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Top 02:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/GRÜNE – Drs. 16/519
(Ausschussüberweisung am 26. Januar 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – 
Drucksache 16/1427
     Aufruf gemeinsam mit:
Top 09 :
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung
und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD – 
Drucksache 16/1439

Kinderschutz: Verpflichtende Untersuchungen auf dem Weg

Kinderärzte sollen "Zentrale Stellen" über Früherkennungsuntersuchungen informieren

Kiel (SHL/11.07.) Eine "Zentrale Stelle" soll künftig in Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass alle Kinder von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von ihren Eltern zu den medizinischen Vorsorgeuntersuchungen gebracht werden. Das sieht das Kinderschutzgesetz von CDU und SPD vor, das der Landtag in Erster Lesung behandelt hat. Die Koalition will damit auf die schockierenden jüngsten Fälle von Kindesmisshandlung und -verwahrlosung reagieren. Dem Regelwerk zufolge sollen Ärzte, die die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 vornehmen, diese Information an die neue Einrichtung übermitteln. Die "Zentrale Stelle" filtert dann aus den Daten der Meldebehörden die Kinder heraus, die nicht bei der Untersuchung waren. Melden sich die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht zum medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert.

Dieses "abgestufte Verfahren", so Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) biete die "größtmögliche Gewähr", dass kein Kind durchs Raster falle. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sah einen "weiteren Meilenstein für einen besseren Kinderschutz". Sie verwies darauf, dass zurzeit jedes Jahr 50 Kinder im Lande durch die Behörden aus den Familien herausgeholt würden.

Zwar machte auch die Opposition "viele lobenswerte Ziele" aus; FDP, Grüne und SSW hatten aber auch noch eine Reihe von Detail-Fragen. So sei noch ungeklärt, merkte Heiner Garg (FDP) an, wie mit Kindern zu verfahren sein, deren Hausarzt in einem anderen Bundesland sitzt. Lars Harms (SSW) bemängelte, die Einladung zur Früherkennungsuntersuchung sei letztlich nicht verpflichtend, auch wenn das Jugendamt vor der Tür stehe. Zudem befürchtete er "mehr Bürokratie".

Geerdts (CDU): "Strauß an Maßnahmen"
ist gut angelegtes Geld

Weitere Punkte des Koalitionsentwurfs: Das Land soll Bildungs-, Beratungs-, Betreuungs- und Qualifizierungsangebote fördern, die der Vernachlässigung und dem Missbrauch von Kindern entgegenwirken – etwa die 15 "Schutzengel"-Projekte im Lande, das Programm "Willkommen im Leben" und die Kinder- und Jugendtelefone. Insbesondere Schwangere und junge Eltern sollen vom Hilfsangebot profitieren. Und: Die Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen Kinderschutzbericht vorlegen. Dieser "Strauß an Maßnahmen" werde zwar zusätzliches Geld kosten, so Torsten Geerdts (CDU). Es sei aber "gut angelegtes Geld". Diese Teile des Gesetzes kritisierte allerdings die Grünen-Abgeordnete Monika Heinold: Es bringe "keine Konsequenzen in der Praxis".

Die parlamentarische Debatte hatten die Grünen mit einem eigenen Gesetzentwurf im Januar 2006 angestoßen. Ihr Vorschlag hatte das gleiche Ziel, wollte aber einen anderen Weg einschlagen. Hier war vorgesehen, dass die Gesundheitsämter die Eltern aller Zwei-Jährigen anschreiben und zu einer Untersuchung einladen sollen. Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu den freiwilligen Untersuchungen beim Hausarzt bringen, bräuchten ihre Sprösslinge nicht noch einmal vorstellen. Bei denjenigen aber, die nach zweimaliger Aufforderung nicht reagieren, sollte das Jugendamt eingeschaltet werden.

Das Grünen-Gesetz wurde in Zweiter Lesung von CDU und SPD gegen FDP und Grüne bei Enthaltung des SSW abgelehnt. Der Entwurf von CDU und SPD wird im Sozialausschuss weiter beraten.


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