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Finanzspielräume
für
Tourismus-Gemeinden
Kiel (SHL/13.07.)
Urlaubsorte in Schleswig-Holstein erhalten erweiterte Freiräume
zur Erhebung der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe. Das Plenum
hat einen entsprechenden Entwurf der Landesregierung zur Änderung
des Kommunalabgabengesetzes in Zweiter Lesung mit den Stimmen von
CDU, SPD und SSW ohne Ausspracheverabschiedet. Grüne und
FDP votierten gegen das Gesetz. Künftig können
Fremdenverkehrsgemeinden die Abgaben auf das gesamte
Gemeindegebiet ausdehnen, auch wenn nur ein Ortsteil als Kur- und
Erholungsgebiet anerkannt ist.
Dies ist zum Beispiel in Lübeck der Fall: Im
Stadtteil Travemünde als anerkannter Kur- und Erholungsort darf
der Beitrag zurzeit erhoben werden, in der Lübecker Altstadt
bislang jedoch nicht, obwohl dort ebenfalls viele Gewerbetreibende
wie Hoteliers wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben. Die
Fremdenverkehrsabgabe wird für Werbung und Marketing des Ortes
verwendet, die Kurabgabe für die Erhaltung und Verwaltung der
Kuranlagen.
Der Innen- und Rechtsausschuss hat dem Gesetz
einen Passus hinzugefügt, wonach die Gemeinde auch dann eine
Abgabe erheben kann, wenn sie die Pflege ihrer
Tourismus-Einrichtungen und ihre Tourismus-Werbung nicht selbst
betreibt, sondern durch Privatfirmen erledigen lässt.
Der Entwurf geht auf eine Absprache der schwarz-roten Koalition
aus dem Vorjahr zurück. Die Spitzen von CDU und SPD hatten damals
den Kommunen verschiedene Kompensationsregeln für die Kürzung
des Kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 120 Millionen Euro im
Doppelhaushalt 2007/2008 in Aussicht gestellt.
Hintergrund:
Urlaubsorte in Schleswig-Holstein sollen
erweiterte Möglichkeiten bei der Erhebung der Kur- und
der Fremdenverkehrsabgabe erhalten. Der Innen- und
Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, einen entsprechenden
Entwurf der Landesregierung zur Änderung des
Kommunalabgabengesetzes weitgehend unverändert
anzunehmen. CDU und SPD stimmten im Ausschuss für die
Vorlage, Grüne und FDP waren dagegen. Die
Fremdenverkehrsabgabe wird insbesondere für Werbung und
Marketing des Ortes verwendet. Unternehmen im
unmittelbaren Kurbereich zahlen zudem eine Kurabgabe für
die Erhaltung und Verwaltung der Kuranlagen.
Künftig können Fremdenverkehrsgemeinden die
Abgaben auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehnen, auch
wenn nur ein Ortsteil als Kur- und Erholungsgebiet
anerkannt ist. Beispiel Lübeck: Im Stadtteil Travemünde
als anerkannter Kur- und Erholungsort darf die
Fremdenverkehrsabgabe zurzeit erhoben werden, in der
Lübecker Altstadt bislang jedoch nicht, obwohl dort
ebenfalls viele Gewerbetreibende wie Hoteliers
wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben.
Der Ausschuss hat dem Gesetz einen Passus
hinzugefügt, wonach die Gemeinde auch dann eine Abgabe
erheben kann, wenn sie die Pflege ihrer
Tourismus-Einrichtungen und ihre Tourismus-Werbung nicht
selbst betreibt, sondern durch Privatfirmen erledigen
lässt.
Der Entwurf geht auf eine Absprache der
schwarz-roten Koalition aus dem Vorjahr zurück. Die
Spitzen von CDU und SPD hatten damals den Kommunen
verschiedene Kompensationsregeln für die Kürzung des
Kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 120 Millionen
Euro im Doppelhaushalt 2007/2008 in Aussicht gestellt.
Erste Lesung: plenum-online,
März
2007
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