Die Grundlage für die Aufnahme der Kinderrechte in
die Verfassung legte die CDU, die ihre ursprüngliche Haltung
aufgab und wie bereits in der Ersten Lesung die Wichtigkeit des
neuen Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls hervorhob. Noch im Oktober
vergangenen Jahres hatte die Union einen entsprechenden Entwurf der
Opposition abgelehnt. Ihr Argument damals: Eltern haben gegenüber
dem Staat einen vorrangigen Erziehungsanspruch. Vor dem Hintergrund
zahlreicher bekannt gewordener Fälle von Kindesmissbrauch in der
jüngsten Vergangenheit änderte die Fraktion ihren Kurs.
In den Reihen von SPD, FDP, Grünen und SSW wurde
der Stimmungsumschwung bei der CDU begrüßt. Übereinstimmend
mahnten sie, das Gesetz nicht nur als "Papiertiger" zu
betrachten, sondern auch praktisch danach zu handeln. Es gehe nicht
um Symbolpolitik, sondern um klare Handlungsanweisungen.
Stimmen aus dem Plenum:
Niclas Herbst (CDU): Kinder sind
Grundrechtsträger mit eigener Würde, können dieses aber nicht
immer selbst durchsetzen. Es ist unser Auftrag, den Kinderschutz ernst zu nehmen.
Klaus-Peter Puls (SPD): Kinderschutz soll
nicht nur formuliert, sondern praktiziert werden. Er ist
Daueraufgabe und Herausforderung mit besonderem Gewicht.
Heiner Garg (FDP): Mit der besonderen
Betonung des Schutzes der Kinder und Jugendlichen können staatliche
Institutionen zumindest auf Landesebene erstmalig eine präzise
Rechtsgüterabwägung vornehmen.
Monika Heinold (Grüne): Heute ist ein guter
Tag für die Kinder in Schleswig-Holstein. Im dritten Anlauf ist es
uns endlich gelungen, auch die CDU zu überzeugen.
Anke Spoorendonk (SSW): Kinderrechte sind
mehr als der Schutz vor Gewalt und Vernachlässigung. Sie betreffen
auch die Förderung und die Teilhabe der Kleinsten.
Innenminister Ralf Stegner (SPD): Das neue
Gesetz stellt einen Handlungs- und Orientierungsrahmen dar. Kinder
und Jugendliche sind nicht nur unsere Zukunft, sondern auch unsere
Gegenwart.