|
Kritik an
rechtlichen Grundlagen für die Anordnung der Abschiebehaft
Kiel (SHL/12.07.)
Der Landtag hat einen Antrag der FDP, mit dem die Landesregierung
aufgefordert wird, auf eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes zu
drängen, zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Grund für die geforderte Bundesratsinitiative sind
verfassungsrechtliche Bedenken an der auf Bundesebene verfassten
Neuregelung zur Abschiebehaft. Kernpunkt: Nach Auffassung der der
Liberalen sind die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung der
Inhaftierung, die im Paragraf 62 Aufenthaltsgesetz geregelt sind,
"unzureichend und aus rechtstaatlichen Gründen nicht
akzeptabel", so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.
Kubicki unterstützte damit die auch von dem
Flüchtlingsbeauftragten des Landes, Wulf Jöhnk, geäußerte
Kritik und nannte die gesetzlichen Grundlagen über die Anordnung
einer Abschiebungshaft, vornehmlich der Sicherungshaft,
lückenhaft und ungenau. Im Grundsatz stimmte das Plenum den
Bedenken des Oppositionsführers zu. Insbesondere die Redner der
Koalition, Wilfried Wengler (CDU) und Klaus Peter Puls (SPD) vertraten
jedoch den Standpunkt, dass die schleswig-holsteinische Praxis in
diesem Bereich "verhältnismäßig" sei (Wengler)
beziehungsweise die bundesrechtlichen Spielräume von den
Ausländerbehörden hierzulande "in aller Regel konstruktiv
umgesetzt werden" (Puls).
Innenminister Ralf Stegner (SPD), der sich dieser
Meinung weitgehend anschloss, verwahrte sich in der Debatte
vehement gegen einen Vorwurf des Grünen-Fraktionschef,
Karl-Martin Hentschel, die Abschiebepraxis in Schleswig-Holstein
würde sich "schleichend" verschärfen. Während
Hentschel noch Beratungsbedarf zu der FDP-Forderung im Ausschuss
sah, begrüßte Lars Harms (SSW) die geforderte
Bundesratsinitiative ohne Abstriche.
Hintergrund:
Die FDP-Fraktion fordert
Nachbesserungen bei der geplanten bundesrechtlichen
Neuregelung zur Abschiebehaft, die momentan im Bundestag
beraten wird. Die Liberalen kritisieren die Pläne der
Berliner Koalition in diesem Bereich als
verfassungsrechtlich bedenklich. Die Landesregierung soll
sich per Bundesratsinitiative für entsprechende
Änderungen einsetzen.
Von Abschiebung betroffen sind in erster Linie
abgelehnte Asylbewerber. Nach gültigem Recht sind
Menschen aus dem Ausland, denen die Abschiebung droht, in
Haft zu nehmen, wenn "über die Ausweisung nicht
sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne
die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt
würde". Dieser Passus, so kritisieren die Liberalen,
werde "den besonders strengen verfassungsrechtlichen
Anforderungen, die an einen Freiheitsentzug geknüpft sein
müssen, nicht gerecht". Sie wollen deshalb eine Haft
nur dann zulassen, "wenn der durch Tatsachen
belegbare Verdacht besteht, dass er (der Ausländer)
sich der Abschiebung entziehen will".
Der Neuentwurf der Berliner Koalition sieht zudem
vor, dass die Ausländerbehörde einen Ausländer unter
bestimmten Voraussetzungen "ohne vorherige
richterliche Anordnung festhalten und in Gewahrsam nehmen
kann". Auch dies ist für die schleswig-holsteinische
FDP "nicht akzeptabel". Stattdessen soll ein
Ausländer "grundsätzlich nicht ohne vorherige
richterliche Entscheidung festgenommen werden"
können. Ausnahmen soll es nur bei "dringenden
Gründen" geben.
Die schleswig-holsteinische FDP fühlt sich durch
eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom
Mai bestätigt. Darin wurde der Beschwerde eines
spanischen Staatsbürgers stattgegeben, der drei Monate in
deutscher Abschiebehaft gesessen hatte. Die
Ausländerbehörde hatte in dieser Zeit versucht, dem Mann
eine Bleibe-Perspektive in seiner Heimat zu vermitteln.
Hintergrund: Der Mann war bereits 15 Mal abgeschoben
worden und immer wieder nach Deutschland eingereist. Diese
lange Haft, so das BVG, verstoße gegen das Grundgesetz:
Eine Freiheitsentziehung dürfe nicht an den Interessen
einer Behörde ausgerichtet sein, sondern müsse "zu
jedem Zeitpunkt ihrer Dauer von der gesetzlichen
Ermächtigung gedeckt sein".
In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2006 nach
Angaben des Landesbeirats für den Vollzug der
Abschiebungshaft 291 Ausländer abgeschoben worden, etwas
weniger als in den Jahren davor. Die meisten (145) wurden
in einen Drittstaat ausgewiesen, 96 in ihre Heimat, und
ein kleiner Teil wurde wieder aus der Haft entlassen. Die
durchschnittliche Haftdauer betrug 29,1 Tage. Der
Landesbeirat kritisiert die Abschiebepraxis des Landes:
Die Haftdauer sei zu lang. Und: Erkrankungen der
Betroffenen, die zur Haftunfähigkeit führen, würden
nicht ausreichend berücksichtigt, ebenso wenig wie
Traumatisierungen, die durch Verfolgung und Flucht im
Heimatland entstanden seien.
Ein spektakulärer Fall in Schleswig-Holstein war
die Abschiebung des Liberianers Danny Jozez aus Bad
Oldesloe im März. Der 33-jährige, der sich in seiner
Gemeinde ehrenamtlich engagiert hatte, war nach 14 Jahren
Aufenthalt in Deutschland ausgewiesen worden. Sein
Heimatland nahm ihn jedoch nicht auf, und er kehrte nach
Deutschland zurück.
|
|