plenum-online wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" , "Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die neueste Fassung zu erhalten.  

Auf dieser Seite: Jugendstrafvollzugs-Gesetz

xxx

Top 13:
Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug der
Jugendstrafe in Schleswig-Holstein – Jugendstrafvollzugsgesetz  (JStVollzG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache: 16/1454
-Plenarprotokoll-

Jugendstrafvollzug soll
reformiert werden

Landesregierung will Erziehungsgedanken stärken

Kiel (SHL/12.07.). Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Jugendstrafvollzugs ist im Plenum überwiegend auf ein positives Echo gestoßen. Die im Zuge der Reform anvisierte Stärkung des "Erziehungsgedankens" sei der richtige Weg, um die Resozialisierungs-Chancen jugendlicher Straftätern zu erhöhen, so die Einschätzung von CDU und SPD. Dieser Zielsetzung mochte die Opposition im Prinzip folgen. Gleichwohl kritisierten FDP, Grüne und SSW aber, dass dem Offenen Strafvollzug zu wenig Gewicht eingeräumt werde. Grundsätzliche Zustimmung in Plenum gab es für die Einrichtung eines neuen therapeutischen Sozialzentrums für 30 Personen in Schleswig.

Der Gesetzentwurf bewege sich auf der Höhe der Zeit, befand Justizminister Uwe Döring (SPD) in der Debatte. Er gaukele "keine einfachen Patentrezepte" vor, sondern werde mit seiner "konsequenten Ausrichtung auf den Erziehungsgedanken" den Anforderungen eines modernen Jugendstrafvollzugs gerecht. Laut dem Gesetzentwurf soll beispielsweise die berufliche und schulische Ausbildung während der Haft Vorrang vor der Arbeit haben. In diesem Zusammenhang gab Döring zu bedenken: Es dürfe nicht sein, dass Jugendstraftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ihre Ausbildung abbrechen, nur weil sie in die Freiheit entlassen werden.

Hintergrund der Gesetzesinitiative sind neben Vorgaben aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch der Anstieg der Gewalt- und der Sexualdelikte unter jugendlichen Gefangenen. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, sollen verschiedene Maßnahmen durch das Gesetz festgelegt werden: So plant das Justizministerium unter anderem die Straftäter in Einzelzellen unterzubringen, die Besuchszeiten für junge Gefangene auf vier Stunden im Monat zu erhöhen sowie zwei Stunden Sport pro Woche zu garantieren.

Um alle Vorgaben zu erfüllen, stehen zusätzliche Investitionen im Raum. Die Kosten für die 30 neuen sozialtherapeutischen Plätze, die in Schleswig entstehen sollen, belaufen sich Schätzungen zufolge auf drei Millionen Euro. Hinzu kommen 550.000 Euro jährlich für 15 zusätzliche Betreuungskräfte. Um die Vorgaben im Bereich des Sports zu erfüllen, sind zwei neue Turnhallen in Neumünster (2,5 Millionen) und in Schleswig (1,4 Millionen) in Planung.

Der Gesetz wurde an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.

Hauptredner: Thomas Stritzl (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

Druckversion

zurück zum Textanfang

Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf für ein neues Jugend-Strafvollzugsgesetz vor. Es legt den Schwerpunkt auf den "Erziehungsgedanken", das heißt: Die Gefangenen zwischen 14 und 20 Jahren sollen "auf ein Leben ohne Straftaten und in sozialer Verantwortung" vorbereitet werden.
  Dies soll durch folgende Schritte erreicht werden:
  • Die berufliche und schulische Ausbildung soll während der Haft Vorrang vor der Arbeit haben. Dies und eine sozialtherapeutische Behandlung erhöht nach Ansicht des Justizministeriums die Chancen der Resozialisierung.
  • Die Besuchszeiten für junge Gefangene werden auf vier Stunden im Monat erhöht. Dies soll der Aufrechterhaltung familiärer Bindungen und damit der Wiedereingliederung dienen.
  • Die Gefangenen sollen mindestens zwei Stunden Sport pro Woche treiben.
  • Die Straftäter sollen in der Regel in Einzelzellen untergebracht werden; in Ausnahmefällen sind Zweierbelegungen oder der so genannte „Wohngruppenvollzug" möglich. Damit reagiert das Justizministerium auf den Mord an einem 20-Jährigen durch drei Mitgefangene im Gefängnis Siegburg (Nordrhein-Westfalen) im letzten November. Als Ursache für die Tat hat das NRW-Justizministerium auch die "möglicherweise risikoreiche" Dreier- und Viererbelegung von Zellen ausgemacht.

