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Bildungs-Gelder aus
Berlin: Gemeinsam gegen das Kooperationsverbot
Opposition greift Schwarz-Gelb an: Thema verschleppt
Kiel (SHL/25.01.) Bildung ist
eine gesamtstaatliche Aufgabe - deswegen muss der Bund bei der
Finanzierung mit ins Boot, damit die Schulen und Unis in klammen
Ländern wie Schleswig-Holstein nicht abgehängt werden. Hierüber
herrscht Einigkeit im Landtag. Das bisherige System werde
"nicht mehr dem gerecht, was wir in Deutschland brauchen",
stellte die CDU-Abgeordnete Heike Franzen fest. Die Forderung aus
dem Norden: Das sogenannte Kooperationsverbot soll aus dem
Grundgesetz gestrichen werden. Dieser Passus erschwert seit 2006 die
Finanzierung von Schule, Forschung und Lehre aus dem Bundeshaushalt.
Die Opposition übte aber auch scharfe Kritik an der
Landesregierung.
Wissenschaftsminister Jost de
Jager (CDU) und Bildungsminister Ekkehard Klug (FDP) hatten am
Vortag der Debatte eine entsprechende Bundesratsinitiative
angekündigt. Viel zu spät, monierte SPD-Fraktionschef Ralf Stegner,
der die Aktuelle Stunde zum Thema auf die Tagesordnung gesetzt
hatte. Er erinnerte daran, dass der Landtag sich bereits Ende 2010
für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ausgesprochen hatte. Es
sei ein "Ausdruck von Arbeitsverweigerung", dass die
Landesregierung erst jetzt aktiv werde. Anke Spoorendonk (SSW) warf
der Landesregierung eine "Missachtung des Parlaments" vor.
Im Gegenzug griff Minister de Jager die
Sozialdemokraten an: Sie hätten auf Bundesebene keine konkrete
Vorstellung, wie das Kooperationsverbot gestrichen werden kann, ohne
gleichzeitig in einen neuen Wettbewerb einzutreten, bei dem
Schleswig-Holstein den Kürzeren gegenüber reichen Süd-Ländern
ziehen würde. Und FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betonte den
Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Es gehe
darum, so Kubicki, eine rechtssichere Formulierung im Grundgesetz zu
erarbeiten und eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat
für die Verfassungsänderung zu organisieren.
Bildungsminister sieht deutlich verbesserte
"gemeinsame Linie der Länder"
Ines Strehlau (Grüne) und Björn Thoroe (Linke)
übten Grundsatzkritik am deutschen Bildungsföderalismus mit seinen
16 Schul- und Hochschulsystemen. Die Kultusminister-Konferenz müsse
Ergebnisse liefern, "sonst ist sie überflüssig", so
Strehlau. Und Thoroe mahnte: "Wer an das Kooperationsverbot ran
will, muss auch den Bildungsföderalismus in Frage stellen."
Bildungsminister Klug hob hingegen hervor, dass die
parteiübergreifende Zusammenarbeit der 16 Kultusministerien sich
deutlich verbessert habe, und dass es anders als noch vor wenigen
Jahren immer öfter "eine gemeinsame Linie der Länder"
gebe.
Laut Kooperationsverbot darf sich der Bund im
Wissenschaftsbereich nur an zusätzlichen Aufgaben beteiligen. Für
die Basisfinanzierung der Hochschulen sind allein die Länder
zuständig. So erhielt Schleswig-Holstein nach Angaben der
Landesregierung für den Hochschulbau von 2000 bis 2005 im
Jahresdurchschnitt 25,7 Millionen Euro. Derzeit sind es nur noch
17,75 Millionen Euro. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am
10. Februar erstmals mit der Kieler Initiative.
Hintergrund:
Die SPD startet einen neuen Anlauf, um das umstrittene
Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der
Bildungspolitik zu kippen. Die Landesregierung soll sich
nach Willen der Sozialdemokraten beim Bund dafür
einsetzen, dass diese Regelung aus dem Grundgesetz
gestrichen wird. Der Landtag berät das Thema in einer
Aktuellen Stunde.
Das
Kooperationsverbot wurde im Zuge der Föderalismusreform I
im Jahr 2006 in Artikel 104b des Grundgesetzes
aufgenommen. Damit ist es dem
Bund weitestgehend verwehrt, sich inhaltlich und
finanziell in die Bildungshoheit der Länder einzumischen.
Auf diesem Wege wurden zwar Kompetenzstreitigkeiten
zwischen Bund und Ländern beseitigt. Gleichzeitig ist
aber nach Auffassung vieler Landespolitiker eine Vielzahl
neuer Probleme entstanden: So müssen für eine
Bund-Länder-Zusammenarbeit teilweise neue und
umständliche Wege beschritten werden.
Landesregierung
soll im
Bundesrat initiativ werden
Darüber
hinaus beklagt die Landesregierung in einem Bericht aus
dem Jahr 2010 eigenmächtig aufgelegte Bildungsprogramme
des Bundes, die das Land zu einer Kofinanzierung zwängen
und eigene Programme verhinderten. Auch der Landtag hat im
Dezember 2010 parteiübergreifend gefordert, das
Kooperationsverbot wieder abzuschaffen. In dem Beschluss
wird auf "bestehende verfassungsrechtliche
Hindernisse" bei einer Verbesserung des
Bildungssystems verwiesen. "Damit der Bund seinen
Teil der Verantwortung künftig wieder wahrnehmen kann,
wird die Landesregierung gebeten, eine
Bundesratsinitiative zu starten, um das Kooperationsverbot
in der Bildungspolitik aufzuheben." Diesen Beschluss
greift die SPD nun auf.
Wissenschafts-Staatssekretärin
Cornelia Andreßen (CDU) hat im vergangenen Dezember im
Bildungsausschuss angekündigt, dass die
Bundesratsinitiative im Januar 2012 im Kabinett beraten
und im Februar 2012 eingebracht werden soll. Eine
"gute Hand voll Bundesländer" stehe in dieser
Frage an der Seite Schleswig-Holsteins, so Andreßen.
vorherige
Debatte zum Thema Kooperationsverbot:
plenum-online Mai
2010
Stichwort:
Aktuelle Stunde
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem
Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion
oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden.
Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn
gestellt werden.
Bei einer Aktuellen
Stunde beraten die Abgeordneten ohne feste Rednerliste über
einen Gegenstand von tagesaktueller Bedeutung. Die
Redezeit ist auf fünf Minuten pro Beitrag begrenzt. Die
Reden sollen frei gehalten werden. Die Gesamtredezeit der
Abgeordneten darf 60 Minuten nicht überschreiten; hinzu
kommt das Zeitkonto der Landesregierung von maximal 30
Minuten.
Mit einer Aktuellen
Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie
dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung
der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.
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