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Auf dieser Seite: Schuldengrenze 

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Top 12:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der 
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 17/186
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Top 14:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung 
der Landesverfassung
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP – Drs. 17/193
Änderungsantrag der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 17/205
       Aufruf gemeinsam mit
Top 34:
Antrag der SPD zum Altschuldenpaket
Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 17/187(neu)

Schuldenbremse: Noch klaffen tiefe Gräben zwischen Koalition und SPD

Kiel (SHL/28.01.) Trotz weitgehender Einigkeit im Grundsatz ist der Landtag noch weit von der Verankerung einer Schuldenbremse in der Landesverfassung entfernt. Bei der Debatte über drei Formulierungsvorschläge der Koalition, der SPD und der Grünen traten insbesondere zwischen Schwarz-Gelb und Sozialdemokraten tiefe Gräben zutage. So beharrte Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) auf der Devise „Schulden sind grundsätzlich nicht zulässig". SPD-Fraktionschef Ralf Stegner will hingegen eine Ausnahmeklausel durchsetzen, falls der Bund in die Einnahmen der Länder eingreift. Um die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit für die Verfassungsänderung auf die Beine zu stellen, müssen sich die Fraktionen bei den nun anstehenden Ausschussberatungen zusammenraufen.

Koalition, SPD und Grüne sind sich prinzipiell darüber einig, dass der Norden ab 2020 keine Schulden mehr aufnehmen soll, und dass die neuen Kredite bis dahin schrittweise heruntergefahren werden müssen. Ausnahmen soll es nur in Notlagen geben, etwa bei Naturkatastrophen oder schweren Wirtschaftskrisen.

Die SPD will jedoch eine „Nachhaltigkeitsklausel" für den Fall einbauen, dass der Bund per Steuergesetz die Einnahmen der Länder schmälert – wie zuletzt beim Wachstums-Beschleunigungsgesetz. Es dürfe „keinen Blankoscheck" für den Bund geben, bekräftigte Stegner. Das Land müsse sich „gegen unverantwortliche Steuerpolitik verteidigen" können. Damit brachte er FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki auf die Zinnen. Der Vorschlag der Sozialdemokraten sei „absurd und fatal", sagte er und warf der SPD vor, sie wolle in Wirklichkeit keine Schuldenbegrenzung, sondern eine Hintertür für neue Schulden installieren.

Diskussion auch um Altschuldenpakt

Zudem brachte Stegner sein Modell eines Altschuldenpakts von Bund, Ländern und Kommunen wieder ins Spiel. In einem solchen Fond sollen nach Willen der SPD die Defizite aller staatlichen Ebenen gebündelt und gemeinsam abgebaut werden. Diesen Plan hielt CDU-Fraktionschef Christian von Boetticher für unrealistisch. „Wir können uns nicht zurücklehnen, sondern wir müssen den Nachweis erbringen, dass wir uns ernsthaft bemühen", stellte er fest und erinnerte an den im Grundgesetz verankerten Fahrplan. Demnach muss Schleswig-Holstein seine Sparanstrengungen regelmäßig gegenüber einem Stabilitätsrat darlegen – ansonsten droht der Verlust der jährlichen 80 Millionen Euro Konsolidierungshilfe. ,

Anke Spoorendonk (SSW) zeigte Sympathie für die Pläne der Sozialdemokraten, etwa für die Nachhaltigkeitsklausel: „Wir können uns nicht an den eigenen Haaren aus dem Sumpf ziehen, wenn der Bund uns ständig den Kopf kahl rasiert". Auch die Forderung der SPD nach der Einrichtung eines „fairen Altschuldenfonds" von Bund, Ländern und Kommunen sei „richtig und notwendig", so Spoorendonk.

„Richtig gemacht ist die Schuldenbremse Teil einer modernen linken Politik", betonte Grünen-Fraktionschef Robert Habeck. Die SPD-Vorstellungen bezeichnete er dagegen als „alt-links". Der Koalition warf Habeck vor, Schleswig-Holstein „kaputtsparen" zu wollen. Wenn im sozialen Bereich bei Bildung und Kultur gekürzt werde, „dann gehen die Lichter aus". Vor diesem Hintergrund wollen die Grünen per Verfassungsänderung sicherstellen, dass das Land seine Null-Schulden-Haushalte ab 2020 nicht auf Kosten der Kommunen finanziert.

Linke lehnen Schuldenbremse ab

Fundamentalkritik kam von den Linken. Ihr Abgeordneter Heinz-Werner Jezewski (Foto) bezeichnete es als „große Legende", dass das Land eine Schuldenbremse brauche. Stattdessen schlug er vor, den Spitzensatz bei der Einkommenssteuer zu erhöhen und eine Börsenumsatzsteuer einzuführen. „Wir müssen die Einnahmen erhöhen, weil wir die Ausgaben nicht mehr senken können", unterstrich Jezewski.

Alle Fraktionen erneuerten die Drohung, gegen die Null-Schulden-Regel im Grundgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Berliner Vorgaben schränken die Haushaltshoheit als Kernbestandteil der Eigenstaatlichkeit jedes Bundeslandes ein, so die Auffassung im Landtag.

