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Kinderschutz:
Verpflichtende Untersuchungen auf dem Weg
Kinderärzte sollen "Zentrale Stellen"
über Früherkennungsuntersuchungen informieren
Kiel
(SHL/11.07.)
Eine "Zentrale Stelle" soll künftig in
Schleswig-Holstein dafür sorgen, dass alle Kinder von drei
Monaten bis fünfeinhalb Jahren von ihren Eltern zu den
medizinischen Vorsorgeuntersuchungen gebracht werden. Das sieht
das Kinderschutzgesetz von CDU und SPD vor, das der Landtag in
Erster Lesung behandelt hat. Die Koalition will damit auf die
schockierenden jüngsten Fälle von Kindesmisshandlung und
-verwahrlosung reagieren. Dem Regelwerk zufolge sollen Ärzte, die
die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 vornehmen, diese
Information an die neue Einrichtung übermitteln. Die
"Zentrale Stelle" filtert dann aus den Daten der
Meldebehörden die Kinder heraus, die nicht bei der Untersuchung
waren. Melden sich die Eltern nach zweimaliger Aufforderung nicht
zum medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert.
Dieses "abgestufte
Verfahren", so Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) biete die
"größtmögliche Gewähr", dass kein Kind durchs Raster
falle. Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sah einen
"weiteren Meilenstein für einen besseren Kinderschutz".
Sie verwies darauf, dass zurzeit jedes Jahr 50 Kinder im Lande
durch die Behörden aus den Familien herausgeholt würden.
Zwar machte auch die Opposition "viele
lobenswerte Ziele" aus; FDP, Grüne und SSW hatten aber auch
noch eine Reihe von Detail-Fragen. So sei noch ungeklärt, merkte
Heiner Garg (FDP) an, wie mit Kindern zu verfahren sein, deren
Hausarzt in einem anderen Bundesland sitzt. Lars Harms (SSW)
bemängelte, die Einladung zur Früherkennungsuntersuchung sei
letztlich nicht verpflichtend, auch wenn das Jugendamt vor der
Tür stehe. Zudem befürchtete er "mehr Bürokratie".
Geerdts (CDU): "Strauß an
Maßnahmen"
ist gut angelegtes Geld
Weitere Punkte des Koalitionsentwurfs: Das Land
soll Bildungs-, Beratungs-, Betreuungs- und
Qualifizierungsangebote fördern, die der Vernachlässigung und
dem Missbrauch von Kindern entgegenwirken – etwa die 15 "Schutzengel"-Projekte
im Lande, das Programm "Willkommen im Leben" und die
Kinder- und Jugendtelefone. Insbesondere Schwangere und junge
Eltern sollen vom Hilfsangebot profitieren. Und: Die
Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen
Kinderschutzbericht vorlegen. Dieser "Strauß an
Maßnahmen" werde zwar zusätzliches Geld kosten, so Torsten
Geerdts (CDU). Es sei aber "gut angelegtes Geld". Diese
Teile des Gesetzes kritisierte allerdings die Grünen-Abgeordnete
Monika Heinold: Es bringe "keine Konsequenzen in der
Praxis".
Die parlamentarische Debatte hatten die Grünen
mit einem eigenen Gesetzentwurf im Januar 2006 angestoßen. Ihr
Vorschlag hatte das gleiche Ziel, wollte aber einen anderen Weg
einschlagen. Hier war vorgesehen, dass die Gesundheitsämter die
Eltern aller Zwei-Jährigen anschreiben und zu einer Untersuchung
einladen sollen. Eltern, die ihre Kinder regelmäßig zu den
freiwilligen Untersuchungen beim Hausarzt bringen, bräuchten ihre
Sprösslinge nicht noch einmal vorstellen. Bei denjenigen aber,
die nach zweimaliger Aufforderung nicht reagieren, sollte das
Jugendamt eingeschaltet werden.
Das Grünen-Gesetz wurde in Zweiter Lesung von CDU
und SPD gegen FDP und Grüne bei Enthaltung des SSW abgelehnt. Der
Entwurf von CDU und SPD wird im Sozialausschuss weiter beraten.
Hintergrund:
CDU und SPD legen dem Landtag ihren Entwurf für
ein Kinderschutzgesetz vor. Gleichzeitig behandelt das
Parlament in Zweiter Lesung einen Entwurf der Grünen mit
ähnlicher Zielsetzung. Der Sozialausschuss empfiehlt dem
Landtag mit den Stimmen der Koalition gegen FDP und
Grüne, dieses Papier abzulehnen.
Hauptunterschied zwischen beiden Vorstößen sind
die unterschiedlichen Regelungen für verpflichtende
Vorsorgeuntersuchungen. Nach dem Vorschlag der Grünen zur
Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes sollen die
Gesundheitsämter die Eltern aller Zweijährigen
anschreiben und zu einer Untersuchung einladen. Eltern,
die ihre Kinder regelmäßig zu den freiwilligen
Untersuchungen beim Hausarzt bringen, bräuchten ihre
Sprösslinge nicht noch einmal vorstellen. Bei denjenigen
aber, die sich nach zweimaliger Aufforderung nicht melden,
soll das Jugendamt eingeschaltet werden (plenum-online
Januar
2006).
Demgegenüber will Schwarz-Rot eine "Zentrale
Stelle" ins Leben rufen, die die Daten aller Kinder
von drei Monaten bis fünfeinhalb Jahren von den
Meldebehörden übernimmt. Ärzte, die die
Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 vornehmen,
übermitteln diese Information an diese "Zentrale
Stelle". Dort werden die Kinder ermittelt, die nicht
zur Untersuchung gebracht wurden. Reagieren die Eltern
nach zweimaliger Aufforderung nicht auf eine Einladung zum
medizinischen Check, wird das Jugendamt informiert. Diesen
Weg hatte im März-Plenum auch Sozialministerin Gitta
Trauernicht (SPD) befürwortet. Die Opposition hatte dies
dagegen als zu bürokratisch kritisiert. (plenum-online
März
2007)
Weitere Punkte des Koalitionsentwurfs: Das Land
soll präventive Bildungs-, Beratungs- und
Qualifizierungsangebote fördern, die der
Vernachlässigung und dem Missbrauch von Kindern
entgegenwirken. Insbesondere Schwangere und junge Eltern
sollen vom Hilfsangebot der Jugendämter profitieren. Und:
Die Landesregierung soll einmal in jeder Wahlperiode einen
Landeskinderschutzbericht vorlegen.
Nach einer jüngst veröffentlichten Studie der
Uni-Klinik Ulm werden in Deutschland 30.000 Kinder jedes
Jahrgangs von ihren Eltern misshandelt oder
vernachlässigt. Das sind knapp fünf Prozent aller Jungen
und Mädchen.
1. Lesung Öffentl.
Gesundheitsdienst: plenum-online,
Januar
2006
Debatte zum Gesundheitsbericht: plenum-online März
2007
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