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Auf dieser
Seite: Nichtrauchergesetz
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Top 08:
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor den
Gefahren des Passivrauchens
Gesetzentwurf der Landesregierung
Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drs. 16/1504
Änderungsantrag der Fraktion B´90/Grüne – Drs. 16/1508 |
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Blauer Dunst liegt
in den
letzten Zügen
Nichtraucherschutz: Gaststätten bleiben
Knackpunkt
Kiel (SHL/11.07.)
Auch Schleswig-Holstein steuert auf ein umfassendes Rauchverbot in
der Öffentlichkeit zu. Da drei Viertel der Deutschen nicht
rauchten, sei "Nichtrauchen der Normalfall und Rauchen die
Ausnahme", argumentierte Sozialministerin Gitta Trauernicht
(SPD) bei der Vorstellung ihres Nichtraucherschutzgesetzes, das
der Landtag in Erster Lesung debattiert hat. Alle Fraktionen
sprachen sich im Plenum für eine weitgehende Verbannung des Blauen Dunstes aus, etwa in Behörden und Heimen. Bei den
Gaststätten und Discos liegen die Meinungen allerdings noch immer
weit auseinander: Während die Koalition den Qualm in abgetrennten
Räumen erlauben will, machen sich die Grünen für ein absolutes
Rauchverbot in allen Restaurants und Lokalen stark. Die FDP
wiederum, die im Mai bereits einen eigenen Entwurf vorgelegt hat,
will das Rauchen weiterhin gestatten, sofern die Einrichtungen als
"Rauchergaststätte" oder "Raucherdiskothek"
gekennzeichnet sind. Als Alternative zum Total-Verbot schlagen die
Liberalen zudem die Rauch-Freiheit in Gaststätten vor, die über
leistungsstarke Entlüftungsanlagen verfügen.
Das von der Landesregierung eingebrachte
"Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens"
sieht ein Rauchverbot in allen Landes- und Kommunalbehörden,
Krankenhäusern, Heimen, Unis, Museen, Theatern, Konzertsälen,
Sporthallen, Gaststätten und Discos vor – außer in den
abgetrennten Nebenräumen. Bei Verstößen gegen das
Nichtraucherschutzgesetz drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400
und Gastwirten bis zu 4.000 Euro. Das Gesetz, das sich am
Beschluss der Ministerpräsidenten vom März orientiert, erweitert
das Rauchverbot in den Landesbehörden, das der Landtag im
vergangenen Oktober beschlossen hat. Zudem verbietet ein Erlass
der Landesregierung bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen
des Landes.
CDU begrüßt Nebenraum-Regelung bei
geschlossenen Gesellschaften
"Überall wo Raucher und Nichtraucher sich
begegnen, soll der Nichtraucherschutz Vorrang haben", warb
Peter Eichstädt (SPD) für den Regierungskurs. Lars Harms (SSW)
lobte das Gesetz als "klar und eindeutig". Es sei
"genau das, was der SSW gefordert hat". Frauke Tengler
(CDU) verwies auf die Regelung, dass Gaststätten: ihre Festsäle
bei geschlossenen Gesellschaften zu Nebenräumen im Sinne des
Gesetzes und damit zu Raucherzonen erklären könnten. Dieser
Passus habe die Bedenken in der Unionsfraktion zerstreut.
Monika Heinold (Grüne) hielt das Gesetz hingegen
wegen der Nebenraum-Regel für "löchrig". Denn: Das
dort beschäftigte Personal bleibe auch weiterhin den
Gesundheitsgefahren ausgesetzt. "Der Entwurf der
Landesregierung überdehnt den Begriff des öffentlichen Raumes
willkürlich", forderte Heiner Garg (FDP) demgegenüber mehr
Freiheit für die Wirte: Lokale seien "private Angebote an
die Öffentlichkeit" und mit "Finanzamt oder
Ordnungsamt" nicht zu vergleichen.
Sozialausschuss und Wirtschaftsausschuss
beraten weiter
Der Bundesrat hat vergangene Woche seine
Zustimmung zu einem Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich des
Bundes gegeben. Demnach ist der Blaue Dunst in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und Bundesbehörden von September
an untersagt. Und: Tabakwaren dürfen nur an über 18-Jährige
verkauft werden.
