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Auf dieser Seite: Nichtrauchergesetz

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Top 08:
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Grüne – Drs. 16/1508
Drucksache: 16/1435
-Plenarprotokoll-

Blauer Dunst liegt in den
letzten Zügen

Nichtraucherschutz: Gaststätten bleiben Knackpunkt

Kiel (SHL/11.07.) Auch Schleswig-Holstein steuert auf ein umfassendes Rauchverbot in der Öffentlichkeit zu. Da drei Viertel der Deutschen nicht rauchten, sei "Nichtrauchen der Normalfall und Rauchen die Ausnahme", argumentierte Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) bei der Vorstellung ihres Nichtraucherschutzgesetzes, das der Landtag in Erster Lesung debattiert hat. Alle Fraktionen sprachen sich im Plenum für eine weitgehende Verbannung des Blauen Dunstes aus, etwa in Behörden und Heimen. Bei den Gaststätten und Discos liegen die Meinungen allerdings noch immer weit auseinander: Während die Koalition den Qualm in abgetrennten Räumen erlauben will, machen sich die Grünen für ein absolutes Rauchverbot in allen Restaurants und Lokalen stark. Die FDP wiederum, die im Mai bereits einen eigenen Entwurf vorgelegt hat, will das Rauchen weiterhin gestatten, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind. Als Alternative zum Total-Verbot schlagen die Liberalen zudem die Rauch-Freiheit in Gaststätten vor, die über leistungsstarke Entlüftungsanlagen verfügen.

Das von der Landesregierung eingebrachte "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" sieht ein Rauchverbot in allen Landes- und Kommunalbehörden, Krankenhäusern, Heimen, Unis, Museen, Theatern, Konzertsälen, Sporthallen, Gaststätten und Discos vor – außer in den abgetrennten Nebenräumen. Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400 und Gastwirten bis zu 4.000 Euro. Das Gesetz, das sich am Beschluss der Ministerpräsidenten vom März orientiert, erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat. Zudem verbietet ein Erlass der Landesregierung bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen des Landes.

CDU begrüßt Nebenraum-Regelung  bei
geschlossenen Gesellschaften 

"Überall wo Raucher und Nichtraucher sich begegnen, soll der Nichtraucherschutz Vorrang haben", warb Peter Eichstädt (SPD) für den Regierungskurs. Lars Harms (SSW) lobte das Gesetz als "klar und eindeutig". Es sei "genau das, was der SSW gefordert hat". Frauke Tengler (CDU) verwies auf die Regelung, dass Gaststätten: ihre Festsäle bei geschlossenen Gesellschaften zu Nebenräumen im Sinne des Gesetzes und damit zu Raucherzonen erklären könnten. Dieser Passus habe die Bedenken in der Unionsfraktion zerstreut.

Monika Heinold (Grüne) hielt das Gesetz hingegen wegen der Nebenraum-Regel für "löchrig". Denn: Das dort beschäftigte Personal bleibe auch weiterhin den Gesundheitsgefahren ausgesetzt. "Der Entwurf der Landesregierung überdehnt den Begriff des öffentlichen Raumes willkürlich", forderte Heiner Garg (FDP) demgegenüber mehr Freiheit für die Wirte: Lokale seien "private Angebote an die Öffentlichkeit" und mit "Finanzamt oder Ordnungsamt" nicht zu vergleichen.

Sozialausschuss und Wirtschaftsausschuss
beraten weiter

Der Bundesrat hat vergangene Woche seine Zustimmung zu einem Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des Bundes gegeben. Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden von September an untersagt. Und: Tabakwaren dürfen nur an über 18-Jährige verkauft werden.

Neben dem Koalitionsentwurf waren zwei Änderungsanträge von Grünen und FDP Grundlage der Debatte. Über das Gesamtpaket wird nun der Sozialausschuss und der Wirtschaftsausschuss weiter beraten.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf eines Nichtraucher-Schutzgesetzes vor. Das "Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" soll nach Angaben des Sozialministeriums einen "eindeutigen und verständlichen Nichtraucherschutz" im Lande ermöglichen. Der Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der Ministerpräsidenten vom März und strebt eine enge Verzahnung mit den norddeutschen Partnern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern an. In Hamburg hat die Bürgerschaft vergangene Woche ein Gesetz mit ähnlichen Inhalten beschlossen.
  Nach Vorstellung der Koalition sind Rauchverbote vorgesehen in geschlossenen Räumen:
  • in allen Behörden der Landes- und Kommunalverwaltung und in Gerichten
  • in allen Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen einschließlich Kantinen, Cafeterias, Schulen und Werkstätten
  • in allen Heimen für ältere oder pflegebedürftige oder behinderte Menschen
  • in staatlichen Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und Volkshochschulen
  • in allen Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder Konzertsälen
  • in Sporthallen
  • in Gaststätten, Kneipen, Discos und Restaurants – unabhängig von ihrer Größe oder Betriebsart
  • Ausnahmen: Einzig in komplett abgetrennten Nebenräumen soll weiterhin geraucht werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht für Schulen und Kindergärten. Dort soll ein absolutes Rauchverbot herrschen.

  Das Gesetz erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat (plenum-online Oktober 2006). Zudem verbietet ein Erlass der Landesregierung bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen des Landes (plenum-online Januar 2005).
  Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400 Euro, Einrichtungen und Gaststätten bis zu 4.000 Euro. In einem Änderungsantrag sprechen sich die Grünen gegen die Nebenraum-Regelung aus und fordern ein absolutes Qualm-Verbot.
   Zu diesem Thema liegt dem Parlament bereits ein Gesetzentwurf der FDP vor, der im Mai in Erster Lesung im Plenum diskutiert wurde und der sich nun in der Ausschussberatung befindet. Die Liberalen streben bei den Gaststätten eine andere Regelung an: Hier soll das Rauchen weiterhin gestattet sein, sofern die Einrichtungen als "Rauchergaststätte" oder "Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind. Dies wird dadurch begründet, dass ein Aufenthalt in diesem Lokalen, anders als etwa bei Schulen oder Krankenhäusern, eine freie Entscheidung jedes Einzelnen sei. (plenum-online
Mai 2007)
  Die FDP hat auch einen Änderungsantrag zum CDU/SPD-Entwurf vorgelegt. Demnach sollen Ausnahmen vom Rauchverbot möglich sein, "wenn durch technische Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot gewährleistet werden kann". Hierzu können etwa Entlüftungsanlagen zum schnellen Rauchabzug zählen.
  In der CDU-Fraktion gibt es bislang noch keine einheitliche Meinung zum Rauchverbot in Gaststätten. Hier ist eine Sonderregelung für kleine Eckkneipen und geschlossene Gesellschaften im Gespräch.
  Unterdessen hat der Bundesrat vergangene Woche seine Zustimmung zu einem Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des Bundes gegeben. Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden von September an untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Und: Tabakwaren dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden.

Vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, Mai 2007
plenum-online,
Oktober 2006
plenum-online,
Januar 2005

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