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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Maßregelvollzugsgesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1440
-Plenarprotokoll-

Gesetz zum Maßregelvollzug
soll überarbeitet werden

Kiel (SHL/11.07.) Die Landesregierung will die Rechte von kranken Straftätern stärken und den veränderten Voraussetzungen beim Maßregelvollzug in den kürzlich privatisierten Fachkliniken für forensische Psychiatrie in Neustadt (Ostholstein) und in Schleswig Rechnung tragen. Ein vom Sozialministerium erarbeiteter Gesetzentwurf  fand in Erster Lesung im Plenum grundsätzlich parteiübergreifende Zustimmung. FDP, Grüne und SSW forderten jedoch in der weiteren Beratung im Sozialausschuss sowie im Innen- und Rechtsausschuss, Nachbesserungen zu erörtern.

Künftig sind eindeutige Kriterien für Sicherheitskontrollen von Menschen, die eine Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Sucht begehen, vorgesehen. Außerdem soll das Recht auf Religionsausübung ebenso verfestigt werden wie die Möglichkeit des "Probewohnens" von Patienten außerhalb der Klinik als Vorbereitung auf die Freilassung. Ein Hauptgrund für die Neugestaltung des Gesetzes ist die seit 2004 vollzogene Privatisierung der Fachkliniken Neustadt und Schleswig, in denen die kranken Straftäter untergebracht sind. Neustadt gehört nun zur "psychatrium GRUPPE", die wiederum zur niedersächsischen Ameos GmbH gehört. Die Schleswiger Einrichtung wurde von einer Bietergemeinschaft unter Führung der Damp Holding übernommen. Die Bereiche für den Maßregelvollzug sind jedoch als Anstalten des Öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Landes geblieben und werden zweimal monatlich kontrolliert. Vor diesem Hintergrund wurden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Gesetz neu gefasst.

Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sieht mit dem Gesetzentwurf eine "deutliche Verbesserung" der Situation. Für Patienten und Mitarbeiter gebe es mehr Rechtssicherheit. Zudem würden die Fähigkeiten der Patienten gefördert und ihre Eingliederung in die Gesellschaft besser vorbereitet. In die gleiche Kerbe schlug Thomas Stritzl (CDU). Vorrangiges Ziel der Unterbringung in einer Klinik werde es weiterhin nicht sein, "die Leute einfach wegzuschließen", sondern sie zu therapieren. Siegrid Tenor-Alschausky (SPD) befand, der Entwurf fülle bestehende Rechtslücken.

"Neben sinnvollen Vorschlägen gibt es auch Punkte, die sich mir nicht erklären", merkte Wolfgang Kubicki (FDP) an. Der Oppositionsführer kritisierte, dass der vorgelegte Gesetzentwurf im wesentlichen der "Sicherung und der Kontrolle der Insassen" und weniger der Resozialisierung diene. Angelika Birk (Grüne) begrüßte zwar die Möglichkeit der schrittweisen Entlassung, forderte aber, das Thema ausführlich in den Ausschüssen zu behandeln, "auch wenn man damit keine Wählerstimmen fängt." Anke Spoorendonk (SSW) äußerte ihr Unverständnis zur Neureglung bei der Weitergabe personenbezogener Daten. "Nicht nur Weitergabegründe, sondern auch die Stellen, an die die Daten gehen, müssen benannt werden", forderte sie.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag ein Gesetz zur Neuregelung des Maßregelvollzugs im Lande vor. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 2000.
  Künftig soll es eindeutige Kriterien für Sicherheitskontrollen von Patienten und ihren Zimmern geben. Zudem soll das Recht auf Religionsausübung in das Gesetz aufgenommen werden, ebenso die Möglichkeit des "Probewohnens" eines Patienten außerhalb der Klinik als Vorbereitung auf die Freilassung.
  Ein Hauptgrund für die Neugestaltung des Gesetzes ist die seit 2004 vollzogene Privatisierung der Fachkliniken Neustadt und Schleswig, in denen die kranken Straftäter untergebracht sind. Neustadt gehört nun zur "psychatrium GRUPPE", die wiederum zur niedersächsischen Ameos GmbH gehört. Die Schleswiger Einrichtung wurde von einer Bietergemeinschaft unter Führung der Damp Holding übernommen. Die Bereiche für den Maßregelvollzug sind jedoch als Anstalten des Öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Landes geblieben und werden zweimal monatlich kontrolliert. Vor diesem Hintergrund wurden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Gesetz neu gefasst.
  Maßregelvollzug kann das Gericht bei schweren Straftätern anordnen, die es aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Sucht als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig einstuft. Die Behandlung dieser Patienten erfolgt nach dem Prinzip der "Besserung und Sicherung". In Schleswig-Holstein erfüllen die forensischen Kliniken in Schleswig und Neustadt diese Aufgabe. In Neustadt gibt es 215 Betten, in Schleswig 64.

mehr Infos zum Thema: plenum-online, September 2004

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