Neben dem Koalitionsentwurf waren zwei
Änderungsanträge von Grünen und FDP Grundlage der Debatte.
Über das Gesamtpaket wird nun der Sozialausschuss und der
Wirtschaftsausschuss weiter beraten.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf
eines Nichtraucher-Schutzgesetzes vor. Das "Gesetz
zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens" soll
nach Angaben des Sozialministeriums einen
"eindeutigen und verständlichen
Nichtraucherschutz" im Lande ermöglichen. Der
Gesetzentwurf orientiert sich an dem Beschluss der
Ministerpräsidenten vom März und strebt eine enge
Verzahnung mit den norddeutschen Partnern Hamburg und
Mecklenburg-Vorpommern an. In Hamburg hat die
Bürgerschaft vergangene Woche ein Gesetz mit ähnlichen
Inhalten beschlossen.
Nach Vorstellung der Koalition sind Rauchverbote
vorgesehen in geschlossenen Räumen:
- in allen Behörden der
Landes- und Kommunalverwaltung und in Gerichten
- in allen
Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen einschließlich
Kantinen, Cafeterias, Schulen und Werkstätten
- in allen Heimen für
ältere oder pflegebedürftige oder behinderte Menschen
- in staatlichen
Hochschulen, Berufsbildungseinrichtungen und
Volkshochschulen
- in allen
Kultureinrichtungen wie Museen, Theatern oder
Konzertsälen
- in Sporthallen
- in Gaststätten,
Kneipen, Discos und Restaurants – unabhängig von ihrer
Größe oder Betriebsart
- Ausnahmen:
Einzig in komplett abgetrennten Nebenräumen soll
weiterhin geraucht werden dürfen. Dies gilt jedoch nicht
für Schulen und Kindergärten. Dort soll ein absolutes
Rauchverbot herrschen.
Das
Gesetz erweitert das Rauchverbot in den Landesbehörden, das
der Landtag im vergangenen Oktober beschlossen hat (plenum-online
Oktober
2006). Zudem verbietet ein Erlass der Landesregierung
bereits seit 2005 das Rauchen an den Schulen des Landes (plenum-online
Januar
2005).
Bei Verstößen gegen das Nichtraucherschutzgesetz
drohen Rauchern Bußgelder von bis zu 400 Euro,
Einrichtungen und Gaststätten bis zu 4.000 Euro. In einem
Änderungsantrag sprechen sich die Grünen gegen die
Nebenraum-Regelung aus und fordern ein absolutes
Qualm-Verbot.
Zu diesem Thema liegt dem Parlament bereits ein
Gesetzentwurf der FDP vor, der im Mai in Erster Lesung im
Plenum diskutiert wurde und der sich nun in der
Ausschussberatung befindet. Die Liberalen streben bei den
Gaststätten eine andere Regelung an: Hier soll das Rauchen
weiterhin gestattet sein, sofern die Einrichtungen als
"Rauchergaststätte" oder
"Raucherdiskothek" gekennzeichnet sind. Dies wird
dadurch begründet, dass ein Aufenthalt in diesem Lokalen,
anders als etwa bei Schulen oder Krankenhäusern, eine freie
Entscheidung jedes Einzelnen sei. (plenum-online Mai
2007)
Die FDP hat auch einen Änderungsantrag zum
CDU/SPD-Entwurf vorgelegt. Demnach sollen Ausnahmen vom
Rauchverbot möglich sein, "wenn durch technische
Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens wie bei einem Rauchverbot gewährleistet
werden kann". Hierzu können etwa Entlüftungsanlagen
zum schnellen Rauchabzug zählen.
In der CDU-Fraktion gibt es bislang noch keine
einheitliche Meinung zum Rauchverbot in Gaststätten. Hier
ist eine Sonderregelung für kleine Eckkneipen und
geschlossene Gesellschaften im Gespräch.
Unterdessen hat der Bundesrat vergangene Woche seine
Zustimmung zu einem Rauchverbot im Zuständigkeitsbereich
des Bundes gegeben. Demnach ist der Blaue Dunst in allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, Bussen, Taxis und
Bundesbehörden von September an untersagt. Bei Verstoß
droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Und: Tabakwaren
dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden.
Vorherige Debatten zum
Thema: plenum-online, Mai
2007
plenum-online, Oktober
2006
plenum-online, Januar
2005
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