zurück zur aktuellen Ausgabe von plenum-online

plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Richtergesetz 

xxx

Top 15:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung 
des Landesrichtergesetzes
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drs. 17/195(neu)
  Auch die 2. Lesung ist in dieser Tagung vorgesehen

Neue Regeln für den Richterwahlausschuss
Grüne, Linke und SSW beklagen „Parteien-Geklüngel"

Kiel (SHL/27.01.) Mit einer Lockerung der Besetzungs-Bestimmungen haben CDU, SPD und FDP die Hängepartie bei der Zusammenstellung des Richterwahlausschusses aufgelöst. Künftig gelten weniger strenge Geschlechts-Vorgaben, und der Landtag hat bei der Benennung der weiteren Mitglieder einen größeren Spielraum. Hintergrund: Aufgrund „landtagsinterner Probleme", wie der SPD-Abgeordnete Thomas Rother zugab, hat das Parlament auch drei Monate nach seiner Konstituierung den Wahlausschuss noch nicht besetzt. Das Problem drängt aber – einige Richterstellen im Lande sind seit einem Dreivierteljahr vakant.

Am Vorgehen des schwarz-gelb-roten Bündnisses in dieser Sache wurde in der Debatte deutliche Kritik laut. Grünen-Fraktionschef Robert Habeck machte ein „Geschacher hinter den Kulissen" aus, bei dem „persönliche Vorbehalte" gegen einzelne Personen die Besetzung des Ausschusses immer wieder verzögert hätten. Linke und SSW beklagten ebenfalls „Parteien-Geklüngel" und warfen der Koalition und der SPD vor, ein bewährtes Gesetz leichtfertig zu ändern.

Die Angegriffenen hielten dagegen. Christian von Boetticher, Fraktionschef der Union, betonte, das bislang komplizierte Gesetz werde von „Fesseln" befreit. Dadurch werde das Besetzungsverfahren einfacher, ohne dass sich an der fachlichen Qualität des Ausschusses etwas ändere. Das sahen auch die Liberalen und die SPD so.

Der Richterwahlausschuss besetzt gemeinsam mit dem Justizministerium die Richterstellen im Lande. Er besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten – je nach Gerichtstyp sind es acht oder zwölf. Hinzu kommen Richter, Rechtsanwälte sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Bislang war vorgesehen, dass alle Gruppen im Ausschuss jeweils zur Hälfte aus Männern und aus Frauen bestehen müssen. Künftig muss lediglich der Ausschuss insgesamt zur Hälfte aus Männern und Frauen bestehen.

Zudem ist der Landtag bei der Wahl der weiteren Mitglieder weniger stark an die Vorschläge gebunden, die aus der Richterschaft, der Rechtsanwaltskammer, den Unternehmensverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund kommen. Das Parlament kann nun auch einen von den Verbänden als Stellvertreter vorgeschlagenen Kandidaten zum festen Mitglied wählen.

Zweite Lesung

Nach der Ersten Lesung am Mittwoch-Vormittag wurde das neue Gesetz bereits am Nachmittag mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP endgültig beschlossen. Die Grünen und die Linken stimmten dagegen, der SSW enthielt sich. Auf Grundlage der neuen Bestimmungen soll der Richterwahlausschuss bereits am Freitag eingerichtet werden. Trotz des Eilverfahrens kommt dieser Beschluss verspätet, denn laut Landesrichtergesetz muss der Wahlausschuss spätestens sechs Wochen nach dem ersten Zusammentritt des Landtages gewählt werden – das wäre Mitte Dezember gewesen.

Hauptredner: Wolfgang Kubicki (FDP), Heinz-Werner Jezewski (Linke), Silke Hinrichsen (SSW)

Hinweis: Die Miglieder des neuen Richterwahlausschusse sind ist am Freitag, 29.01., gewählt worden: ...gehe zu

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
CDU, SPD und FDP wollen die strengen Vorgaben in Bezug auf die Geschlechter-Verteilung für die Besetzung des Richterwahlausschusses lockern und das Vorschlagsrecht für die weiteren Mitglieder des Ausschusses, die nicht aus dem Parlament kommen, einschränken. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der drei Fraktionen zur Änderung des Richtergesetzes vor.

Der Wahlausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten. Hinzu kommen Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter als weitere Mitglieder, die ebenfalls vom Landtag gewählt werden. Bislang ist vorgesehen, dass alle Gruppen im Ausschuss jeweils zur Hälfte aus Männern und aus Frauen bestehen müssen. Mit der Gesetzesänderung soll nun erreicht werden, dass lediglich der Ausschuss insgesamt zur Hälfte aus Männern und Frauen bestehen muss.

  Mitglieder sollen noch in dieser 
  Tagung gewählt werden

Der zweite Punkt des Änderungsvorschlags sieht vor, dass der Landtag bei der Wahl der weiteren Mitglieder und ihrer Stellvertreter nicht an die Vorschläge gebunden ist, die aus den Verbänden kommen. Das Parlament könnte demnach auch einen als Stellvertreter vorgeschlagenen Kandidaten zum festen Mitglied machen. Laut Gesetz schlagen die Richterschaft, die Rechtsanwaltskammer, die Unternehmensverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund Kandidaten vor.

