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Durchführung der Abschiebungshaft

Antrag der Fraktion der FDP
Drucksache: 16/1419
-Plenarprotokoll-

Kritik an rechtlichen Grundlagen für die Anordnung der Abschiebehaft

Kiel (SHL/12.07.) Der Landtag hat einen Antrag der FDP, mit dem die Landesregierung aufgefordert wird, auf eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes zu drängen, zunächst an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Grund für die geforderte Bundesratsinitiative sind verfassungsrechtliche Bedenken an der auf Bundesebene verfassten Neuregelung zur Abschiebehaft. Kernpunkt: Nach Auffassung der der Liberalen sind die gesetzlichen Grundlagen für die Anordnung der Inhaftierung, die im Paragraf 62 Aufenthaltsgesetz geregelt sind, "unzureichend und aus rechtstaatlichen Gründen nicht akzeptabel", so FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki.

Kubicki unterstützte damit die auch von dem Flüchtlingsbeauftragten des Landes, Wulf Jöhnk, geäußerte Kritik und nannte die gesetzlichen Grundlagen über die Anordnung einer Abschiebungshaft, vornehmlich der Sicherungshaft, lückenhaft und ungenau. Im Grundsatz stimmte das Plenum den Bedenken des Oppositionsführers zu. Insbesondere die Redner der Koalition, Wilfried Wengler (CDU) und Klaus Peter Puls (SPD) vertraten jedoch den Standpunkt, dass die schleswig-holsteinische Praxis in diesem Bereich "verhältnismäßig" sei (Wengler) beziehungsweise die bundesrechtlichen Spielräume von den Ausländerbehörden hierzulande "in aller Regel konstruktiv umgesetzt werden" (Puls).

Innenminister Ralf Stegner (SPD), der sich dieser Meinung weitgehend anschloss, verwahrte sich in der Debatte vehement gegen einen Vorwurf des Grünen-Fraktionschef, Karl-Martin Hentschel, die Abschiebepraxis in Schleswig-Holstein würde sich "schleichend" verschärfen. Während Hentschel noch Beratungsbedarf zu der FDP-Forderung im Ausschuss sah, begrüßte Lars Harms (SSW) die geforderte Bundesratsinitiative ohne Abstriche.

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Hintergrund:
  Die FDP-Fraktion fordert Nachbesserungen bei der geplanten bundesrechtlichen Neuregelung zur Abschiebehaft, die momentan im Bundestag beraten wird. Die Liberalen kritisieren die Pläne der Berliner Koalition in diesem Bereich als verfassungsrechtlich bedenklich. Die Landesregierung soll sich per Bundesratsinitiative für entsprechende Änderungen einsetzen.
  Von Abschiebung betroffen sind in erster Linie abgelehnte Asylbewerber. Nach gültigem Recht sind Menschen aus dem Ausland, denen die Abschiebung droht, in Haft zu nehmen, wenn "über die Ausweisung nicht sofort entschieden werden kann und die Abschiebung ohne die Inhaftnahme wesentlich erschwert oder vereitelt würde". Dieser Passus, so kritisieren die Liberalen, werde "den besonders strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an einen Freiheitsentzug geknüpft sein müssen, nicht gerecht". Sie wollen deshalb eine Haft nur dann zulassen, "wenn der durch Tatsachen belegbare Verdacht besteht, dass er (der Ausländer) sich der Abschiebung entziehen will".
  Der Neuentwurf der Berliner Koalition sieht zudem vor, dass die Ausländerbehörde einen Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen "ohne vorherige richterliche Anordnung festhalten und in Gewahrsam nehmen kann". Auch dies ist für die schleswig-holsteinische FDP "nicht akzeptabel". Stattdessen soll ein Ausländer "grundsätzlich nicht ohne vorherige richterliche Entscheidung festgenommen werden" können. Ausnahmen soll es nur bei "dringenden Gründen" geben.
  Die schleswig-holsteinische FDP fühlt sich durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Mai bestätigt. Darin wurde der Beschwerde eines spanischen Staatsbürgers stattgegeben, der drei Monate in deutscher Abschiebehaft gesessen hatte. Die Ausländerbehörde hatte in dieser Zeit versucht, dem Mann eine Bleibe-Perspektive in seiner Heimat zu vermitteln. Hintergrund: Der Mann war bereits 15 Mal abgeschoben worden und immer wieder nach Deutschland eingereist. Diese lange Haft, so das BVG, verstoße gegen das Grundgesetz: Eine Freiheitsentziehung dürfe nicht an den Interessen einer Behörde ausgerichtet sein, sondern müsse "zu jedem Zeitpunkt ihrer Dauer von der gesetzlichen Ermächtigung gedeckt sein".
  In Schleswig-Holstein sind im Jahr 2006 nach Angaben des Landesbeirats für den Vollzug der Abschiebungshaft 291 Ausländer abgeschoben worden, etwas weniger als in den Jahren davor. Die meisten (145) wurden in einen Drittstaat ausgewiesen, 96 in ihre Heimat, und ein kleiner Teil wurde wieder aus der Haft entlassen. Die durchschnittliche Haftdauer betrug 29,1 Tage. Der Landesbeirat kritisiert die Abschiebepraxis des Landes: Die Haftdauer sei zu lang. Und: Erkrankungen der Betroffenen, die zur Haftunfähigkeit führen, würden nicht ausreichend berücksichtigt, ebenso wenig wie Traumatisierungen, die durch Verfolgung und Flucht im Heimatland entstanden seien.
  Ein spektakulärer Fall in Schleswig-Holstein war die Abschiebung des Liberianers Danny Jozez aus Bad Oldesloe im März. Der 33-jährige, der sich in seiner Gemeinde ehrenamtlich engagiert hatte, war nach 14 Jahren Aufenthalt in Deutschland ausgewiesen worden. Sein Heimatland nahm ihn jedoch nicht auf, und er kehrte nach Deutschland zurück.

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