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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Ausweisung von Vogelschutzgebieten

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache: 16/1473
-Plenarprotokoll-

Landtag streitet über Brüsseler
Klage um Ausweisung von Vogelschutzflächen

Grüne: Minister nimmt Strafgelder in Kauf

Kiel (SHL/12.07.). Die von der EU beabsichtigte Klage vor dem Europäischen Gerichtshof um die unzureichende Ausweisung von Vogelschutzgebieten in sieben Bundesländern, darunter auch in Schleswig-Holstein, sorgt im Landtag für Zündstoff: Insbesondere die Grünen warfen der Union vor, den Naturschutz bewusst zu hintertreiben und dafür sogar Strafgelder aus Brüssel in Kauf zu nehmen. Dem widersprach Umweltminister Christian von Boetticher (CDU): Es sei bislang gar "nicht klar, um welche Gebiete" es sich in der Klageschrift handele. Auch die Begründung läge ihm noch nicht vor, erklärte er in einem von den Grünen beantragten mündlichen Bericht. Deshalb sei eine fachlich fundierte Bewertung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es gelte zunächst, so von Boetticher, den Wortlaut der Klage abzuwarten.

Rückendeckung erhielt der Minister von Seiten der CDU- und der FDP-Fraktion: "Was Sie hier betreiben, ist reine Kaffeesatz-Leserei", warf die Abgeordnete der Union, Herlich Marie Todsen-Reesen, den Grünen vor. "Die Klage verpflichtet niemanden, Nachmeldungen im vorauseilenden Gehorsam vorzunehmen", argumentierte Günther Hildebrand (FDP) in dieselbe Richtung.

Sie riskieren Zwangsgelder in Millionenhöhe und betreiben "Naturschutz mit der Flinte", wiederholte der Grünen-Abgeordnete Detlef Matthiessen die Vorwürfe seiner Fraktion. Kritische Töne schlugen auch die Vertreter von SPD und SSW an: "Die Klage war vorhersehbar", konstatierte Konrad Nabel (SPD). Und Lars Harms vom SSW befand. "Die Landesregierung hat lediglich die politisch gewollten 2.800 Hektar Vogelschutzgebiet ausgewiesen". Das habe der EU-Kommission nicht gefallen können.

Zur Vorgeschichte: Die Schutzgebietsausweisung an der Westküste ist seit Jahren ein Dauerbrenner in der Landespolitik. Die alte rot-grüne Koalition wollte ursprünglich einen Großteil der 30.000 Hektar großen nordfriesischen Halbinsel Eiderstedt zur Vogelschutzfläche erklären. Das Argument: Hier leben fünf Vogelarten, die auf der EU-Schutzliste stehen, darunter die Trauerseeschwalbe und der Goldregenpfeifer. Damit hatte Rot-Grün massive Proteste der ansässigen Landwirte auf sich gezogen. Sie befürchteten hierdurch wirtschaftliche Nachteile. Die CDU hatte diese Proteste damals unterstützt. Nach dem Regierungswechsel 2005 meldete der neue CDU-Umweltminister Christian von Boetticher statt der geplanten 19.800 Hektar auf der Halbinsel nur noch 2.700 Hektar als Vogelschutz-Gebiet an die EU. Insgesamt, so die EU-Kommission nun, entspreche Deutschland nicht den eingegangenen Verpflichtungen. Sie fordert daher Nachbesserungen und droht mit Geldbußen.

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Hintergrund:
  Die Grünen verlangen einen mündlichen Regierungsbericht, in dem die Landesregierung ihre Einschätzung zur Ende Juni angekündigten Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof darlegt. Streitpunkt ist die nach Ansicht Brüssels unzureichende Ausweisung von Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein und sieben anderen Bundesländern.
  Im Zentrum der Debatte im Lande steht die nordfriesischen Halbinsel Eiderstedt. Die Schutzgebietsausweisung an der Westküste ist seit Jahren ein Dauerbrenner in der Landespolitik. Die alte rot-grüne Koalition wollte ursprünglich einen Großteil der 30.000 Hektar großen Halbinsel zur Vogelschutzfläche erklären. Das Argument: Hier leben fünf Vogelarten, die auf der EU-Schutzliste stehen, darunter die Trauerseeschwalbe und der Goldregenpfeifer. Damit hatte Rot-Grün massive Proteste der ansässigen Landwirte auf sich gezogen. Sie befürchteten hierdurch wirtschaftliche Nachteile. Die CDU hatte diese Proteste unterstützt.
  Nach dem Regierungswechsel 2005 hat der neue CDU-Umweltminister Christian von Boetticher statt der geplanten 19.800 Hektar auf der Halbinsel nur noch 2.700 Hektar als Vogelschutz-Gebiet an die EU gemeldet. Dies, so die EU-Kommission nun, entspreche nicht den von Deutschland eingegangenen Verpflichtungen. Sie fordert daher Nachbesserungen und droht mit Geldbußen.
  Das "Dauer"-Thema basiert auf dem 1992 beschlossenen Programm "Natura 2000", in dem sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet haben, Naturschutzgebiete im Sinne der "Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie auszuweisen. Mit Stand Juni 2006 hat das Land Schleswig-Holstein nach Angaben des Landesamts für Natur und Umwelt 271 FFH-Gebiete mit einer Landfläche von rund 122.000 Hektar und einer Meeresfläche von rund 572.000 Hektar ausgewählt und gemeldet. Hinzu kommen 46 Vogelschutzgebiete mit rund 103.000 Hektar Land- und rund 741.000 Hektar Meeresfläche.

Vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, Januar 2006
plenum-online,
Mai 2005

Info der Landesregierung zum Programm Natura 2000

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