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Top 13: Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der Jugendstrafe in Schleswig-Holstein – Jugendstrafvollzugsgesetz (JStVollzG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drs. 16/1454 |
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Jugendstrafvollzug
soll Landesregierung will Erziehungsgedanken stärken Kiel (SHL/12.07.). Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Jugendstrafvollzugs ist im Plenum überwiegend auf ein positives Echo gestoßen. Die im Zuge der Reform anvisierte Stärkung des "Erziehungsgedankens" sei der richtige Weg, um die Resozialisierungs-Chancen jugendlicher Straftätern zu erhöhen, so die Einschätzung von CDU und SPD. Dieser Zielsetzung mochte die Opposition im Prinzip folgen. Gleichwohl kritisierten FDP, Grüne und SSW aber, dass dem Offenen Strafvollzug zu wenig Gewicht eingeräumt werde. Grundsätzliche Zustimmung in Plenum gab es für die Einrichtung eines neuen therapeutischen Sozialzentrums für 30 Personen in Schleswig. Der Gesetzentwurf bewege sich auf der Höhe der Zeit, befand Justizminister Uwe Döring (SPD) in der Debatte. Er gaukele "keine einfachen Patentrezepte" vor, sondern werde mit seiner "konsequenten Ausrichtung auf den Erziehungsgedanken" den Anforderungen eines modernen Jugendstrafvollzugs gerecht. Laut dem Gesetzentwurf soll beispielsweise die berufliche und schulische Ausbildung während der Haft Vorrang vor der Arbeit haben. In diesem Zusammenhang gab Döring zu bedenken: Es dürfe nicht sein, dass Jugendstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ihre Ausbildung abbrechen, nur weil sie in die Freiheit entlassen werden. Hintergrund der Gesetzesinitiative sind neben Vorgaben aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch der Anstieg der Gewalt- und der Sexualdelikte unter jugendlichen Gefangenen. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, sollen verschiedene Maßnahmen durch das Gesetz festgelegt werden: So plant das Justizministerium unter anderem die Straftäter in Einzelzellen unterzubringen, die Besuchszeiten für junge Gefangene auf vier Stunden im Monat zu erhöhen sowie zwei Stunden Sport pro Woche zu garantieren. Um alle Vorgaben zu erfüllen, stehen zusätzliche Investitionen im Raum. Die Kosten für die 30 neuen sozialtherapeutischen Plätze, die in Schleswig entstehen sollen, belaufen sich Schätzungen zufolge auf drei Millionen Euro. Hinzu kommen 550.000 Euro jährlich für 15 zusätzliche Betreuungskräfte. Um die Vorgaben im Bereich des Sports zu erfüllen, sind zwei neue Turnhallen in Neumünster (2,5 Millionen) und in Schleswig (1,4 Millionen) in Planung. Der Gesetz wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Hauptredner: Thomas Stritzl (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW) |
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