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Auf dieser Seite: Schulgesetz / Einschulung 

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-
Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz – SchulG)
Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache:16/1482 
-Plenarprotokoll-

Keine erhöhten KiTa-Gebühren für zurückgestellte Kinder

Ministerin will Schulgesetz nicht ändern

Kiel (SHL/lno/12.07.) In Schleswig-Holstein wird es Beurlaubungen vom Schulbesuch auch weiterhin nur im Einzelfall geben. Das erklärte SPD-Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave in einer erneuten Debatte zur Schulpolitik im Landtag. Sie wies damit die Forderungen der FDP-Fraktion zurück, zu der früher in Schleswig-Holstein gültigen Rückstellungsregelung für sechsjährige Kinder mit Entwicklungsproblemen zurückzukehren. Die Große Koalition hatte vor einigen Monaten beschlossen, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Rückstellungen sind nicht mehr möglich. Die Liberalen kritisieren, dass dadurch Kinder in die Schule müssten, die noch nicht reif dafür seien.

Erdsiek-Rave (SPD) stellte in der Debatte zugleich klar, dass Eltern, deren Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht im Alter von sechs Jahren eingeschult werden können, für die weitere Betreuung in der Kindertagesstätte keine erhöhten Gebühren bezahlen müssen.  Das Sozialgesetzbuch regele bereits den Rechtsanspruch der Kostenübernahme, erklärte Erdsieck-Rave. Dass es bei den Schulaufsichtsbehörden "in Einzelfällen" zu Missverständnissen gekommen sei, bedauerte sie.

FDP: Zwischen KiTa und Schule klafft schwarzes Loch

"Die Große Koalition hat mit der Abschaffung der gesetzlichen Rückstellungsregelung einen Fehler begangen – ein schwarz-rotes Loch zwischen Kindertagesstätte und Schule", meinte Ekkehard Klug (FDP). Er zitierte aus Schreiben von Eltern, die die fehlende Rechtsregelung monierten und erklärte mit Blick auf die Regierungsbank: "Sie haben Verzweiflung, Angst und Unsicherheit unter den Eltern geschürt."

Erdsiek-Rave wies das zurück. "Die Schule muss sich an dem Reifestand der Kinder orientieren und nicht umgekehrt", sagte sie. Beurlaubungen sollten daher ohnehin die Ausnahme bleiben. Die Ministerin verwies auf die mit dem neuen Schulgesetz eingeführte flexible Eingangsstufe, in der Kinder bis zu drei Jahre gefördert werden. Die Eingangsstufe wirke sich bereits auf die Beurlaubungen aus. Die Zahl der Anträge sei von 862 im vergangenen auf 110 im laufenden Jahr zurückgegangen.

SSW: "Die Landesregierung hat Murks produziert 

Erdsiek-Raves SPD-Parteikollege Henning Höppner warf den Liberalen in der Debatte vor, stets sofort einen Gesetzentwurf vorzulegen, wenn irgendwo ein Problem auftrete. "Wir müssen Klarheit im Verwaltungshandeln schaffen und kein neues Gesetz", sagte er. Und Susanne Herold (CDU) stellte klar, dass die Eltern weiterhin ein Anrecht auf einen KiTa-Platz ohne weitere Kosten haben, wenn ihre Kinder Entwicklungsdefizite aufweisen. Angelika Birk (Grüne) bemängelte zwar, dass die Schulaufsichtsbehörden nicht immer "Fingerspitzengefühl" zeigen würden, stellte sich aber in diesem Punkt hinter das neue Schulgesetz.

Lediglich Anke Spoorendonk (SSW) wollte dem Gedankengang der FDP folgen: "Die Landesregierung hat Murks produziert und muss dies nun ausbaden", sagte sie.

Der Gesetzentwurf wurde an den Bildungsausschuss überwiesen.

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Hintergrund:
  Die FDP strebt eine Änderung der schulgesetzlichen Regelungen für Kinder an, die nach Abschluss des Kindergartens aufgrund körperlicher, geistiger, seelischer oder sozialer Defizite noch nicht reif für die Einschulung sind und deswegen "beurlaubt" werden.
  Das im Januar vom Landtag beschlossene neue Schulgesetz sieht eine solche Beurlaubung nur "aus wichtigem Grund" vor. In der Regel sollen auch Kinder mit Entwicklungsverzögerungen eingeschult werden und in einer neuen flexiblen und bis zu drei Jahre dauernden Eingangsstufe gefördert werden. "Die Schule hat sich heute nach den Kindern zu richten und nicht umgekehrt", hatte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) diese Bestimmung bei der Verabschiedung des Gesetzes im Landtagsplenum begründet.
  Dennoch, so die Liberalen, könne dies zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Eltern führen. Denn: Sie müssten im Falle der Beurlaubung für die weitere Betreuung ihrer Kinder in der KiTa den vollen Satz bezahlen und hätten keinen Anspruch mehr auf die ansonsten üblichen Zuschüsse von Land und Kommunen.
  Deswegen will die FDP zur alten Regelung der einmaligen Rückstellung dieser Kinder zurückkehren. Die Kosten für einen Verbleib in der KiTa sollen den Plänen zufolge Land und Gemeinden "zu gleichen Teilen" übernehmen. Entsprechend soll auch das Kindertagesstättengesetz angepasst werden: Die KiTas sollen zukünftig auch für Kinder zuständig sein, die "von der Schule für ein Jahr beurlaubt sind".
  Laut Angeben des Bildungsministeriums ist die Zahl der Beurlaubungen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Für das kommende Schuljahr gab es Ende Juni 87 Anträge auf Beurlaubung. Im Jahr zuvor waren 862 Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt worden, was etwa einem Anteil von drei Prozent an den rund 27.000 Erstklässlern entsprach.

Schulreform/Verabschiedung: plenum-online, Januar 2007

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