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Die Grünen wollen das
so genannte Optionsmodell im Staatsbürgerschaftsrecht
abschaffen. Es sieht vor, dass Kinder ausländischer
Eltern, die in Deutschland geboren sind, nur bis zum 18.
Geburtstag die doppelte Staatsangehörigkeit haben
dürfen. Mit der Volljährigkeit müssen sie sich dann
für die deutsche oder die Nationalität des
Herkunftslandes entscheiden. Hiergegen soll die
Landesregierung per Bundesratsinitiative vorgehen.
Die Regelung aus dem Jahr 2000, so die Grünen,
gehe an der "Lebenswirklichkeit" der Betroffenen
vorbei. Denn: "Viele Menschen mit
Migrationshintergrund fühlen sich als Bürger des
Staates, in dem sie leben, sehen sich aber auch als Teil
der Herkunftsgesellschaft ihrer Eltern und
Großeltern." Die Oppositionsfraktion befürchtet,
dass sich ein Großteil der jungen Leute gegen die
deutsche Staatsbürgerschaft entscheidet – dies hätte
"eine desintegrierende Wirkung".
Die Betroffenen sind in erster Linie Kinder
türkischer Familien – nach Schätzungen deutschlandweit
etwa 50.000 Menschen. In Schleswig-Holstein wurden im
letzten Jahr rund 1.100 Ausländer, die unter 18 Jahre alt
waren, eingebürgert.
Das Thema hat im April zu Meinungsverschiedenheiten
innerhalb der Großen Koalition im Lande geführt.
Während Innenminister Ralf Stegner (SPD) sich für die
doppelte Staatsangehörigkeit für integrierte Zuwanderer
aussprach, war die CDU-Fraktion dagegen: Wer sich
einbürgern lasse wolle, müsse sich eindeutig für
Deutschland entscheiden.
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