|
Grüne wolen mehr
individuelle Beratung
bei der Arbeitsvermittlung
Kiel (SHL/13.07.)
Der Landtag hat einen Antrag der Grünen mit der Forderung nach
Änderungen zur Arbeitsmarktreform Hartz IV ohne Aussprache an den
Sozialausschuss überwiesen. Der Vorstoß mahnt einen größeren
Handlungsspielraum für die Optionskommunen und die
Arbeitsgemeinschaften aus Sozialbehörden und Arbeitsagenturen
(ARGEN) an und will den Einfluss der Bundesagentur für Arbeit (BA)
und der Regionaldirektion der BA begrenzen. Für die dafür
notwendigen Änderungen an den Sozialgesetzbüchern II und III soll
sich die Landesregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative der
Landesregierung stark machen. Grundsätzlich wollen die Grünen
verstärkt auf individuelle und regionale Beratung bei der
Arbeitsvermittlung vor Ort setzen. Zurzeit werde die Betreuung der
Arbeitslosen "durch unklare Bestimmungen und enge
Gesetzauslegung durch den Bund und die BA behindert", so die
weitere Begründung des Vorstoßes.
Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV Anfang 2005 sind die
deutschlandweit über 350 ARGEN unter anderem für die
Job-Vermittlung und die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II
zuständig. 55.000 Mitarbeiter betreuen hier 5,2 Millionen
Hilfsbedürftige. Außerdem gibt es in Deutschland 69
Optionskommunen. In Schleswig-Holstein verfahren die Kreise
Nordfriesland und Schleswig-Flensburg nach dem Optionsmodell.
Hintergrund:
Die Grünen fordern mehr Handlungsfreiheit
für die Kommunen bei der Umsetzung von Hartz IV. Sie
sprechen sich dafür aus, die Entscheidungsspielräume der
Arbeitsgemeinschaften aus Sozialbehörden und
Arbeitsagentur (der so genannten ARGEN) wie auch der so
genannten Optionskommunen zu stärken. In den
Optionskommunen haben die Städte und Kreise die
Federführung bei der Umsetzung der Arbeitsmarktreform.
Gleichzeitig soll nach Vorstellung der Grünen der
Einfluss der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der
Regionaldirektion der BA begrenzt werden.
Hierdurch, so die Oppositionsfraktion,
könnten "individuelle und regionale Antworten und
passgenaue Lösungen vor Ort" erreicht werden, um die
Arbeitsvermittlung effektiver zu gestalten. Dies werde
zurzeit "durch unklare Bestimmungen und enge
Gesetzauslegung durch den Bund und die BA behindert".
Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene für eine
entsprechende Änderung der Sozialgesetzbücher II und III
einsetzen.
Seit dem Inkrafttreten von Hartz IV Anfang
2005 sind die deutschlandweit über 350 ARGEN unter
anderem für die Job-Vermittlung und die Auszahlung des
Arbeitslosengeldes II zuständig. 55.000 Mitarbeiter
betreuen hier 5,2 Millionen Hilfsbedürftige. Außerdem
gibt es in Deutschland 69 Optionskommunen. In
Schleswig-Holstein verfahren die Kreise Nordfriesland und
Schleswig-Flensburg nach dem Optionsmodell.
Vorherige
Debatten zum Thema: plenum-online, Februar
2006
|
|