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Top 18:
Entwurf eines Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungs-
gerichtsgesetz – LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, B´90/ GRÜNE und der Abgeordneten des SSW – Drs. 16/1497
       Aufruf gemeinsam mit

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Sitz des Landesverfassungsgerichts
Antrag der Fraktion der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW – Drucksache 16/1182neu
(Ausschussüberweisung am 25. Januar 2007)
Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses – Drs. 16/1492

Kein Rütteln an Schleswig

Landesverfassungsgericht in großer
Einigkeit auf den Weg gebracht

Kiel (SHL/12.07.) Die Einchrichtung eines schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichts ist mit der Ersten Lesung des entsprechenden Gesetzes im Landtag einen weiteren Schritt näher gerückt. Zum 1. Januar 2008 soll das Land zwischen den Meeren dann als letztes Bundesland einen solchen Gerichtshof erhalten. In der Debatte über den fraktionsübergreifenden Entwurf betonten alle Redner, die Grundlagen für das Gericht lägen "außerhalb jeden Parteienstreits". Auch bei der lange diskutierten Frage nach dem Standort gab es keine Meinungsverschiedenheiten mehr: Schleswig soll den Zuschlag erhalten. Hier seien mit den Obergerichten schon die nötigen Strukturen vorhanden, so dass die Schleistadt die effektivste und kostengünstigste Lösung darstelle, hieß es.

Nach einem Landtagsbeschluss vom letzten Oktober soll die neue Körperschaft anstelle des bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, die vom Landtag gewählt werden. Die Richter sollen sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Gericht soll nur zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung.

Vor der endgültigen Beschlussfassung muss der Innen- und Rechtsausschuss beraten. Dem Vernehmen nach soll eine Anhörung vorgenommen werden.

Hauptredner: Thomas Stritzl (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Justizminister Uwe Döring (SPD)


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