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Gesetz zum
Maßregelvollzug
soll überarbeitet werden
Kiel (SHL/11.07.)
Die Landesregierung will die Rechte von kranken Straftätern
stärken und den veränderten Voraussetzungen beim
Maßregelvollzug in den kürzlich privatisierten Fachkliniken für
forensische Psychiatrie in Neustadt (Ostholstein) und in Schleswig
Rechnung tragen. Ein vom Sozialministerium erarbeiteter
Gesetzentwurf fand in Erster Lesung im Plenum grundsätzlich
parteiübergreifende Zustimmung. FDP, Grüne und SSW forderten
jedoch in der weiteren Beratung im Sozialausschuss sowie im Innen-
und Rechtsausschuss, Nachbesserungen zu erörtern.
Künftig sind eindeutige
Kriterien für Sicherheitskontrollen von Menschen, die eine
Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Sucht begehen,
vorgesehen. Außerdem soll das Recht auf Religionsausübung ebenso
verfestigt werden wie die Möglichkeit des
"Probewohnens" von Patienten außerhalb der Klinik als
Vorbereitung auf die Freilassung. Ein Hauptgrund für die
Neugestaltung des Gesetzes ist die seit 2004 vollzogene
Privatisierung der Fachkliniken Neustadt und Schleswig, in denen
die kranken Straftäter untergebracht sind. Neustadt gehört nun
zur "psychatrium GRUPPE", die wiederum zur
niedersächsischen Ameos GmbH gehört. Die Schleswiger Einrichtung
wurde von einer Bietergemeinschaft unter Führung der Damp Holding
übernommen. Die Bereiche für den Maßregelvollzug sind jedoch
als Anstalten des Öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des
Landes geblieben und werden zweimal monatlich kontrolliert. Vor
diesem Hintergrund wurden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen
im Gesetz neu gefasst.
Sozialministerin Gitta Trauernicht (SPD) sieht mit
dem Gesetzentwurf eine "deutliche Verbesserung" der
Situation. Für Patienten und Mitarbeiter gebe es mehr
Rechtssicherheit. Zudem würden die Fähigkeiten der Patienten
gefördert und ihre Eingliederung in die Gesellschaft besser
vorbereitet. In die gleiche Kerbe schlug Thomas Stritzl (CDU).
Vorrangiges Ziel der Unterbringung in einer Klinik werde es
weiterhin nicht sein, "die Leute einfach
wegzuschließen", sondern sie zu therapieren. Siegrid
Tenor-Alschausky (SPD) befand, der Entwurf fülle bestehende
Rechtslücken.
"Neben sinnvollen Vorschlägen gibt es auch
Punkte, die sich mir nicht erklären", merkte Wolfgang
Kubicki (FDP) an. Der Oppositionsführer kritisierte, dass der
vorgelegte Gesetzentwurf im wesentlichen der "Sicherung und
der Kontrolle der Insassen" und weniger der Resozialisierung
diene. Angelika Birk (Grüne) begrüßte zwar die Möglichkeit der
schrittweisen Entlassung, forderte aber, das Thema ausführlich in
den Ausschüssen zu behandeln, "auch wenn man damit keine
Wählerstimmen fängt." Anke Spoorendonk (SSW) äußerte ihr
Unverständnis zur Neureglung bei der Weitergabe personenbezogener
Daten. "Nicht nur Weitergabegründe, sondern auch die
Stellen, an die die Daten gehen, müssen benannt werden",
forderte sie.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag ein
Gesetz zur Neuregelung des Maßregelvollzugs im Lande vor.
Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 2000.
Künftig soll es eindeutige Kriterien für
Sicherheitskontrollen von Patienten und ihren Zimmern
geben. Zudem soll das Recht auf Religionsausübung in das
Gesetz aufgenommen werden, ebenso die Möglichkeit des
"Probewohnens" eines Patienten außerhalb der
Klinik als Vorbereitung auf die Freilassung.
Ein Hauptgrund für die Neugestaltung des Gesetzes
ist die seit 2004 vollzogene Privatisierung der
Fachkliniken Neustadt und Schleswig, in denen die kranken
Straftäter untergebracht sind. Neustadt gehört nun zur
"psychatrium GRUPPE", die wiederum zur
niedersächsischen Ameos GmbH gehört. Die Schleswiger
Einrichtung wurde von einer Bietergemeinschaft unter
Führung der Damp Holding übernommen. Die Bereiche für
den Maßregelvollzug sind jedoch als Anstalten des
Öffentlichen Rechts unter der Fachaufsicht des Landes
geblieben und werden zweimal monatlich kontrolliert. Vor
diesem Hintergrund wurden die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen im Gesetz neu gefasst.
Maßregelvollzug kann das Gericht bei schweren
Straftätern anordnen, die es aufgrund einer psychischen
Erkrankung oder einer Sucht als schuldunfähig oder
vermindert schuldfähig einstuft. Die Behandlung dieser
Patienten erfolgt nach dem Prinzip der "Besserung und
Sicherung". In Schleswig-Holstein erfüllen die
forensischen Kliniken in Schleswig und Neustadt diese
Aufgabe. In Neustadt gibt es 215 Betten, in Schleswig 64.
mehr Infos zum Thema: plenum-online,
September
2004
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