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Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD
Drucksache: 16/1471
-Plenarprotokoll-

Bilanz der EU-Ratspräsidentschaft: Abgeordnete sehen Licht und Schatten

Kiel (SHL/13.07.). Zwei Wochen nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der Landtag über die politische Bilanz der in dieser Zeit in Brüssel gefassten Beschlüsse diskutiert. Während die Union die festgelegten EU-Ziele zum Klimaschutz und den von Mitgliedsländern ausgehandelten Grundlagenvertrag unter der Führung der Bundesregierung als Erfolg bezeichneten, kamen aus dem Lager der SPD und der Opposition trotz positiver Bewertung der deutschen Verhandlungsführung auch nachdenkliche Töne: Sozialdemokraten und Liberale warnten vor einem Scheitern des Grundlagenvertrages im Zuge des Ratifizierungsprozesses in den Mitgliedsländern; den Grünen gingen die Klimaschutzziele – bis 2020 will die EU den CO2-Ausstoß um 20 Prozent senken – nicht weit genug. Der machte SSW sich vor allem für ein bürgerfreundliches Europa stark.

Ausgangspunkt der Aussprache war ein von den Regierungsfraktionen beantragter Regierungsbericht. Darin hatte Europaminister Uwe Döring (SPD) die Brüsseler Kompromisslösungen beim Klimaschutz und des Grundlagenvertrages begrüßt. Ein besonderer Erfolg für Schleswig-Holstein sei es, dass die Meerespolitik mit auf die Europäische Agenda gekommen sei. Alles in allem habe "Deutschland Europa einen guten Dienst erwiesen", so Döring.

Hauptredner: Manfred Ritzek (CDU), Rolf Fischer (SPD), Ekkehard Klug (FDP), Detlef Matthiessen (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
   Auf Antrag von CDU und SPD berichtet die Landesregierung über die Auswirkungen der am 30. Juni zu Ende gegangenen EU-Ratspräsidentschaft auf Schleswig-Holstein. Auch die Einschätzung der Regierung zu den Perspektiven der EU-Verfassung ist Thema.
  Höhepunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 war der Gipfel der Staats- und Regierungschefs Ende Juni in Brüssel. Hier wurden Weichen für eine Neuausrichtung der EU-Institutionen gestellt:
  • Der Europäische Rat ("EU-Gipfel") soll den Beschlüssen zufolge für jeweils zweieinhalb Jahre von einem Präsidenten geleitet werden. Der Vorsitz in den Fachministerräten rotiert dagegen weiterhin alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten.
  • Staaten wie Großbritannien können aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit von Justiz und Polizei aussteigen. Auch in der Sozialpolitik können sich Staaten gemeinsamen Beschlüssen verweigern. Finden Gegner und Befürworter eines politischen Ziels innerhalb von vier Monaten nicht zueinander, können die "willigen" Staaten vorangehen.

  • Die Außen- und Sicherheitspolitik soll "Gegenstand besonderer Verfahrensweisen" sein. EU-Kommission und Europaparlament bekommen keine erweiterten Zuständigkeiten in der Außenpolitik. Der "Außenminister" der EU, der im Einvernehmen mit den Regierungen arbeitet, heißt offiziell "Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er ist auch Vizepräsident der EU-Kommission. Damit werden parallele Zuständigkeiten von Ministerrat oder Kommission – bisher gibt es einen EU-Außenkommissar – beseitigt.

  • Die Zahl der EU-Kommissare wird von derzeit 27 auf 15 im Jahr 2014 reduziert.

  • Innerhalb von acht Wochen können nationale Parlamente gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie meinen, dass nationale Zuständigkeiten verletzt werden. Das Europaparlament entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt in einer momentanen Größenordnung von 100 Milliarden Euro pro Jahr.

