01.) Das
Umwelt-Informationsgesetz des Landes weist nach Ansicht des
Umweltministeriums „inhaltliche und sprachliche Unklarheiten"
auf, die nun beseitigt werden sollen. Das Gesetz aus dem Jahr 2007
beruht auf einer EU-Richtlinie und gilt für Behörden wie auch für
private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Sie
müssen jedem Bürger auf Antrag die bei ihnen vorliegenden
Umwelt-Informationen herausgeben. Allerdings gibt es
Einschränkungen: Zum Schutz von personenbezogenen Daten,
Betriebsgeheimnissen oder öffentlichen Belangen kann ein Antrag
abgewiesen werden. In der Praxis sei es zu Unklarheiten gekommen,
wie die Interessen des antragstellenden Bürgers einerseits und des
Amtes oder der Firma andererseits gegeneinander abgewogen werden
sollen, heißt es nun. Darum plädiert das Ministerium für eine
Neuregelung, die sich an das entsprechende Bundesgesetz anlehnt.
Zudem soll auch der jährliche Umwelt-Zustandsbericht künftig
entfallen. Der Landtag überwies den Gesetzentwurf in Erster Lesung
ohne Aussprache an die Umwelt und Agrar sowie Innen und Recht.
Hintergrund:
Das Umwelt-Informationsgesetz des Landes weist nach
Ansicht des Umweltministeriums „inhaltliche und
sprachliche Unklarheiten" auf, die nun beseitigt
werden sollen. Das Gesetz aus dem Jahr 2007 beruht auf
einer EU-Richtlinie und gilt für Behörden wie auch für
private Unternehmen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.
Sie müssen jedem Bürger auf Antrag die bei ihnen
vorliegenden Umwelt-Informationen herausgeben.
Allerdings
gibt es Einschränkungen: Zum Schutz von personenbezogenen
Daten, Betriebsgeheimnissen oder öffentlichen Belangen kann
ein Antrag abgewiesen werden. In der Praxis sei es zu
Unklarheiten gekommen, wie die Interessen des
antragstellenden Bürgers einerseits und des Amtes oder der
Firma andererseits gegeneinander abgewogen werden sollen,
heißt es nun. Darum plädiert das Ministerium für eine
Neuregelung, die sich an das entsprechende Bundesgesetz
anlehnt.
Zudem soll
auch der jährliche Umwelt-Zustandsbericht künftig
entfallen.
Debatte bei
Verabschiedung des Gesetzes:
plenum-online Februar
2007
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