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Berlin soll zügig
rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen absichern
Kiel (SHL/13.07.)
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat den Bundestag
aufgefordert, den Bürgern möglichst zügig eine Rechtssicherheit
bei den Patientenverfügungen zu geben. Justizminister Uwe Döring
(SPD) untermauerte die Forderung in einem vom Parlament
geforderten Bericht damit, dass momentan "viele Beteiligte
Angst vor unabsehbaren rechtlichen Konsequenzen haben".
Gleichzeitig dämpfte er jedoch die Erwartungen: "Ob es in
diesem Jahr noch zu einer Entscheidung kommt, steht in den
Sternen". Einigkeit herrschte im Plenum auch darin, dass eine
gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen nicht zu einer
"Bürokratisierung" der Sterbebegleitung führen dürfe.
Der Tagesordnungspunkt wurde ohne Beschlussfassung mit der
Berichterstattung des Ministers für erledigt erklärt.
Mit einer "Patientenverfügung" kann im
Vorhinein für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit der Arzt
angewiesen werden, bestimmte medizinische Schritte einzuleiten
oder zu unterlassen. Zurzeit werden dem Bericht zufolge im
Bundestag drei Gruppenanträge erarbeitet, die unterschiedliche
Schwerpunkte setzen. Wesentlicher Unterschied ist dabei die
Reichweite der Regelung. Ein Papier, das von Abgeordneten von SPD,
FDP, Linksfraktion und Grünen stammt, will Patientenverfügungen
für jedes Stadium einer Erkrankung für verbindlich erklären.
Ein zweiter Antrag, der aus den Reihen der CDU/CSU, der SPD, der
FDP und der Grünen stammt, will die Reichweite hingegen auf
unheilbare Krankheitsverläufe und auf solche Fälle begrenzen,
bei denen der Patient mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr das
Bewusstsein erlangt. Der dritte Antrag stammt von zwei
CDU/CSU-Abgeordneten und spricht sich dafür aus, auf generelle
schematische Regelungen zu verzichten. Er lehnt sich an die
Position der Bundesärztekammer an. Das Landes-Justizministerium
hat sich mit einem eigenen Thesenpapier in die Debatte
eingebracht. Demzufolge sollen sich die Erklärungen "auch
auf Erkrankungen ohne tödlichen Verlauf erstrecken können".
In der Landtagdebatte sah die CDU-Abgeordnete
Ursula Sassen den Hauptkonflikt in dem Spannungsfeld zwischen
Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht. Sie erteilte der aktiven
Sterbehilfe eine Absage und forderte, dass Schleswig-Holstein
Vorreiter in der Palliativmedizin werden solle. Monika Heinold von
den Grünen fügte kritisch hinzu: "Die
palliativ-medizinische Ausbildung in Deutschland ist
unzureichend".
Der SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Puls (SPD) empfahl
jedem Bürger eine Patientenverfügung zu nutzen, da "jeder
schon morgen betroffen sein könnte". Auch forderte er, dass
vor der Erstellung einer solchen Erklärung ein ärztliches
Beratungsgespräch stattfinden müsse und eine Verfügung ständig
aktualisiert werden solle. Letztere Forderung entspreche laut Lars
Harms (SSW) nicht der Lebenswirklichkeit, da sich niemand
"alle zwei Jahre" mit diesem Thema auseinander setzen
wolle. Laut Heiner Garg (FDP) haben rund acht Millionen Menschen
in Deutschland bereits eine Patientenverfügung abgelegt.
Hintergrund:
Ein von allen Fraktionen beantragter Bericht der
Landesregierung bildet die Grundlage der Landtagsdebatte
zum Thema "Patientenverfügungen". Mit einer
solchen Erklärung kann ein Patient im Vorhinein für den
Fall seiner Entscheidungsunfähigkeit den Arzt anweisen,
bestimmte medizinische Schritte einzuleiten oder zu
unterlassen.
In Deutschland weist die Rechtslage für solche
Patientenverfügungen zurzeit Grauzonen auf. So ist
beispielsweise nicht eindeutig geregelt, in welchen
Fällen ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden
muss. Vor diesem Hintergrund macht sich der Landtag
parteiübergreifend für eine zügige bundesgesetzliche
Regelung stark. Auch Landes-Justizminister Uwe Döring
(SPD) hat sich im Januar für die Schaffung eines
gesetzlichen Rahmens für Patientenverfügungen
ausgesprochen. Sein Regierungsbericht stellt nun den
gegenwärtigen Stand der bundespolitischen Debatte dar.
Auf die politische Agenda ist das Thema bereits im
März 2003 gerückt, als der Bundesgerichtshof den
Gesetzgeber aufgefordert hat, für Klarheit zu sorgen.
Nachdem verschiedene Initiativen in der vorigen
Wahlperiode des Bundestages nicht zum Abschluss geführt
wurden, hat die neu gebildete CDU/SPD-Koalition die
Problematik in ihrem Koalitionsvertrag aufgegriffen. Auch
die Justizminister der Länder haben eine gesetzliche
Regelung gefordert.
Zurzeit werden dem Bericht zufolge im Bundestag
drei Gruppenanträge erarbeitet, die unterschiedliche
Schwerpunkte setzen. Wesentlicher Unterschied ist dabei
die Reichweite der Regelung. Ein Papier, das von
Abgeordneten von SPD, FDP, Linksfraktion und Grünen
stammt, will Patientenverfügungen für jedes Stadium
einer Erkrankung für verbindlich erklären. Ein zweiter
Antrag, der aus den Reihen der CDU/CSU, der SPD, der FDP
und der Grünen stammt, will die Reichweite hingegen auf
unheilbare Krankheitsverläufe und auf solche Fälle
begrenzen, bei denen der Patient mit hoher
Wahrscheinlichkeit nicht mehr das Bewusstsein erlangt. Der
dritte Antrag stammt von zwei CDU/CSU-Abgeordneten und
spricht sich dafür aus, auf generelle schematische
Regelungen zu verzichten. Er lehnt sich an die Position
der Bundesärztekammer an.
Im Regierungsbericht wird die Hoffnung geäußert,
dass der Bundestag "noch in diesem Jahr wesentliche
Fortschritte machen wird". Das
Landesjustizministerium hat sich mit einem eigenen
Thesenpapier in die Debatte eingebracht. Demzufolge sollen
sich die Erklärungen "auch auf Erkrankungen ohne
tödlichen Verlauf erstrecken können".
Ein wichtiger Aspekt der Debatte ist die
palliativmedizinische Sterbebegleitung und die Arbeit der
Hospize. Hierzu hat der Sozialausschuss des Landtages
einen "Runden Tisch" eingerichtet.
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