  • Erstmals regelt der EU-Vertrag auch den freiwilligen Austritt eines Staates. Beitrittswillige Staaten müssen die "Werte" der EU respektieren und sich verpflichten, diese zu fördern. Mit diesen Formulierungen wird Forderungen aus Frankreich und den Niederlanden nach strikteren Beitrittskriterien entsprochen.

  • Die Grundrechte-Charta ist nicht mehr Teil der Verträge. Durch einen Verweis wird sie jedoch für ebenso bindend erklärt wie der Vertrag selbst – allerdings wird Großbritannien ausgenommen.

  • Die im Verfassungsentwurf vorgesehenen Symbole der EU - Fahne und Hymne - tauchen in den Verträgen nicht mehr auf, werden aber de facto beibehalten. Das Wort "Verfassung" ist ebenfalls gestrichen. Auch "Gesetze" erlässt die EU nicht, sondern weiterhin Richtlinien und Verordnungen.

  Diese Neuerungen, die noch auf einer Regierungskonferenz im Oktober in eine endgültige Forme gegossen werden sollen und von den nationalen Parlamenten ratifiziert werden müssen, sollen an die Stelle der 2005 bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden gescheiterten Verfassung treten. Die Neuerungen treten 2009 in Kraft. Allerdings gilt die neue "doppelte Mehrheit" bei Abstimmungen im Ministerrat erst von 2014 an. Bis 2017 können sich Staaten, die dies wünschen, in Streitfällen noch auf den jetzt geltenden Vertrag von Nizza berufen. Bei der "doppelten Mehrheit" werden die Stimmen nicht mehr "gewichtet". Die qualifizierte Mehrheit gilt mit 55 Prozent der Staaten als erreicht, wenn diese mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren.

Weitere Ergebnisse der deutschen Präsidentschaft:
  Klimaschutz:
Die Ratspräsidentschaft setzte die bislang ehrgeizigsten Klima-Ziele in der EU durch. Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Der Klima-Beschluss vom März war die Grundlage für die G8-Vereinbarung dazu in Heiligendamm im Juni.
  EU-Erweiterung: Bulgarien und Rumänien wurden am 1. Januar neue Mitglieder der EU. Nach einjähriger Pause wurden die Gespräche mit Serbien über ein Assoziierungsabkommen wieder aufgenommen. Auch mit der Türkei gingen die Beitrittsverhandlungen weiter.
  Bürokratieabbau: Die EU verpflichtete sich, die Bürokratiekosten drastisch zu reduzieren. Durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und weniger Verwaltungsauflagen soll die Industrie jährlich 1,3 Milliarden Euro sparen.
  Russland: Die geplante Verhandlungen mit Russland über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wurden nicht aufgenommen. Polen blockiert weiter wegen eines russischen Fleischembargos die Gespräche.
  Nachbarschaftspolitik: Die EU hat neue Kriterien für eine neue Nachbarschaftspolitik entwickelt. Vor allem die östlichen Nachbarländer sollen vertraglich - unterhalb der Beitrittsschwelle – an die Union gebunden werden. Die Kooperation mit Ländern wie der Ukraine und Moldawien soll auch die Energiesicherung umfassen.
  Straftäter: Kriminelle sollen es künftig in der EU schwieriger haben. Die Strafregister der EU-Mitgliedstaaten werden europaweit vernetzt. Die Justizminister vereinbarten erstmals einen Austausch der Daten zu Verurteilungen. Auch eine Visa-Datenbank wurde beschlossen. EU-weite Mindestrechte für Beschuldigte in Strafverfahren gibt es weiterhin nicht.
  Familien: Auch in der EU gibt es jetzt eine "Allianz für Familien" mit einem besseren Austausch familienfreundlicher Ideen, etwa für die Kinderbetreuung.
  Zahlungsverkehr: Bargeldlose Zahlungen wie Überweisungen und Lastschriften sollen vom kommenden Jahr an in der EU nicht teurer sein als im Inland. Die Finanzminister einigten sich im März auf den einheitlichen Zahlungsverkehrraum (SEPA).

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