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Auf dieser
Seite: Erdkabel
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Top 23:
Gesetzlicher Vorrang
für Erdkabel
Antrag der Fraktion der
SPD – Drucksache 17/84
Antrag der Fraktionen
von CDU und FDP – Drs. 17/144
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Schwarz-Gelb gegen
Erdkabel-Pflicht bei Stromleitungen
Kiel (SHL/28.01.) Beim
Ausbau des deutschen Hochspannungsnetzes will die SPD
grundsätzlich Erdkabeln den Vorrang gegenüber Freileitungen
einräumen. Die Sozialdemokraten forderten die Landesregierung
auf, sich auf Bundesebene für eine entsprechende gesetzliche
Regelung stark zu machen. Nach Ansicht der Abgeordneten Regina
Poersch schaden Freileitungen der Umwelt, der Landwirtschaft und
dem Tourismus. Erdkabel würden hingegen vor Ort akzeptiert und
seien zudem weniger schadensanfällig. Mit ihrem Antrag stießen
die Sozialdemokraten zwar auf Sympathie bei den anderen
Oppositionsparteien. Widerstand kam jedoch von CDU und FDP.
Die Koalition setzt zwar auch auf unterirdische
Leitungen, allerdings nur dort, wo es „technisch machbar und
wirtschaftlich vertretbar" ist, wie der CDU-Abgeordnete
Hartmut Hamerich klarstellte. Denn ein flächendeckender Ausbau
der Erdkabel setze hohe Investitionen voraus und treibe den
Strompreis hoch. Die Entscheidung darüber, ob der Strom in der
Erde oder in der Höhe fließt, soll nach dem Willen der Union und
der Liberalen bei den Stromkonzernen verbleiben.
Hintergrund der Debatte ist der im vergangenen
Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ausbau des deutschen
Stromnetzes. Beim Transport der Windenergie aus dem Norden nach
West- und Süddeutschland setzt Berlin auch auf
Erdkabel-Modellprojekte. In Schleswig-Holstein dreht sich die
Diskussion um die 110-Kilovolt-Hochspannungstrassen
Breklum-Flensburg, Heide-Pöschendorf und Lübeck-Göhl. Hier
plädieren die Anwohner und die Kommunalpolitik für die
Erd-Lösung.
Im Wirtschaftsausschuss kommt das Thema noch
einmal auf den Tisch.
Weitere
Redner: Oliver
Kumbartzky (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Ranka Prante (Linke),
Lars Harms (SSW), Wirtschaftsminister Jost de Jager (CDU)
Hintergrund:
Die SPD fordert die Landesregierung auf, sich auf
Bundesebene dafür einzusetzen, dass beim Ausbau von
Stromtrassen mit einer Spannung von 110 Kilovolt (KV)
Erdkabel grundsätzlich den Vorrang gegenüber
Freileitungen haben sollen.
Bundestag
und Bundesrat haben im Juni den Weg für den Ausbau des
deutschen Stromnetzes geebnet. Damit soll vor allem der
Stromtransport aus den Windanlagen im Norden in Richtung Süden
und Westen Deutschlands gesichert werden. Im Gesetz zu den
sogenannten Strom-Autobahnen wurde festgelegt, dass künftig
nur noch das Bundesverwaltungsgericht als erste und letzte
Instanz über Klagen gegen die Stromtrassen befinden soll.
Bislang dauerten die Genehmigungsverfahren wegen
Anwohner-Protesten häufig bis zu zehn Jahre.
Erdverkabelung
ist teurer
Und: Sowohl
bei den 110-KV-Hochspannungsleitungen als auch bei den Höchstspannungsleitungen
mit 380 KV soll es Modellprojekte mit der Erdverkabelung
geben. Unterirdische Leitungen sind umstritten, weil die
Technik noch neu ist und als teuer gilt. Sie wird aber von
den Anwohnern bevorzugt. In Schleswig-Holstein dreht sich
die Diskussion um die 110-KV-Trassen Breklum-Flensburg,
Heide-Pöschendorf und Lübeck-Göhl, die den an Land und
off-shore produzierten Windstrom ins Verbundnetz
einspeisen sollen.
Schätzungen
zufolge wird der gesamte Netzausbau die Stromkonzerne bis
2020 zwischen 30 und 40 Milliarden Euro kosten – was
auch auf die Rechnungen der Stromkunden durchschlagen dürfte.
Vorherige Debatte zum
Thema:
plenum-online März
2007
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