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Auf dieser Seite: Landes-Wassergesetz

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswasser-
gesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften
Gesetzentwurf der Landesregierung
      
Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 16/1455

Neues Landes-Wassergesetz
im Ausschuss

Kiel (SHL/13.07.) Der Landtag hat ohne Aussprache einen Entwurf zur Neuordnung des Wasserrechts im Lande an den Umwelt- und Agrarausschuss überwiesen. Mit ihrem Entwurf will Schwarz-Rot auch einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Dies soll unter anderem durch eine Neuorganisation der Zuständigkeiten im Bereich der Staatlichen Umweltämter, der Wasser- und Bodenverbände sowie der Landwirtschaftskammer bewerkstelligt werden. Außerdem ist geplant, einen neuen Landesbetrieb mit etwa 650 Mitarbeitern für den Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark Wattenmeer zu gründen. Des weiteren trägt der Entwurf dem Küstenschutz und dem vorbeugenden Hochwasserschutz Rechnung und sieht den Abbau von formalen Hürden bei der Abwasserbeseitigung vor.

Neben dem Landeswassergesetz wurde auch das Landeswasser-Verbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Landtag einen Entwurf zur Neuordnung des Wasserrechts im Lande vor. Damit soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden.
  Folgendes ist geplant:
  Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare Flüsse und Kanäle, soll von den Staatlichen Umweltämtern auf die Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien Städte übergehen. Die kommunale Ebene, die bereits jetzt für alle übrigen Gewässer der so genannten zweiten Ordnung zuständig ist, wäre dann für alle Binnengewässer verantwortlich. Das Land soll für den Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark Wattenmeer zuständig bleiben. Hierzu soll ein neuer Landesbetrieb mit etwa 650 Mitarbeitern gegründet werden. Und: Die Zuständigkeit für Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit soll von den staatlichen Umweltämtern an die Landwirtschaftskammer übergehen.
  Hochwasserschutz: Als Teil des vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen digitalisierte Landkarten erstellt werden, auf denen möglicherweise von Überschwemmung betroffene Flächen vermerkt sind. Sie sollen Grundlage der behördlichen Schutzplanung sein und eine frühzeitige Katastrophenwarnung ermöglichen. Dies beinhaltet auch Nutzungseinschränkungen für Bürger und Wirtschaft, etwa bei Bauvorhaben oder bei der Platzierung von Öltanks. Hiermit reagiert das Land auf bundesrechtliche Vorgaben nach den schweren Hochwasserfluten an der Elbe und anderen Flüssen in den letzen Jahren.
  Küstenschutz: Auch für Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein Kataster erstellt werden, das der Katastrophenschutzbehörde die Einschätzung der Hochwasser- oder Sturmflutlage und die Warnung der Bevölkerung erleichtert.
  Abwasserbeseitigung: Künftig soll es weniger Erlaubnisverfahren für das Absickern von Regenwasser geben. So sollen Eigentümer von Grundstücken mit weniger als 1.000 Quadratmeter keine Genehmigung mehr beantragen müssen.
  Wasserverbände: Neben dem Landeswassergesetz wurde auch das Landeswasserverbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen haben im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Gerade bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie leisten die Wasser- und Bodenverbände einen wichtigen Beitrag, betont das Umweltministerium.

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