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Auf dieser
Seite: Milchquote
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Top 13:
Entwurf eines Gesetzes
zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Freie Hanse-
stadt Bremen und Freie
und Hansestadt Hamburg über die Errichtung einer
Übertragungsstelle für Milchquoten
Gesetzentwurf der
Landesregierung / Federführend ist das
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume – Drucksache 17/190
Neu: Ohne
Aussprache
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Milch-Staatsvertrag
zunächst im Ausschuss
Kiel (SHL/29.01.) Der im
letzten Jahr von Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und
Bremen abgeschlossene Staatsvertrag zur gemeinsamen
Milchquotenbörse wird zunächst den Umwelt– und Agrarausschuss
beschäftigen. Dorthin überwies der Landtag das Papier ohne
Aussprache. Die vier Bundesländer haben die Vorgaben für den
Milchquotenhandel an die neue EU-Verordnung angepasst und die
Einrichtung, die bei der Landwirtschaftskammer in Hannover
angesiedelt ist, in „Übertragungsstelle für Milchquoten"
umbenannt. Das Abkommen muss nun von den Landesparlamenten
ratifiziert werden.
Mit den Quoten wird innerhalb der Europäischen
Union die Milchproduktion mengenmäßig begrenzt. Landwirte, die
ihre Quoten etwa wegen der Aufgabe ihres Hofes nicht mehr brauchen,
können sie an der Hannoveraner Börse an Bauern verkaufen, die zum
Beispiel ihre Bestände aufstocken wollen. Dafür gibt es jährlich
drei Handelstage, an denen aus Angebot und Nachfrage ein Preis
ermittelt wird. Die Kosten für die Übertragungsstelle werden durch
Gebühren gedeckt, die von Käufern und Verkäufern zu entrichten
sind.
Hintergrund:
Nachdem im Jahr 2008 die neue EU-Milchquotenverordnung
in Kraft getreten ist, haben Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen die Vorgaben für
ihre gemeinsame Börse zum Handel mit Milchquoten
geändert. Die Einrichtung, die bei der
Landwirtschaftskammer Hannover angesiedelt ist, soll
künftig als „Übertragungsstelle für Milchquoten"
firmieren. Den entsprechenden Staatsvertrag haben die
Regierungen der vier Nord-Länder im letzten Oktober
unterzeichnet, er muss nun von den Landesparlamenten
ratifiziert werden.
Mit den
Quoten wird innerhalb der Europäischen Union die
Milchproduktion mengenmäßig begrenzt. Landwirte, die
ihre Quoten etwa wegen der Aufgabe ihres Hofes nicht mehr
brauchen, können sie an der Hannoveraner Börse an Bauern
verkaufen, die zum Beispiel ihre Bestände aufstocken
wollen. Dafür gibt es jährlich drei Handelstage, an
denen aus Angebot und Nachfrage ein Preis ermittelt wird.
Die Kosten für die Übertragungsstelle werden durch
Gebühren gedeckt, die von Käufern und Verkäufern zu
entrichten sind.
Vorherige
Debatte zum Thema:
plenum-online Juli
2008
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