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Neues
Landes-Wassergesetz
im Ausschuss
Kiel (SHL/13.07.)
Der Landtag hat ohne Aussprache einen Entwurf zur Neuordnung des
Wasserrechts im Lande an den Umwelt- und Agrarausschuss
überwiesen. Mit ihrem Entwurf will Schwarz-Rot auch einen Beitrag
zum Bürokratieabbau leisten. Dies soll unter anderem durch eine
Neuorganisation der Zuständigkeiten im Bereich der Staatlichen
Umweltämter, der Wasser- und Bodenverbände sowie der
Landwirtschaftskammer bewerkstelligt werden. Außerdem ist
geplant, einen neuen Landesbetrieb mit etwa 650 Mitarbeitern für
den Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark
Wattenmeer zu gründen. Des weiteren trägt der Entwurf dem
Küstenschutz und dem vorbeugenden Hochwasserschutz Rechnung und
sieht den Abbau von formalen Hürden bei der Abwasserbeseitigung
vor.
Neben dem Landeswassergesetz wurde auch das
Landeswasser-Verbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen haben
im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und Bodenverbände in ihrem
ehrenamtlichen Engagement im Bereich der Gewässerunterhaltung zu
stärken und ihnen die Aufgabenerfüllung zu erleichtern.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Landtag einen
Entwurf zur Neuordnung des Wasserrechts im Lande vor.
Damit soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet
werden.
Folgendes ist geplant:
Zuständigkeiten: Die Zuständigkeit
für Gewässer erster Ordnung, also schiffbare Flüsse und
Kanäle, soll von den Staatlichen Umweltämtern auf die
Wasser- und Bodenverbände der Kreise und kreisfreien
Städte übergehen. Die kommunale Ebene, die bereits jetzt
für alle übrigen Gewässer der so genannten zweiten
Ordnung zuständig ist, wäre dann für alle
Binnengewässer verantwortlich. Das Land soll für den
Küstenschutz, den Meeresschutz und den Nationalpark
Wattenmeer zuständig bleiben. Hierzu soll ein neuer
Landesbetrieb mit etwa 650 Mitarbeitern gegründet werden.
Und: Die Zuständigkeit für Pflanzenschutz und
Pflanzengesundheit soll von den staatlichen Umweltämtern
an die Landwirtschaftskammer übergehen.
Hochwasserschutz: Als Teil des
vorbeugenden Hochwasserschutzes sollen digitalisierte
Landkarten erstellt werden, auf denen möglicherweise von
Überschwemmung betroffene Flächen vermerkt sind. Sie
sollen Grundlage der behördlichen Schutzplanung sein und
eine frühzeitige Katastrophenwarnung ermöglichen. Dies
beinhaltet auch Nutzungseinschränkungen für Bürger und
Wirtschaft, etwa bei Bauvorhaben oder bei der Platzierung
von Öltanks. Hiermit reagiert das Land auf
bundesrechtliche Vorgaben nach den schweren
Hochwasserfluten an der Elbe und anderen Flüssen in den
letzen Jahren.
Küstenschutz: Auch für
Küstenschutzanlagen und Binnendeiche soll ein Kataster
erstellt werden, das der Katastrophenschutzbehörde die
Einschätzung der Hochwasser- oder Sturmflutlage und die
Warnung der Bevölkerung erleichtert.
Abwasserbeseitigung: Künftig soll es
weniger Erlaubnisverfahren für das Absickern von
Regenwasser geben. So sollen Eigentümer von Grundstücken
mit weniger als 1.000 Quadratmeter keine Genehmigung mehr
beantragen müssen.
Wasserverbände: Neben dem
Landeswassergesetz wurde auch das
Landeswasserverbandsgesetz überarbeitet. Die Änderungen
haben im Wesentlichen das Ziel, die Wasser- und
Bodenverbände in ihrem ehrenamtlichen Engagement im
Bereich der Gewässerunterhaltung zu stärken und ihnen
die Aufgabenerfüllung zu erleichtern. Gerade bei der
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie leisten
die Wasser- und Bodenverbände einen wichtigen Beitrag,
betont das Umweltministerium.
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