|
plenum-online
wird während der Tagung ständig aktualisiert. Betätigen Sie bitte bei
Aufruf einer Seite die Funktion "Neu laden" ,
"Aktualisieren" oder "reload", um ggf. die
neueste Fassung zu erhalten.
|
|
Auf dieser
Seite: Pflege
|
xxx
|
Top 38:
Pflege muss sich am Menschen orientieren –
Möglichkeiten auf der Landesebene ausgestalten
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen |
Drucksache: 16/1499
-Plenarprotokoll- |
|
|
Neu:
Von der Tagesordnung abgesetzt
Hintergrund:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte über
die Pflegeversicherung fordern die Grünen eine
"grundsätzliche Reform" der Pflege, "die
sich am Menschen orientiert, die Orientierung am
Einrichtungsbegriff aufgibt und Teilhaberechte in den
Mittelpunkt stellt". Hierfür soll sich die
Landesregierung auf Bundesebene einsetzen und zudem einen
Gesetzentwurf vorlegen, der die neuen Landeskompetenzen in
diesem Bereich ausschöpft. Das Heimrecht ist mit der
Föderalismusreform vom letzten Jahr auf die Länder
übergegangen.
Nach Vorstellung der Grünen soll das Land unter
anderem die Feststellung des individuellen Bedarfs eines
Pflegepatienten der kommunalen Ebene überlassen, die
näher am Patienten sei. Das Beratungs- und
Versorgungsangebot, zum Beispiel in Form der
trägerunabhängigen Pflegeberatungsstellen, soll
ausgebaut und vernetzt werden, so dass
"flächendeckend eine individuelle Fallbetreuung
möglich ist". Die Qualitätskontrolle in den
Einrichtungen soll ausgebaut werden. Und: Andere
Berufsgruppen als examinierte Pflegekräfte (etwa
Physiotherapeuten und Psychologen) sollen als Fachkräfte
eingesetzt werden können.
Die Spitzen der Berliner Koalition haben sich im
Juni darauf verständigt, den Beitrag für die
Pflegeversicherung (zur Zeit 1,7 Prozent des Bruttogehalts
für Arbeitnehmer und Arbeitsgeber) zum 1. Juli 2008 um
0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Im Gegenzug sollen die
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Punkte
gesenkt werden. Hierdurch, so Vertreter von CDU und SPD,
wäre die Finanzierung der Pflege bis 2014 oder 2015
gesichert.
Mit dem zusätzlichen Geld sollen zum Beispiel
Demenz-Kranke besser gefördert und ambulante
Pflegedienste unterstützt werden. Angehörige von
Pflegebedürftigen sollen einen Rechtsanspruch auf eine
Pflegezeit von bis zu sechs Monaten bekommen. Ihr
Arbeitgeber müsste in diesem Fall den Lohn weiter zahlen.
Die schleswig-holsteinischen Grünen loben dies als
Schritt "in die richtige Richtung", kritisieren
aber, die Maßnahmen blieben "vage und
unkonkret".
Laut dem Statistischen Landesamt gibt es in
Schleswig-Holstein etwa 47.000 Pflegebedürftige. Der
Großteil (rund 31.000) wird in Heimen betreut. In den 626
stationären und den 387 ambulanten Pflegeeinrichtungen
arbeiten etwa 34.000 Beschäftigte.
|
|
|
* * * * *
| |
|