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Top 08: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens Gesetzentwurf der Landesregierung – – Drs. 16/1435 Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1504 Änderungsantrag der Fraktion B´90/Grüne – Drs. 16/1508 |
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Blauer Dunst liegt in den Nichtraucherschutz: Gaststätten bleiben Knackpunkt Kiel (SHL/11.07.) Auch Schleswig-Holstein steuert auf ein umfassendes Rauchverbot in der Öffentlichkeit zu. Da drei Viertel der Deutschen nicht rauchten, sei "Nichtrauchen der Normalfall und Rauchen die Ausnahme", argumentierte Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) bei der Vorstellung ihres Nichtraucherschutzgesetzes, das der Landtag in Erster Lesung debattiert hat. Alle Fraktionen sprachen sich im Plenum für eine weitgehende Verbannung des Blauen Dunstes aus, etwa in Behörden und Heimen. Bei den Gaststätten und Discos liegen die Meinungen allerdings noch immer weit auseinander: Während die Koalition den Qualm in abgetrennten Räumen erlauben will, machen sich die Grünen für ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants und Lokalen stark. Die FDP wiederum, die im Mai bereits einen eigenen Entwurf vorgelegt hat, will das Rauchen weiterhin gestatten, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind. Als Alternative zum Total-Verbot schlagen die Liberalen zudem die Rauch-Freiheit in Gaststätten vor, die über leistungsstarke Entlüftungsanlagen verfügen. Das von der Landesregierung eingebrachte "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" sieht ein Rauchverbot in allen Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäusern, Heimen, Unis, Museen, Theatern, Konzertsälen, Sporthallen, Gaststätten und Discos vor – außer in den abgetrennten Nebenräumen. Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400 und Gastwirten bis zu 4.000 Euro. Das Gesetz, das sich am Beschluss der Ministerpräsidenten vom März orientiert, erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat. Zudem verbietet ein Erlass der Landesregierung bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen des Landes. CDU begrüßt Nebenraum-Regelung
bei "Überall wo Raucher und Nichtraucher sich begegnen, soll der Nichtraucherschutz Vorrang haben", warb Peter Eichstädt (SPD) für den Regierungskurs. Lars Harms (SSW) lobte das Gesetz als "klar und eindeutig". Es sei "genau das, was der SSW gefordert hat". Frauke Tengler (CDU) verwies auf die Regelung, dass Gaststätten: ihre Festsäle bei geschlossenen Gesellschaften zu Nebenräumen im Sinne des Gesetzes und damit zu Raucherzonen erklären könnten. Dieser Passus habe die Bedenken in der Unionsfraktion zerstreut. Monika Heinold (Grüne) hielt das Gesetz hingegen wegen der Nebenraum-Regel für "löchrig". Denn: Das dort beschäftigte Personal bleibe auch weiterhin den Gesundheitsgefahren ausgesetzt. "Der Entwurf der Landesregierung überdehnt den Begriff des öffentlichen Raumes willkürlich", forderte Heiner Garg (FDP) demgegenüber mehr Freiheit für die Wirte: Lokale seien "private Angebote an die Öffentlichkeit" und mit "Finanzamt oder Ordnungsamt" nicht zu vergleichen. Sozialausschuss und
Wirtschaftsausschuss Der Bundesrat hat vergangene Woche seine Zustimmung zu einem Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des Bundes gegeben. Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden von September an untersagt. Und: Tabakwaren dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden. Neben dem Koalitionsentwurf waren zwei Änderungsanträge von Grünen und FDP Grundlage der Debatte. Über das Gesamtpaket wird nun der Sozialausschuss und der Wirtschaftsausschuss weiter beraten. |
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