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Auf dieser Seite: Hartz IV - Arbeitsgemeinschaften

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Handlungsfreiheit der ARGEN stärken

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
   
Neu: ohne Aussprache
Drucksache: 16/1474

Grüne wolen mehr individuelle Beratung
bei der Arbeitsvermittlung

Kiel (SHL/13.07.) Der Landtag hat einen Antrag der Grünen mit der Forderung nach Änderungen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV ohne Aussprache an den Sozialausschuss überwiesen. Der Vorstoß mahnt einen größeren Handlungsspielraum für die Optionskommunen und die Arbeitsgemeinschaften aus Sozialbehörden und Arbeitsagenturen (ARGEN) an und will den Einfluss der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Regionaldirektion der BA begrenzen. Für die dafür notwendigen Änderungen an den Sozialgesetzbüchern II und III soll sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative der Landesregierung stark machen. Grundsätzlich wollen die Grünen verstärkt auf individuelle und regionale Beratung bei der Arbeitsvermittlung vor Ort setzen. Zurzeit werde die Betreuung der Arbeitslosen "durch unklare Bestimmungen und enge Gesetzauslegung durch den Bund und die BA behindert", so die weitere Begründung des Vorstoßes.

Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV Anfang 2005 sind die deutschlandweit über 350 ARGEN unter anderem für die Job-Vermittlung und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständig. 55.000 Mitarbeiter betreuen hier 5,2 Millionen Hilfsbedürftige. Außerdem gibt es in Deutschland 69 Optionskommunen. In Schleswig-Holstein verfahren die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg nach dem Optionsmodell.

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Hintergrund:
   Die Grünen fordern mehr Handlungsfreiheit für die Kommunen bei der Umsetzung von Hartz IV. Sie sprechen sich dafür aus, die Entscheidungsspielräume der Arbeitsgemeinschaften aus Sozialbehörden und Arbeitsagentur (der so genannten ARGEN) wie auch der so genannten Optionskommunen zu stärken. In den Optionskommunen haben die Städte und Kreise die Federführung bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform. Gleichzeitig soll nach Vorstellung der Grünen der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Regionaldirektion der BA begrenzt werden.
   Hierdurch, so die Oppositionsfraktion, könnten "individuelle und regionale Antworten und passgenaue Lösungen vor Ort" erreicht werden, um die Arbeitsvermittlung effektiver zu gestalten. Dies werde zurzeit "durch unklare Bestimmungen und enge Gesetzauslegung durch den Bund und die BA behindert". Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene für eine entsprechende Änderung der Sozialgesetzbücher II und III einsetzen.
   Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV Anfang 2005 sind die deutschlandweit über 350 ARGEN unter anderem für die Job-Vermittlung und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II zuständig. 55.000 Mitarbeiter betreuen hier 5,2 Millionen Hilfsbedürftige. Außerdem gibt es in Deutschland 69 Optionskommunen. In Schleswig-Holstein verfahren die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg nach dem Optionsmodell.

Vorherige Debatten zum Thema: plenum-online, Februar 2006

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