Die Dezember 2006 auf
EU-Ebene beschlossene Dienstleistungsrichtlinie will
Vorschriften abbauen um den grenzüberschreitenden
Austausch von Dienstleistungen ermöglichen. Sie sieht
Erleichterungen für niedergelassene Anbieter vor –
unter anderem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner
bei den Behörden und die elektronische
Verfahrensabwicklung. Ihr Anwendungsbereich umfasst
Branchen wie Frisöre, IT-Spezialisten, Bauarbeiter und
Architekten.
"Zielland-Prinzip" statt "Herkunftsland-Prinzip"
Ursprünglich
war
insbesondere das in der Richtlinie vorgesehene sogenannte
Herkunftsland-Prinzip umstritten. Nach dem EU-Papier
hätten beispielsweise osteuropäische Arbeitskräfte ihre
Dienste zu den Niedriglöhnen ihres Herkunftslandes
anbieten dürfen und sich nicht den Tarifen des Ziellandes
unterwerfen müssen. Nach scharfer Kritik wegen eines
befürchteten Lohndumpings ist nun das "Zielland-Pprinzip"
vorgesehen: Handwerker oder andere Dienstleister müssen
die Vorschriften des Landes einhalten, in dem sie tätig
werden.
Zudem wurden eine Reihe
von Branchen von den Vorgaben der Richtlinie ausgenommen,
etwa die Gesundheitsversorgung, die Gas- und
Stromversorgung, Pflegedienste, Veranstalter von
Glücksspielen, Zeitarbeitsfirmen, Rechtsanwälte und
Notare.