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Auf dieser Seite: Bildungsfinanzierung / Kooperationsverbot

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Top 01 / Aktuelle Stunde
"Landtagsbeschluss zur Bildungsfinanzierung 
jetzt umsetzen - Kooperationsverbot aufheben"
beantragt von der Fraktion der SPD

Bildungs-Gelder aus Berlin: Gemeinsam gegen das Kooperationsverbot

Opposition greift Schwarz-Gelb an: Thema verschleppt

Kiel (SHL/25.01.) Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe - deswegen muss der Bund bei der Finanzierung mit ins Boot, damit die Schulen und Unis in klammen Ländern wie Schleswig-Holstein nicht abgehängt werden. Hierüber herrscht Einigkeit im Landtag. Das bisherige System werde "nicht mehr dem gerecht, was wir in Deutschland brauchen", stellte die CDU-Abgeordnete Heike Franzen fest. Die Forderung aus dem Norden: Das sogenannte Kooperationsverbot soll aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Dieser Passus erschwert seit 2006 die Finanzierung von Schule, Forschung und Lehre aus dem Bundeshaushalt. Die Opposition übte aber auch scharfe Kritik an der Landesregierung.

Wissenschaftsminister Jost de Jager (CDU) und Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) hatten am Vortag der Debatte eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Viel zu spät, monierte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner, der die Aktuelle Stunde zum Thema auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Er erinnerte daran, dass der Landtag sich bereits Ende 2010 für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ausgesprochen hatte. Es sei ein "Ausdruck von Arbeitsverweigerung", dass die Landesregierung erst jetzt aktiv werde. Anke Spoorendonk (SSW) warf der Landesregierung eine "Missachtung des Parlaments" vor.

Im Gegenzug griff Minister de Jager die Sozialdemokraten an: Sie hätten auf Bundesebene keine konkrete Vorstellung, wie das Kooperationsverbot gestrichen werden kann, ohne gleichzeitig in einen neuen Wettbewerb einzutreten, bei dem Schleswig-Holstein den Kürzeren gegenüber reichen Süd-Ländern ziehen würde. Und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Es gehe darum, so Kubicki, eine rechtssichere Formulierung im Grundgesetz zu erarbeiten und eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat für die Verfassungsänderung zu organisieren.

Bildungsminister sieht deutlich verbesserte
"gemeinsame Linie der Länder"

Ines Strehlau (Grüne) und Björn Thoroe (Linke) übten Grundsatzkritik am deutschen Bildungsföderalismus mit seinen 16 Schul- und Hochschulsystemen. Die Kultusminister-Konferenz müsse Ergebnisse liefern, "sonst ist sie überflüssig", so Strehlau. Und Thoroe mahnte: "Wer an das Kooperationsverbot ran will, muss auch den Bildungsföderalismus in Frage stellen." Bildungsminister Klug hob hingegen hervor, dass die parteiübergreifende Zusammenarbeit der 16 Kultusministerien sich deutlich verbessert habe, und dass es anders als noch vor wenigen Jahren immer öfter "eine gemeinsame Linie der Länder" gebe.

Laut Kooperationsverbot darf sich der Bund im Wissenschaftsbereich nur an zusätzlichen Aufgaben beteiligen. Für die Basisfinanzierung der Hochschulen sind allein die Länder zuständig. So erhielt Schleswig-Holstein nach Angaben der Landesregierung für den Hochschulbau von 2000 bis 2005 im Jahresdurchschnitt 25,7 Millionen Euro. Derzeit sind es nur noch 17,75 Millionen Euro. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 10. Februar erstmals mit der Kieler Initiative.

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Hintergrund:
Die SPD startet einen neuen Anlauf, um das umstrittene Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu kippen. Die Landesregierung soll sich nach Willen der Sozialdemokraten beim Bund dafür einsetzen, dass diese Regelung aus dem Grundgesetz gestrichen wird. Der Landtag berät das Thema in einer Aktuellen Stunde.

Das Kooperationsverbot wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahr 2006 in Artikel 104b des Grundgesetzes aufgenommen. Damit ist es dem Bund weitestgehend verwehrt, sich inhaltlich und finanziell in die Bildungshoheit der Länder einzumischen. Auf diesem Wege wurden zwar Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern beseitigt. Gleichzeitig ist aber nach Auffassung vieler Landespolitiker eine Vielzahl neuer Probleme entstanden: So müssen für eine Bund-Länder-Zusammenarbeit teilweise neue und umständliche Wege beschritten werden.

Landesregierung soll im
Bundesrat initiativ werden

Darüber hinaus beklagt die Landesregierung in einem Bericht aus dem Jahr 2010 eigenmächtig aufgelegte Bildungsprogramme des Bundes, die das Land zu einer Kofinanzierung zwängen und eigene Programme verhinderten. Auch der Landtag hat im Dezember 2010 parteiübergreifend gefordert, das Kooperationsverbot wieder abzuschaffen. In dem Beschluss wird auf "bestehende verfassungsrechtliche Hindernisse" bei einer Verbesserung des Bildungssystems verwiesen. "Damit der Bund seinen Teil der Verantwortung künftig wieder wahrnehmen kann, wird die Landesregierung gebeten, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das Kooperationsverbot in der Bildungspolitik aufzuheben." Diesen Beschluss greift die SPD nun auf.

Wissenschafts-Staatssekretärin Cornelia Andreßen (CDU) hat im vergangenen Dezember im Bildungsausschuss angekündigt, dass die Bundesratsinitiative im Januar 2012 im Kabinett beraten und im Februar 2012 eingebracht werden soll. Eine "gute Hand voll Bundesländer" stehe in dieser Frage an der Seite Schleswig-Holsteins, so Andreßen.

vorherige Debatte zum Thema Kooperationsverbot:
plenum-online
Mai 2010

Stichwort: Aktuelle Stunde
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.

Bei einer Aktuellen Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über einen Gegenstand von tagesaktueller Bedeutung. Die Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30 Minuten.

Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.

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