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Bilanz der
EU-Ratspräsidentschaft: Abgeordnete sehen Licht und Schatten
Kiel (SHL/13.07.).
Zwei Wochen nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der
Landtag über die politische Bilanz der in dieser Zeit in Brüssel
gefassten Beschlüsse diskutiert. Während die Union die
festgelegten EU-Ziele zum Klimaschutz und den von
Mitgliedsländern ausgehandelten Grundlagenvertrag unter der
Führung der Bundesregierung als Erfolg bezeichneten, kamen aus
dem Lager der SPD und der Opposition trotz positiver Bewertung der
deutschen Verhandlungsführung auch nachdenkliche Töne:
Sozialdemokraten und Liberale warnten vor einem Scheitern des
Grundlagenvertrages im Zuge des Ratifizierungsprozesses in den
Mitgliedsländern; den Grünen gingen die Klimaschutzziele – bis
2020 will die EU den CO2-Ausstoß um 20 Prozent senken – nicht
weit genug. Der machte SSW sich vor allem für ein
bürgerfreundliches Europa stark.
Ausgangspunkt der Aussprache war ein von den
Regierungsfraktionen beantragter Regierungsbericht. Darin hatte
Europaminister Uwe Döring (SPD) die Brüsseler
Kompromisslösungen beim Klimaschutz und des Grundlagenvertrages
begrüßt. Ein besonderer Erfolg für Schleswig-Holstein sei es,
dass die Meerespolitik mit auf die Europäische Agenda gekommen
sei. Alles in allem habe "Deutschland Europa einen guten
Dienst erwiesen", so Döring.
Hauptredner:
Manfred Ritzek (CDU), Rolf Fischer (SPD), Ekkehard Klug
(FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Auf Antrag von CDU und SPD berichtet die
Landesregierung über die Auswirkungen der am 30. Juni zu
Ende gegangenen EU-Ratspräsidentschaft auf
Schleswig-Holstein. Auch die Einschätzung der Regierung
zu den Perspektiven der EU-Verfassung ist Thema.
Höhepunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im
ersten Halbjahr 2007 war der Gipfel der Staats- und
Regierungschefs Ende Juni in Brüssel. Hier wurden Weichen
für eine Neuausrichtung der EU-Institutionen gestellt:
- Der
Europäische Rat ("EU-Gipfel") soll den
Beschlüssen zufolge für jeweils zweieinhalb Jahre von
einem Präsidenten geleitet werden. Der Vorsitz in den
Fachministerräten rotiert dagegen weiterhin alle sechs
Monate zwischen den Mitgliedstaaten.
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Staaten
wie Großbritannien können aus EU-Beschlüssen über
engere Zusammenarbeit von Justiz und Polizei
aussteigen. Auch in der Sozialpolitik können sich
Staaten gemeinsamen Beschlüssen verweigern. Finden
Gegner und Befürworter eines politischen Ziels
innerhalb von vier Monaten nicht zueinander, können
die "willigen" Staaten vorangehen.
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Die
Außen- und Sicherheitspolitik soll "Gegenstand
besonderer Verfahrensweisen" sein. EU-Kommission
und Europaparlament bekommen keine erweiterten
Zuständigkeiten in der Außenpolitik. Der
"Außenminister" der EU, der im Einvernehmen
mit den Regierungen arbeitet, heißt offiziell
"Hoher Vertreter der Europäischen Union für
Außen- und Sicherheitspolitik". Er ist auch
Vizepräsident der EU-Kommission. Damit werden
parallele Zuständigkeiten von Ministerrat oder
Kommission – bisher gibt es einen EU-Außenkommissar
– beseitigt.
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Die
Zahl der EU-Kommissare wird von derzeit 27 auf 15 im
Jahr 2014 reduziert.
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Innerhalb
von acht Wochen können nationale Parlamente gegen
beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben,
falls sie meinen, dass nationale Zuständigkeiten
verletzt werden. Das Europaparlament entscheidet
künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über
den EU-Haushalt in einer momentanen Größenordnung
von 100 Milliarden Euro pro Jahr.
