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Auf dieser Seite: Landes-Verfassungsgericht

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Entwurf eines Gesetzes über das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht (Landesverfassungs-
gerichtsgesetz – LVerfGG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW
Drucksache: 16/1497
-Plenarprotokoll-

Kein Rütteln an Schleswig

Landesverfassungsgericht in großer
Einigkeit auf den Weg gebracht

Kiel (SHL/12.07.) Die Einchrichtung eines schleswig-holsteinischen Landesverfassungsgerichts ist mit der Ersten Lesung des entsprechenden Gesetzes im Landtag einen weiteren Schritt näher gerückt. Zum 1. Januar 2008 soll das Land zwischen den Meeren dann als letztes Bundesland einen solchen Gerichtshof erhalten. In der Debatte über den fraktionsübergreifenden Entwurf betonten alle Redner, die Grundlagen für das Gericht lägen "außerhalb jeden Parteienstreits". Auch bei der lange diskutierten Frage nach dem Standort gab es keine Meinungsverschiedenheiten mehr: Schleswig soll den Zuschlag erhalten. Hier seien mit den Obergerichten schon die nötigen Strukturen vorhanden, so dass die Schleistadt die effektivste und kostengünstigste Lösung darstelle, hieß es.

Nach einem Landtagsbeschluss vom letzten Oktober soll die neue Körperschaft anstelle des bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, die vom Landtag gewählt werden. Die Richter sollen sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Gericht soll nur zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung.

Vor der endgültigen Beschlussfassung muss der Innen- und Rechtsausschuss beraten. Dem Vernehmen nach soll eine Anhörung vorgenommen werden.

Hauptredner: Thomas Stritzl (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW), Justizminister Uwe Döring (SPD)

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Hintergrund:
  In einem von allen Fraktionen getragenen Gesetzentwurf steckt der Landtag den Rahmen für das neue Landesverfassungsgericht ab. Es soll seinen Sitz in Schleswig haben und zum 1. Januar 2008 seine Arbeit aufnehmen.
  Nach einem Landtagsbeschluss vom letzten Oktober erhält Schleswig-Holstein als letztes Bundesland ein eigenes Verfassungsgericht. Es soll anstelle des bislang zuständigen Bundesverfassungsgerichts als höchste juristische Instanz des Landesrechts fungieren. Das Gericht soll aus sieben ehrenamtlichen Richtern bestehen, von denen vier die Befähigung zum Richteramt haben müssen und die vom Landtag gewählt werden. Die Richter sollen sechs Jahre amtieren, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Das Höchstalter für Richter ist mit 68 Jahre angegeben.
  Das Gericht soll nur zusammentreten, wenn es angerufen wird – etwa bei Streitigkeiten über die Auslegung der Landesverfassung oder über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Verfassung. Auch eventuelle Eingriffe der Landesebene in die kommunale Selbstverwaltung oder die Zulässigkeit von Volksinitiativen können das Gericht beschäftigen. Das Recht zur Anrufung des Gerichts haben laut Paragraf 39 "die Landesregierung, ein Drittel der Mitglieder des Landtages, zwei Fraktionen oder eine Fraktion gemeinsam mit den Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen". Damit kann auch die zahlenmäßig kleine derzeitige Landtagsopposition vor das Gericht ziehen.
  Das Votum für Schleswig greift eine Initiative der Liberalen, der Grünen und des SSW vom Januar auf. Die Oppositionsparteien hatten bereits zu Jahresbeginn gefordert, das Gericht in Schleswig anzusiedeln und dabei auf die Position der Schleistadt mit ihrem Obergerichten als "Justizhauptstadt" des Landes verwiesen. Neben Schleswig hat auch Lübeck ernsthaftes Interesse bekundet.

Vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, Januar 2007

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