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Jugendstrafvollzug
soll
reformiert werden
Landesregierung will Erziehungsgedanken
stärken
Kiel (SHL/12.07.).
Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur
Neuausrichtung des Jugendstrafvollzugs ist im Plenum überwiegend
auf ein positives Echo gestoßen. Die im Zuge der Reform
anvisierte Stärkung des "Erziehungsgedankens" sei der
richtige Weg, um die Resozialisierungs-Chancen jugendlicher
Straftätern zu erhöhen, so die Einschätzung von CDU und SPD.
Dieser Zielsetzung mochte die Opposition im Prinzip folgen.
Gleichwohl kritisierten FDP, Grüne und SSW aber, dass dem Offenen
Strafvollzug zu wenig Gewicht eingeräumt werde. Grundsätzliche
Zustimmung in Plenum gab es für die Einrichtung eines neuen
therapeutischen Sozialzentrums für 30 Personen in Schleswig.
Der Gesetzentwurf bewege sich auf der Höhe der
Zeit, befand Justizminister Uwe Döring (SPD) in der Debatte. Er
gaukele "keine einfachen Patentrezepte" vor, sondern
werde mit seiner "konsequenten Ausrichtung auf den
Erziehungsgedanken" den Anforderungen eines modernen
Jugendstrafvollzugs gerecht. Laut dem Gesetzentwurf soll
beispielsweise die berufliche und schulische Ausbildung während
der Haft Vorrang vor der Arbeit haben. In diesem Zusammenhang gab
Döring zu bedenken: Es dürfe nicht sein, dass Jugendstraftäter
nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ihre Ausbildung abbrechen, nur
weil sie in die Freiheit entlassen werden.
Hintergrund der Gesetzesinitiative sind neben
Vorgaben aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch der
Anstieg der Gewalt- und der Sexualdelikte unter jugendlichen
Gefangenen. Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, sollen
verschiedene Maßnahmen durch das Gesetz festgelegt werden: So
plant das Justizministerium unter anderem die Straftäter in
Einzelzellen unterzubringen, die Besuchszeiten für junge
Gefangene auf vier Stunden im Monat zu erhöhen sowie zwei Stunden
Sport pro Woche zu garantieren.
Um alle Vorgaben zu erfüllen, stehen zusätzliche
Investitionen im Raum. Die Kosten für die 30 neuen
sozialtherapeutischen Plätze, die in Schleswig entstehen sollen, belaufen
sich Schätzungen zufolge auf drei Millionen Euro. Hinzu kommen
550.000 Euro jährlich für 15 zusätzliche Betreuungskräfte. Um
die Vorgaben im Bereich des Sports zu erfüllen, sind zwei neue
Turnhallen in Neumünster (2,5 Millionen) und in Schleswig (1,4
Millionen) in Planung.
Der Gesetz wurde an den Innen- und Rechtsausschuss
überwiesen.
Hauptredner:
Thomas Stritzl (CDU), Anna
Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin
Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag den Entwurf
für ein neues Jugend-Strafvollzugsgesetz vor. Es legt den
Schwerpunkt auf den "Erziehungsgedanken", das
heißt: Die Gefangenen zwischen 14 und 20 Jahren sollen
"auf ein Leben ohne Straftaten und in sozialer
Verantwortung" vorbereitet werden.
Dies soll durch folgende Schritte erreicht werden:
- Die berufliche und
schulische Ausbildung soll während der Haft Vorrang
vor der Arbeit haben. Dies und eine
sozialtherapeutische Behandlung erhöht nach Ansicht
des Justizministeriums die Chancen der
Resozialisierung.
- Die Besuchszeiten
für junge Gefangene werden auf vier Stunden im Monat
erhöht. Dies soll der Aufrechterhaltung familiärer
Bindungen und damit der Wiedereingliederung dienen.
- Die Gefangenen sollen
mindestens zwei Stunden Sport pro Woche treiben.
- Die Straftäter
sollen in der Regel in Einzelzellen untergebracht
werden; in Ausnahmefällen sind Zweierbelegungen oder
der so genannte „Wohngruppenvollzug" möglich.
Damit reagiert das Justizministerium auf den Mord an
einem 20-Jährigen durch drei Mitgefangene im
Gefängnis Siegburg (Nordrhein-Westfalen) im letzten
November. Als Ursache für die Tat hat das
NRW-Justizministerium auch die "möglicherweise
risikoreiche" Dreier- und Viererbelegung von
Zellen ausgemacht.
Um
die Vorgaben zu erfüllen, plant das Justizministerium
zusätzliche Investitionen. So sollen 30 neue
sozialtherapeutische Plätze entstehen. Hierfür sind
Medienberichten zufolge Kosten von drei Millionen Euro
veranschlagt. Hinzu kommen 550.000 Euro jährlich für 15
zusätzliche Betreuungskräfte. Um die Sport-Vorgaben zu
erfüllen, sind zwei neue Turnhallen in Neumünster (2,5
Millionen) und in Schleswig (1,4 Millionen) in Planung.
Im Lande gibt es in den beiden Anstalten Schleswig
und Neumünster insgesamt 202 Plätze für den
Jugendvollzug. Das geht aus der Antwort der
Landesregierung auf eine Große Anfrage der FDP hervor,
die das Plenum im Juni beraten hat. Unter den Insassen hat
sich die prozentuale Aufteilung der Straftaten, die zur
Gefängnisstrafe geführt haben, seit Beginn der Statistik
im Jahr 2004 deutlich verändert. Der Anteil der
Eigentumsdelikte sank zwischen 2004 und 2006 von 53 auf 49
Prozent. Demgegenüber stieg der Anteil der Gewalt- und
der Sexualdelikte bei den jugendlichen Gefangenen von 25
auf 43 Prozent. Der typische Gefangene ist Justizminister
Uwe Döring (SPD) zufolge männlich, 19 Jahre alt,
arbeitslos, ohne abgeschlossene Ausbildung und nicht
hinreichend der deutschen Sprache mächtig.
Der Gesetzentwurf – auf gemeinsame Grundzüge
haben sich hier insgesamt zehn Bundesländer
verständigt – ist eine Folge der ersten Stufe der
Föderalismusreform. Dabei ist die Gesetzgebungskompetenz
für diesen Bereich vom Bund auf die Länder
übergegangen. Der Entwurf der Landesregierung
berücksichtigt auch entsprechende Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts.
Debatte zum Strafvollzug: plenum-online, Juni
2007
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