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Erstmals
regelt der EU-Vertrag auch den freiwilligen Austritt
eines Staates. Beitrittswillige Staaten müssen die
"Werte" der EU respektieren und sich
verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen
Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den
Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien
entsprochen.
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Die
Grundrechte-Charta ist nicht mehr Teil der Verträge.
Durch einen Verweis wird sie jedoch für ebenso
bindend erklärt wie der Vertrag selbst – allerdings
wird Großbritannien ausgenommen.
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Die im
Verfassungsentwurf vorgesehenen Symbole der EU - Fahne
und Hymne - tauchen in den Verträgen nicht mehr auf,
werden aber de facto beibehalten. Das Wort
"Verfassung" ist ebenfalls gestrichen. Auch
"Gesetze" erlässt die EU nicht, sondern
weiterhin Richtlinien und Verordnungen.
Diese Neuerungen, die noch auf einer Regierungskonferenz
im Oktober in eine endgültige Forme gegossen werden
sollen und von den nationalen Parlamenten ratifiziert
werden müssen, sollen an die Stelle der 2005 bei
Referenden in Frankreich und den Niederlanden
gescheiterten Verfassung treten. Die Neuerungen treten
2009 in Kraft. Allerdings gilt die neue "doppelte
Mehrheit" bei Abstimmungen im Ministerrat erst von
2014 an. Bis 2017 können sich Staaten, die dies
wünschen, in Streitfällen noch auf den jetzt geltenden
Vertrag von Nizza berufen. Bei der "doppelten
Mehrheit" werden die Stimmen nicht mehr
"gewichtet". Die qualifizierte Mehrheit gilt mit
55 Prozent der Staaten als erreicht, wenn diese mindestens
65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Weitere
Ergebnisse der deutschen Präsidentschaft:
Klimaschutz: Die Ratspräsidentschaft
setzte die bislang ehrgeizigsten Klima-Ziele in der EU
durch. Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um
mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Der
Klima-Beschluss vom März war die Grundlage für die
G8-Vereinbarung dazu in Heiligendamm im Juni.
EU-Erweiterung: Bulgarien und Rumänien wurden
am 1. Januar neue Mitglieder der EU. Nach einjähriger Pause
wurden die Gespräche mit Serbien über ein
Assoziierungsabkommen wieder aufgenommen. Auch mit der
Türkei gingen die Beitrittsverhandlungen weiter.
Bürokratieabbau: Die EU verpflichtete sich,
die Bürokratiekosten drastisch zu reduzieren. Durch
vereinfachte Genehmigungsverfahren und weniger
Verwaltungsauflagen soll die Industrie jährlich 1,3
Milliarden Euro sparen.
Russland: Die geplante Verhandlungen mit
Russland über ein neues Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen wurden nicht aufgenommen. Polen
blockiert weiter wegen eines russischen Fleischembargos die
Gespräche.
Nachbarschaftspolitik: Die EU hat neue
Kriterien für eine neue Nachbarschaftspolitik entwickelt.
Vor allem die östlichen Nachbarländer sollen vertraglich -
unterhalb der Beitrittsschwelle – an die Union gebunden
werden. Die Kooperation mit Ländern wie der Ukraine und
Moldawien soll auch die Energiesicherung umfassen.
Straftäter: Kriminelle sollen es künftig in
der EU schwieriger haben. Die Strafregister der
EU-Mitgliedstaaten werden europaweit vernetzt. Die
Justizminister vereinbarten erstmals einen Austausch der
Daten zu Verurteilungen. Auch eine Visa-Datenbank wurde
beschlossen. EU-weite Mindestrechte für Beschuldigte in
Strafverfahren gibt es weiterhin nicht.
Familien: Auch in der EU gibt es jetzt eine
"Allianz für Familien" mit einem besseren
Austausch familienfreundlicher Ideen, etwa für die
Kinderbetreuung.
Zahlungsverkehr: Bargeldlose Zahlungen wie
Überweisungen und Lastschriften sollen vom kommenden Jahr
an in der EU nicht teurer sein als im Inland. Die
Finanzminister einigten sich im März auf den einheitlichen
Zahlungsverkehrraum (SEPA).
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