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Patientenverfügungen
Landtagsbeschluss vom 11. Mai 2007 – Drucksache 16/1370
Bericht der Landesregierung
Drucksache: 16/1464
-Plenarprotokoll-

Berlin soll zügig rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen absichern

Kiel (SHL/13.07.) Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Bundestag aufgefordert, den Bürgern möglichst zügig eine Rechtssicherheit bei den Patientenverfügungen zu geben. Justizminister Uwe Döring (SPD) untermauerte die Forderung in einem vom Parlament geforderten Bericht damit, dass momentan "viele Beteiligte Angst vor unabsehbaren rechtlichen Konsequenzen haben". Gleichzeitig dämpfte er jedoch die Erwartungen: "Ob es in diesem Jahr noch zu einer Entscheidung kommt, steht in den Sternen". Einigkeit herrschte im Plenum auch darin, dass eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen nicht zu einer "Bürokratisierung" der Sterbebegleitung führen dürfe. Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschlussfassung mit der Berichterstattung des Ministers für erledigt erklärt.

Mit einer "Patientenverfügung" kann im Vorhinein für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit der Arzt angewiesen werden, bestimmte medizinische Schritte einzuleiten oder zu unterlassen. Zurzeit werden dem Bericht zufolge im Bundestag drei Gruppenanträge erarbeitet, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wesentlicher Unterschied ist dabei die Reichweite der Regelung. Ein Papier, das von Abgeordneten von SPD, FDP, Linksfraktion und Grünen stammt, will Patientenverfügungen für jedes Stadium einer Erkrankung für verbindlich erklären. Ein zweiter Antrag, der aus den Reihen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen stammt, will die Reichweite hingegen auf unheilbare Krankheitsverläufe und auf solche Fälle begrenzen, bei denen der Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr das Bewusstsein erlangt. Der dritte Antrag stammt von zwei CDU/CSU-Abgeordneten und spricht sich dafür aus, auf generelle schematische Regelungen zu verzichten. Er lehnt sich an die Position der Bundesärztekammer an. Das Landes-Justizministerium hat sich mit einem eigenen Thesenpapier in die Debatte eingebracht. Demzufolge sollen sich die Erklärungen "auch auf Erkrankungen ohne tödlichen Verlauf erstrecken können".

In der Landtagdebatte sah die CDU-Abgeordnete Ursula Sassen den Hauptkonflikt in dem Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht. Sie erteilte der aktiven Sterbehilfe eine Absage und forderte, dass Schleswig-Holstein Vorreiter in der Palliativmedizin werden solle. Monika Heinold von den Grünen fügte kritisch hinzu: "Die palliativ-medizinische Ausbildung in Deutschland ist unzureichend".

Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls (SPD) empfahl jedem Bürger eine Patientenverfügung zu nutzen, da "jeder schon morgen betroffen sein könnte". Auch forderte er, dass vor der Erstellung einer solchen Erklärung ein ärztliches Beratungsgespräch stattfinden müsse und eine Verfügung ständig aktualisiert werden solle. Letztere Forderung entspreche laut Lars Harms (SSW) nicht der Lebenswirklichkeit, da sich niemand "alle zwei Jahre" mit diesem Thema auseinander setzen wolle. Laut Heiner Garg (FDP) haben rund acht Millionen Menschen in Deutschland bereits eine Patientenverfügung abgelegt.

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Hintergrund:
  Ein von allen Fraktionen beantragter Bericht der Landesregierung bildet die Grundlage der Landtagsdebatte zum Thema "Patientenverfügungen". Mit einer solchen Erklärung kann ein Patient im Vorhinein für den Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit den Arzt anweisen, bestimmte medizinische Schritte einzuleiten oder zu unterlassen.
  In Deutschland weist die Rechtslage für solche Patientenverfügungen zurzeit Grauzonen auf. So ist beispielsweise nicht eindeutig geregelt, in welchen Fällen ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden muss. Vor diesem Hintergrund macht sich der Landtag parteiübergreifend für eine zügige bundesgesetzliche Regelung stark. Auch Landes-Justizminister Uwe Döring (SPD) hat sich im Januar für die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Patientenverfügungen ausgesprochen. Sein Regierungsbericht stellt nun den gegenwärtigen Stand der bundespolitischen Debatte dar.
  Auf die politische Agenda ist das Thema bereits im März 2003 gerückt, als der Bundesgerichtshof den Gesetzgeber aufgefordert hat, für Klarheit zu sorgen. Nachdem verschiedene Initiativen in der vorigen Wahlperiode des Bundestages nicht zum Abschluss geführt wurden, hat die neu gebildete CDU/SPD-Koalition die Problematik in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Auch die Justizminister der Länder haben eine gesetzliche Regelung gefordert.
  Zurzeit werden dem Bericht zufolge im Bundestag drei Gruppenanträge erarbeitet, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Wesentlicher Unterschied ist dabei die Reichweite der Regelung. Ein Papier, das von Abgeordneten von SPD, FDP, Linksfraktion und Grünen stammt, will Patientenverfügungen für jedes Stadium einer Erkrankung für verbindlich erklären. Ein zweiter Antrag, der aus den Reihen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen stammt, will die Reichweite hingegen auf unheilbare Krankheitsverläufe und auf solche Fälle begrenzen, bei denen der Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr das Bewusstsein erlangt. Der dritte Antrag stammt von zwei CDU/CSU-Abgeordneten und spricht sich dafür aus, auf generelle schematische Regelungen zu verzichten. Er lehnt sich an die Position der Bundesärztekammer an.
  Im Regierungsbericht wird die Hoffnung geäußert, dass der Bundestag "noch in diesem Jahr wesentliche Fortschritte machen wird". Das Landesjustizministerium hat sich mit einem eigenen Thesenpapier in die Debatte eingebracht. Demzufolge sollen sich die Erklärungen "auch auf Erkrankungen ohne tödlichen Verlauf erstrecken können".
  Ein wichtiger Aspekt der Debatte ist die palliativmedizinische Sterbebegleitung und die Arbeit der Hospize. Hierzu hat der Sozialausschuss des Landtages einen "Runden Tisch" eingerichtet.

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