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Hintergrund:
Die Debatte über die Verankerung einer Schuldenbremse in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung geht weiter. Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP sowie die Grünen und die SPD legen jeweils eigene Entwürfe für ein Neuverschuldungsverbot ab 2020 vor.

CDU/FDP:
„Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen", heißt es im Entwurf von Schwarz-Gelb. Dies soll ab 2020 gelten. Bis dahin sollen die Neuschulden schrittweise zurückgedrängt werden. Lediglich in einer schweren Krise, etwa einer Naturkatastrophe oder einem dramatischen Wirtschaftseinbruch, sollen analog zur Regelung im Grundgesetz neue Schulden vorübergehend erlaubt werden – müssten dann aber in einem „angemessenen Zeitraum" wieder ausgeglichen werden.

Grüne:
Die Grünen lehnen sich an den Entwurf der Koalition an, schlagen jedoch einige Ergänzungen vor. So wollen sie vorgeben, dass das Land seine Null-Schulden-Haushalte ab 2020 nicht auf Kosten der Kommunen finanziert. Und: Auch Ausgaben für KiTas, Schulen und Hochschulen sollen bis 2020 als Investitionen im Sinne der Verfassung gelten. Laut Verfassung darf die Neuverschuldung die Summe der Investitionen nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts überschreiten.

SPD:
Die Sozialdemokraten wollen dagegen die Einhaltung einer Schuldenbremse auch vom Verhalten des Bundes abhängig machen. Demnach soll ein Neuverschuldungsverbot von 2020 an nur unter der Voraussetzung gelten, dass Regelungen des Bundes das Land nicht ohne Ausgleich belasten – etwa Steuergesetze wie das jüngst verabschiedete Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Zudem bringt die SPD ihre Idee eines Altschuldenpakts von Bund, Ländern und Kommune wieder ins Spiel.

Die von der SPD vorgesehene Ausnahmeregelung stieß im Vorfeld nur beim SSW auf Zuspruch. CDU und FDP, aber auch die Grünen sprachen sich dagegen aus. Die Linken sind grundsätzlich gegen eine Schuldenbremse. Um die Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit benötigt, so dass es eine Einigung über Koalitions-/Oppositionsgrenzen hinweg geben muss. CDU/FDP haben nur noch 48 der 95 Sitze im Landtag.

  Verfassungsklage steht weiter im Raum

Die Debatte um ein Schuldenverbot für den schwer belasteten Landeshaushalt beschäftigt den Landtag schon seit Monaten. Ein Auslöser war die mit der Föderalismusreform II in Kraft getretene Schuldenbremse im Grundgesetz. Demnach müssen alle Bundesländer ab 2020 ohne neue Kredite auskommen und ihre Neuverschuldung bis dahin schrittweise abbauen.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag will beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hiergegen klagen. Die Berliner Vorgaben schränken die Haushaltshoheit als Kernbestandteil der Eigenstaatlichkeit jedes Bundeslandes ein, so die Auffassung der Parlamentsmehrheit. Die Koalition will allerdings erst nach Karlsruhe ziehen, nachdem der Norden eine eigene Schuldenregel in der Verfassung stehen hat.

Letzte Debatte zum Thema: plenum-online November 2009

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:
Beitragsfreie KiTa

Vereidigung
Björn Thoroe (Linke) 
neu im Landtag

Außerdem notiert: 
Landtag gedenkt der Opfer  des Holocaust 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesung:

Untersuchungsausschüsse
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Fakultativprotokoll
Richtergesetz
(auch 2. Lesung geplant)
Rundfunk-Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Richterwahlausschuss
(ohne Aussprache)
G-10-Kommission (V-Schutz)
(ohne Aussprache)
Anträge:
Unfallzeugen
Rundfunkfreiheit
Flüchtlingsopfer
Norddeutsche Kooperation
Bericht:

Prüfung Landtagswahl
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

2. Lesung:

Haushaltsordnung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Dienstleistungsrichtlinie
Schuldenbremse / Landesverfassung
IT-Planungsrat
(ohne Aussprache)
Antrag:
Kommunale Finanzen
(ohne Aussprache)
Bericht:

Rechnungshof / Entlastung
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Aktuelle Stunde:

Beitragsfreie KiTa

Anträge:
Gleichstellung Frauen
Atomkraftwerke
Hartz IV / Wohnkosten

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Röntgen-Laseranlage
(ohne Aussprache)
Anträge:
Erdkabel
Strom und Leitungsnetze
Beschäftigungsinitiative
Bericht:

Flughafen Lübeck

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesungen:
Umwelt-Informationsgesetz
Milchquoten
Wahlen:
Verwaltungsrat Forsten
(ohne Aussprache)
Anträge:
Freiw. Ökologisches Jahr
Bericht:

Grundwasser-
Entnahmeabgabe

(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesung:

Schulgesetz / G8, Realschulen
1. Lesung:
Mittagstisch in KiTas und Schulen
Antrag:
Migrantenkinder / KiTa
(ohne Aussprache)
Berichte:

Politische Bildung

Hochschulen / Vereinbarung, Controlling

Denkmalschutz
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Europaausschuss / Minderheiten
Ostseestrategie
Bericht:

Ostseebüros / Hanse Office