Spätestens sechs Wochen nach seinem ersten Zusammentritt muss der Landtag laut Landesrichtergesetz mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertreter wählen. Dies ist in der neuen Wahlperiode jedoch noch nicht geschehen. Verschiedene Juristenverbände haben die nun vorgeschlagene Lockerung der Besetzungsvorgaben und die Einschränkung des Vorschlagsrechts heftig kritisiert.

Es ist vorgesehen, die Gesetzesänderung im Eilverfahren zu beschließen, um bereits am Freitag die Mitglieder des Richterwahlausschuss nach den neuen Vorgaben wählen zu können (…gehe zu). Als feste Mitglieder des Ausschusses sind die Abgeordneten Christian von Boetticher, Astrid Damerow, Werner Kalinka, Herlich Marie Todsen-Reese (alle CDU), Serpil Midyatli, Siegrid Tenor-Alschausky (beide SPD), Wolfgang Kubicki (FDP) und Marlies Fritzen (Grüne) vorgesehen.

Stichwort: Richterwahlausschuss

Artikel 43 der Landesverfassung und Artikel 10 bis 14 des schleswig-holsteinischen Richtergesetzes legen fest, dass über die Anstellung eines Richters der Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss entscheidet. Dieser besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten. Der Ausschuss hört die vorgeschlagenen Bewerber in öffentlicher Sitzung an, die anschließende Beratung und Beschlussfassung müssen in nichtöffentlicher Sitzung stattfinden.

Dem Richterwahlausschuss gehören als gewählte Mitglieder an: acht Abgeordnete des Landtages, vier weitere Abgeordnete, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist, zwei Richter als ständige Mitglieder und ein Richter des Gerichtszweiges, für den die Wahl stattfindet, als nichtständiges Mitglied. Hinzu kommen ein Rechtsanwalt, sowie je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wenn über eine Anstellung, Beförderung oder Versetzung in der Arbeits- oder der Sozialgerichtsbarkeit zu entscheiden ist. Frauen und Männer stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder des Richterwahlausschusses. Das Justizministerium führt den Vorsitz, hat aber kein Stimmrecht.

Spätestens sechs Wochen nach seinem ersten Zusammentritt, wählt der Landtag mit Zweidrittelmehrheit die Mitglieder und deren Vertreter. Die Sitze werden unter den Fraktionen gemäß dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren aufgeteilt. Außerdem wählt der Landtag die weiteren Mitglieder und Vertreter. Dies können nur Richter des Landes sein, die auf Lebenszeit ernannt sind sowie ein Rechtsanwalt, der im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts zugelassen ist. Alle diese weiteren Mitglieder müssen für den Landtag wählbar sein.

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:
Beitragsfreie KiTa

Vereidigung
Björn Thoroe (Linke) 
neu im Landtag

Außerdem notiert: 
Landtag gedenkt der Opfer  des Holocaust 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesung:

Untersuchungsausschüsse
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Fakultativprotokoll
Richtergesetz
(auch 2. Lesung geplant)
Rundfunk-Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Richterwahlausschuss
(ohne Aussprache)
G-10-Kommission (V-Schutz)
(ohne Aussprache)
Anträge:
Unfallzeugen
Rundfunkfreiheit
Flüchtlingsopfer
Norddeutsche Kooperation
Bericht:

Prüfung Landtagswahl
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

2. Lesung:

Haushaltsordnung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Dienstleistungsrichtlinie
Schuldenbremse / Landesverfassung
IT-Planungsrat
(ohne Aussprache)
Antrag:
Kommunale Finanzen
(ohne Aussprache)
Bericht:

Rechnungshof / Entlastung
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Aktuelle Stunde:

Beitragsfreie KiTa

Anträge:
Gleichstellung Frauen
Atomkraftwerke
Hartz IV / Wohnkosten

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

1. Lesung:
Röntgen-Laseranlage
(ohne Aussprache)
Anträge:
Erdkabel
Strom und Leitungsnetze
Beschäftigungsinitiative
Bericht:

Flughafen Lübeck

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesungen:
Umwelt-Informationsgesetz
Milchquoten
Wahlen:
Verwaltungsrat Forsten
(ohne Aussprache)
Anträge:
Freiw. Ökologisches Jahr
Bericht:

Grundwasser-
Entnahmeabgabe

(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesung:

Schulgesetz / G8, Realschulen
1. Lesung:
Mittagstisch in KiTas und Schulen
Antrag:
Migrantenkinder / KiTa
(ohne Aussprache)
Berichte:

Politische Bildung

Hochschulen / Vereinbarung, Controlling

Denkmalschutz
(ohne Aussprache)

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Europaausschuss / Minderheiten
Ostseestrategie
Bericht:

Ostseebüros / Hanse Office