plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Kommunal-Abgabengesetz 

xxx

Top 7a:
Änderung des Kommunalabgabengesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1275
(Ausschussüberweisung am 22. März 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses
       Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 16/1503
-Plenarprotokoll-

Finanzspielräume für
Tourismus-Gemeinden

Kiel (SHL/13.07.) Urlaubsorte in Schleswig-Holstein erhalten erweiterte Freiräume zur Erhebung der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe. Das Plenum hat einen entsprechenden Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD und SSW ohne Ausspracheverabschiedet. Grüne und FDP votierten gegen das Gesetz. Künftig können Fremdenverkehrsgemeinden die Abgaben auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehnen, auch wenn nur ein Ortsteil als Kur- und Erholungsgebiet anerkannt ist.

Dies ist zum Beispiel in Lübeck der Fall: Im Stadtteil Travemünde als anerkannter Kur- und Erholungsort darf der Beitrag zurzeit erhoben werden, in der Lübecker Altstadt bislang jedoch nicht, obwohl dort ebenfalls viele Gewerbetreibende wie Hoteliers wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben. Die Fremdenverkehrsabgabe wird für Werbung und Marketing des Ortes verwendet, die Kurabgabe für die Erhaltung und Verwaltung der Kuranlagen.

Der Innen- und Rechtsausschuss hat dem Gesetz einen Passus hinzugefügt, wonach die Gemeinde auch dann eine Abgabe erheben kann, wenn sie die Pflege ihrer Tourismus-Einrichtungen und ihre Tourismus-Werbung nicht selbst betreibt, sondern durch Privatfirmen erledigen lässt.

Der Entwurf geht auf eine Absprache der schwarz-roten Koalition aus dem Vorjahr zurück. Die Spitzen von CDU und SPD hatten damals den Kommunen verschiedene Kompensationsregeln für die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 120 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2007/2008 in Aussicht gestellt.

– Druckversion –

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
  Urlaubsorte in Schleswig-Holstein sollen erweiterte Möglichkeiten bei der Erhebung der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe erhalten. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, einen entsprechenden Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes weitgehend unverändert anzunehmen. CDU und SPD stimmten im Ausschuss für die Vorlage, Grüne und FDP waren dagegen. Die Fremdenverkehrsabgabe wird insbesondere für Werbung und Marketing des Ortes verwendet. Unternehmen im unmittelbaren Kurbereich zahlen zudem eine Kurabgabe für die Erhaltung und Verwaltung der Kuranlagen.
  Künftig können Fremdenverkehrsgemeinden die Abgaben auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehnen, auch wenn nur ein Ortsteil als Kur- und Erholungsgebiet anerkannt ist. Beispiel Lübeck: Im Stadtteil Travemünde als anerkannter Kur- und Erholungsort darf die Fremdenverkehrsabgabe zurzeit erhoben werden, in der Lübecker Altstadt bislang jedoch nicht, obwohl dort ebenfalls viele Gewerbetreibende wie Hoteliers wirtschaftliche Vorteile vom Tourismus haben.
  Der Ausschuss hat dem Gesetz einen Passus hinzugefügt, wonach die Gemeinde auch dann eine Abgabe erheben kann, wenn sie die Pflege ihrer Tourismus-Einrichtungen und ihre Tourismus-Werbung nicht selbst betreibt, sondern durch Privatfirmen erledigen lässt.
  Der Entwurf geht auf eine Absprache der schwarz-roten Koalition aus dem Vorjahr zurück. Die Spitzen von CDU und SPD hatten damals den Kommunen verschiedene Kompensationsregeln für die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs um jährlich 120 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2007/2008 in Aussicht gestellt.

Erste Lesung: plenum-online, März 2007

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Regierungserklärung:
Fehmarnbelt-Querung

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:
Landesverfassung / Kinderschutz
Kommunal-Abgabengesetz
Architekten-/Ingenieur-
kammergesetz

(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Landes-Verfassungsgericht
Maßregelvollzug
Jugendstrafvollzug
Kreisreform / Volksinitiative
Anträge:
Abschiebehaft
Staats-Angehörigkeitsrecht
Minderjährige Flüchtlinge
(ohne Aussprache)
Berichte:
Organstreitverfahren um
5-Prozent-Sperrklausel

(ohne Aussprache)
Verfassungsgerichtsverfahren
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:
Öffentl. Gesundheitsdienst
1. Lesungen:
Nichtrauchergesetz
Kinder-Untersuchungen
Heilberufe-Gesetz
(ohne Aussprache)
Anträge:
Atomkraftwerke / Unfälle
"Arbeitshilfe" für seelisch-
behinderte Jugendliche
Hartz IV / ARGEN
Dt.-dän. Arbeitsvermittlung
Aktionsplan Demenz
Pflege
Bericht:
Patientenverfügung

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesungen:
Einschulung
Gemeinschaftsschulen
Wahl:
Medienrat
(ohne Aussprache)
Anträge:
Stundenzahl Lehrer
Ganztagsschulen
Dänisch-Unterricht
Informatik-Unterricht
Bachelor-/Masterausbildung
im Lehramtsstudium
Große Anfrage:
Berufliche Bildung
Bericht:
KiTa-Angebote
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

2. Lesung:
Strategische Umweltprüfung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Landes-Wassergesetz
Bodenschutz / Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Anträge:
Vogelschutz-Gebiete
Bericht:
Klimaschutz Landwirtschaft
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

2. Lesung:
Tariftreue-Gesetz
Regierungserklärung:
Fehmarnbelt-Querung

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
EU-Ratspräsidentschaft
Parlamentsforum
Südliche Ostsee

F i n a n z e nt

- - -