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Keine erhöhten
KiTa-Gebühren für zurückgestellte Kinder
Ministerin will Schulgesetz nicht ändern
Kiel (SHL/lno/12.07.)
In Schleswig-Holstein wird es Beurlaubungen vom Schulbesuch auch weiterhin nur im Einzelfall geben. Das erklärte SPD-Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave
in einer erneuten Debatte zur Schulpolitik im Landtag. Sie wies damit die Forderungen der FDP-Fraktion zurück, zu der früher in Schleswig-Holstein gültigen
Rückstellungsregelung für sechsjährige Kinder mit Entwicklungsproblemen zurückzukehren. Die
Große Koalition hatte vor einigen Monaten beschlossen, dass alle Kinder, die bis zum 30. Juni
des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Rückstellungen sind nicht mehr möglich. Die Liberalen
kritisieren, dass dadurch Kinder in die Schule müssten, die noch nicht reif dafür seien.
Erdsiek-Rave
(SPD) stellte in der Debatte zugleich klar, dass Eltern, deren Kinder aus gesundheitlichen Gründen nicht im Alter
von sechs Jahren eingeschult werden können, für die
weitere Betreuung in der Kindertagesstätte keine erhöhten
Gebühren bezahlen müssen. Das Sozialgesetzbuch regele bereits den
Rechtsanspruch der Kostenübernahme, erklärte Erdsieck-Rave. Dass es bei den
Schulaufsichtsbehörden "in Einzelfällen" zu
Missverständnissen gekommen sei, bedauerte sie.
FDP: Zwischen KiTa und Schule klafft schwarzes
Loch
"Die Große Koalition hat mit der Abschaffung
der gesetzlichen Rückstellungsregelung einen Fehler begangen –
ein schwarz-rotes Loch zwischen Kindertagesstätte und Schule",
meinte Ekkehard Klug (FDP). Er zitierte aus Schreiben von Eltern,
die die fehlende Rechtsregelung monierten und erklärte mit Blick
auf die Regierungsbank: "Sie haben Verzweiflung, Angst und
Unsicherheit unter den Eltern geschürt."
Erdsiek-Rave wies das zurück. "Die Schule muss
sich an dem Reifestand der Kinder orientieren und nicht
umgekehrt", sagte sie. Beurlaubungen sollten daher ohnehin die
Ausnahme bleiben. Die Ministerin verwies auf die mit dem neuen
Schulgesetz eingeführte flexible Eingangsstufe, in der Kinder bis
zu drei Jahre gefördert werden. Die Eingangsstufe wirke sich
bereits auf die Beurlaubungen aus. Die Zahl der Anträge sei von 862
im vergangenen auf 110 im laufenden Jahr zurückgegangen.
SSW: "Die Landesregierung hat Murks
produziert
Erdsiek-Raves SPD-Parteikollege Henning Höppner warf den
Liberalen in der Debatte vor, stets sofort einen Gesetzentwurf
vorzulegen, wenn irgendwo ein Problem auftrete. "Wir müssen
Klarheit im Verwaltungshandeln schaffen und kein neues Gesetz",
sagte er. Und Susanne Herold (CDU) stellte klar, dass die Eltern
weiterhin ein Anrecht auf einen KiTa-Platz ohne weitere Kosten
haben, wenn ihre Kinder Entwicklungsdefizite aufweisen. Angelika
Birk (Grüne) bemängelte zwar, dass die Schulaufsichtsbehörden
nicht immer "Fingerspitzengefühl" zeigen würden, stellte
sich aber in diesem Punkt hinter das neue Schulgesetz.
Lediglich Anke Spoorendonk (SSW) wollte dem
Gedankengang der FDP folgen: "Die Landesregierung hat Murks
produziert und muss dies nun ausbaden", sagte sie.
Der Gesetzentwurf wurde an den Bildungsausschuss
überwiesen.
Hintergrund:
Die FDP strebt eine
Änderung der schulgesetzlichen Regelungen für Kinder an,
die nach Abschluss des Kindergartens aufgrund
körperlicher, geistiger, seelischer oder sozialer
Defizite noch nicht reif für die Einschulung sind und
deswegen "beurlaubt" werden.
Das im Januar vom Landtag beschlossene neue
Schulgesetz sieht eine solche Beurlaubung nur "aus
wichtigem Grund" vor. In der Regel sollen auch Kinder
mit Entwicklungsverzögerungen eingeschult werden und in
einer neuen flexiblen und bis zu drei Jahre dauernden
Eingangsstufe gefördert werden. "Die Schule hat sich
heute nach den Kindern zu richten und nicht
umgekehrt", hatte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave
(SPD) diese Bestimmung bei der Verabschiedung des Gesetzes
im Landtagsplenum begründet.
Dennoch, so die Liberalen, könne dies zu
erheblichen finanziellen Belastungen für die Eltern
führen. Denn: Sie müssten im Falle der Beurlaubung für
die weitere Betreuung ihrer Kinder in der KiTa den vollen
Satz bezahlen und hätten keinen Anspruch mehr auf die
ansonsten üblichen Zuschüsse von Land und Kommunen.
Deswegen will die FDP zur alten Regelung der
einmaligen Rückstellung dieser Kinder zurückkehren. Die
Kosten für einen Verbleib in der KiTa sollen den Plänen
zufolge Land und Gemeinden "zu gleichen Teilen"
übernehmen. Entsprechend soll auch das
Kindertagesstättengesetz angepasst werden: Die KiTas
sollen zukünftig auch für Kinder zuständig sein, die
"von der Schule für ein Jahr beurlaubt sind".
Laut Angeben des Bildungsministeriums ist die Zahl
der Beurlaubungen in den letzten Jahren kontinuierlich
zurückgegangen. Für das kommende Schuljahr gab es Ende
Juni 87 Anträge auf Beurlaubung. Im Jahr zuvor waren 862
Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt worden, was etwa
einem Anteil von drei Prozent an den rund 27.000
Erstklässlern entsprach.
Schulreform/Verabschiedung: plenum-online,
Januar
2007
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