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Top 06: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/1291 (Ausschussüberweisung am 21. März 2007) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 16/1490 |
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Kinderrechte ziehen in die Landesverfassung ein Kiel (SHL/11.07.) Als zwölftes Bundesland hat Schleswig-Holstein die besonderen Rechte von Kindern in der Landesverfassung verankert. Einstimmig verabschiedete der Landtag in Zweiter Lesung einen von FDP, Grüne und SSW vorgelegten Gesetzestext. Kinder und Jugendliche stehen jetzt, laut dem neuen Artikel 6a in der Verfassung, "unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung." Die Grundlage für die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung legte die CDU, die ihre ursprüngliche Haltung aufgab und wie bereits in der Ersten Lesung die Wichtigkeit des neuen Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls hervorhob. Noch im Oktober vergangenen Jahres hatte die Union einen entsprechenden Entwurf der Opposition abgelehnt. Ihr Argument damals: Eltern haben gegenüber dem Staat einen vorrangigen Erziehungsanspruch. Vor dem Hintergrund zahlreicher bekannt gewordener Fälle von Kindesmissbrauch in der jüngsten Vergangenheit änderte die Fraktion ihren Kurs. In den Reihen von SPD, FDP, Grünen und SSW wurde der Stimmungsumschwung bei der CDU begrüßt. Übereinstimmend mahnten sie, das Gesetz nicht nur als "Papiertiger" zu betrachten, sondern auch praktisch danach zu handeln. Es gehe nicht um Symbolpolitik, sondern um klare Handlungsanweisungen. Stimmen aus dem Plenum: Niclas Herbst (CDU): Kinder sind Grundrechtsträger mit eigener Würde, können dieses aber nicht immer selbst durchsetzen. Es ist unser Auftrag, den Kinderschutz ernst zu nehmen. Klaus-Peter Puls (SPD): Kinderschutz soll nicht nur formuliert, sondern praktiziert werden. Er ist Daueraufgabe und Herausforderung mit besonderem Gewicht. Heiner Garg (FDP): Mit der besonderen Betonung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen können staatliche Institutionen zumindest auf Landesebene erstmalig eine präzise Rechtsgüterabwägung vornehmen. Monika Heinold (Grüne): Heute ist ein guter Tag für die Kinder in Schleswig-Holstein. Im dritten Anlauf ist es uns endlich gelungen, auch die CDU zu überzeugen. Anke Spoorendonk (SSW): Kinderrechte sind mehr als der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Sie betreffen auch die Förderung und die Teilhabe der Kleinsten. Innenminister Ralf Stegner (SPD): Das neue Gesetz stellt einen Handlungs- und Orientierungsrahmen dar. Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere Zukunft, sondern auch unsere Gegenwart. |
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