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Auf dieser Seite: Tariftreue-Gesetz

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Top 5:
a)  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion B´90/DIE GRÜNEN – Drs. 16/115
(Ausschussüberweisung am 17. Juni 2005)
b)  Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Tariftreuegesetz)
Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/604
(Ausschussüberweisung am 22. März 2006)
Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses
Drucksache: 16/1488
-Plenarprotokoll-

Tariftreue gilt nun auch
für Busfahrer des ÖPNV

CDU, SPD, Grüne und SSW stimmen bei Enthaltung
der Liberalen Gesetzesänderungen zu

Kiel (SHL/11.07.) Mit breiter Mehrheit hat der Landtag Änderungen am Tariftreuegesetz zugestimmt. CDU, SPD, Grüne und SSW votierten in Zweiter Lesung unter anderem für eine Ausweitung des Gesetzes: Damit sollen künftig nun auch Busfahrer im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vor Lohndumping geschützt werden. Bislang hatten diese gesetzlichen Regelungen lediglich für öffentliche Bauaufträge, für den Schienenpersonennahverkehr und für die Abfallwirtschaft gegolten. Grundsätzlich wird nun das Land zu einer tariflichen Entlohnung der Busfahrer verpflichtet; in den Kommunen bleibt es eine "Kann-Bestimmung". Eine weitere wichtige Änderung: Das Tariftreuegesetz gilt bis zum 31. Oktober 2010, ursprünglich hätte es im Frühjahr 2008 auslaufen sollen.

Lars Harms (SSW), von dessen Partei die Gesetzesinitiative ausgegangen war, monierte in der sachlich geführten Debatte dennoch die Befristung des Gesetzes: Man sei es den Menschen des Landes "schuldig", sie dauerhaft vor Lohndumping zu schützen. Auch die Kann-Bestimmung für die Kommunen war Harms ein Dorn im Auge. Beide Einschränkungen waren im Ursprungsentwurf des SSW nicht enthalten gewesen. Gleichwohl lobte Harms den im Ausschuss gefundenen Kompromiss.

Die Tariftreue sei ein "unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Lohndumping", stellte Detlef Matthiessen (Grüne) klar. Vor diesem Hintergrund bedauerte er es, dass ein Vorstoß seiner Partei zur Ausweitung des Tariftreuegesetzes vom Plenum abgelehnt wurde: Die Grünen hatten die im Öffentlichen Dienst der Länder stehenden Forschungsschiffe mit in den Rahmen des Tariftreuegesetzes einbeziehen wollen.

Austermann: "Tarif-Treue-Modell ist Auslaufmodell"

Die Gesetzesänderung sei ein notwendiger Schritt, um Verwerfungen im Bereich des ÖPNV zu verhindern, befand auch Wirtschaftsminister Dietrich Austermann (CDU). Allerdings sei das "Tarif-Treue-Modell ein Auslaufmodell". Künftig müsse über andere Instrumente im Kampf gegen Lohndumping nachgedacht werden, so Austermann.

Der CDU-Abgeordnete Johannes Callsen begründete seine Zustimmung mit der wirtschaftlichen Situation der heimischen mittelständischen Busbetriebe, und Bernd Schröder (SPD) bezeichnete die Tariftreue als wirksames Mittel gegen ruinösen Wettbewerb. Die Liberalen enthielten sich bei der Abstimmung. Heiner Garg begründete dies damit, dem Tariftreuegesetz angesichts der zeitlichen Befristung zumindest eine Chance einzuräumen.

Hintergrund des SSW-Vorstoßes waren verschiedene Fälle im Linienbus-Bereich, bei denen die Tariflöhne unterlaufen wurden. So war das Kieler Unternehmen Autokraft in die Kritik geraten, weil die Firma bei einer Ausschreibung im Kreis Stormarn mit einem günstigen Angebot erfolgreich war, das einen Stundenlohn von 8,32 Euro für die aus Mecklenburg-Vorpommern rekrutierten Busfahrer vorsah. Dieser Betrag liegt unter dem gültigen Tarif. Insgesamt gibt es etwa 150 mittelständische Busunternehmen mit rund 5.000 Fahrern im Lande.

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Hintergrund:
  Der Landtag beschäftigt sich in Zweiter Lesung mit zwei Entwürfen des SSW und der Grünen zur Ausweitung des Tariftreuegesetzes. Dieses Gesetz aus dem Jahr 2003 bindet in einigen Bereichen die Vergabe von öffentlichen Aufträgen daran, dass die beauftragten Firmen ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung üblichen Tariflohn zahlen. Hierdurch soll einem Unterbietungs-Wettbewerb mit Dumping-Löhnen der Riegel vorgeschoben werden. Das Gesetz gilt bislang für öffentliche Bauaufträge, für den Schienenpersonennahverkehr und für die Abfallwirtschaft (s. plenum-online Februar 2003). Die Regelung gilt für Aufträge ab 10.000 Euro. Landesbehörden müssen das Gesetz anwenden, Kommunen könne sich freiwillig anschließen.
  Der SSW hatte im März 2006  (s. plenum-online
März 2006)Juni 2005). Die Oppositionsfraktion will das Tariftreuegesetz auf die Forschungsschiffe im öffentlichen Dienst der Länder ausweiten. Die Schiffe "Alkor", "Poseidon" und "Heincke" sind von der Bremer Reedergemeinschaft RF zur Reederei Briese aus Leer / Ostfriesland übergegangen. Hiermit war auch ein Wechsel der Besatzungen verbunden. Dadurch seien deutsche Arbeitsplätze zugunsten billigerer Seeleute aus dem Ausland verloren gegangen, so der Vorwurf der Grünen. CDU, SPD und FDP stimmten im Ausschuss gegen das Papier.

1. Lesungen: plenum-online, Juni 2005
plenum-online, März 2006

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