  Um die Vorgaben zu erfüllen, plant das Justizministerium zusätzliche Investitionen. So sollen 30 neue sozialtherapeutische Plätze entstehen. Hierfür sind Medienberichten zufolge Kosten von drei Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen 550.000 Euro jährlich für 15 zusätzliche Betreuungskräfte. Um die Sport-Vorgaben zu erfüllen, sind zwei neue Turnhallen in Neumünster (2,5 Millionen) und in Schleswig (1,4 Millionen) in Planung.
  Im Lande gibt es in den beiden Anstalten Schleswig und Neumünster insgesamt 202 Plätze für den Jugendvollzug. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP hervor, die das Plenum im Juni beraten hat. Unter den Insassen hat sich die prozentuale Aufteilung der Straftaten, die zur Gefängnisstrafe geführt haben, seit Beginn der Statistik im Jahr 2004 deutlich verändert. Der Anteil der Eigentumsdelikte sank zwischen 2004 und 2006 von 53 auf 49 Prozent. Demgegenüber stieg der Anteil der Gewalt- und der Sexualdelikte bei den jugendlichen Gefangenen von 25 auf 43 Prozent. Der typische Gefangene ist Justizminister Uwe Döring (SPD) zufolge männlich, 19 Jahre alt, arbeitslos, ohne abgeschlossene Ausbildung und nicht hinreichend der deutschen Sprache mächtig.
  Der Gesetzentwurf – auf gemeinsame Grundzüge haben sich hier insgesamt zehn Bundesländer verständigt – ist eine Folge der ersten Stufe der Föderalismusreform. Dabei ist die Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich vom Bund auf die Länder übergegangen. Der Entwurf der Landesregierung berücksichtigt auch entsprechende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Debatte zum Strafvollzug: plenum-online, Juni 2007

zurück zum Textanfang

* * * * *

 

Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde: - - -

Dringlichkeit: - - -

Regierungserklärung:
Fehmarnbelt-Querung

Außerdem notiert: 

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:
Landesverfassung / Kinderschutz
Kommunal-Abgabengesetz
Architekten-/Ingenieur-
kammergesetz

(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Landes-Verfassungsgericht
Maßregelvollzug
Jugendstrafvollzug
Kreisreform / Volksinitiative
Anträge:
Abschiebehaft
Staats-Angehörigkeitsrecht
Minderjährige Flüchtlinge
(ohne Aussprache)
Berichte:
Organstreitverfahren um
5-Prozent-Sperrklausel

(ohne Aussprache)
Verfassungsgerichtsverfahren
(ohne Aussprache)

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

2. Lesung:
Öffentl. Gesundheitsdienst
1. Lesungen:
Nichtrauchergesetz
Kinder-Untersuchungen
Heilberufe-Gesetz
(ohne Aussprache)
Anträge:
Atomkraftwerke / Unfälle
"Arbeitshilfe" für seelisch-
behinderte Jugendliche
Hartz IV / ARGEN
Dt.-dän. Arbeitsvermittlung
Aktionsplan Demenz
Pflege
Bericht:
Patientenverfügung

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

1. Lesungen:
Einschulung
Gemeinschaftsschulen
Wahl:
Medienrat
(ohne Aussprache)
Anträge:
Stundenzahl Lehrer
Ganztagsschulen
Dänisch-Unterricht
Informatik-Unterricht
Bachelor-/Masterausbildung
im Lehramtsstudium
Große Anfrage:
Berufliche Bildung
Bericht:
KiTa-Angebote
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

2. Lesung:
Strategische Umweltprüfung
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Landes-Wassergesetz
Bodenschutz / Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Anträge:
Vogelschutz-Gebiete
Bericht:
Klimaschutz Landwirtschaft
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

2. Lesung:
Tariftreue-Gesetz
Regierungserklärung:
Fehmarnbelt-Querung

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
EU-Ratspräsidentschaft
Parlamentsforum
Südliche Ostsee

F i n a n z e nt

- - -