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Mel1
Medienrat
– Drucksache 16/1483neu
Gegen
das Votum der Grünen-Fraktion hat der Landtag für die von den übrigen
Landtagsparteien gemeinsam vorgeschlagenen Mitglieder des Medienrates der neuen Medienanstalt
Hamburg/Schleswig-Holstein (MAHSH) votiert. Demnach werden für das Land
Schleswig-Holstein die Plöner Juristin Ingrid Brand-Hückstädt, das
DGB-Mitglied Alfons Grundheber-Pilgram aus Lübeck, die ehemalige
SSW-Landtagsabgeordnete Silke Hinrichsen aus Flensburg, der
Medienexperte und ehemalige Sat.1-Chefredakteur Jens Howe aus
Ahrensburg, die ehemalige SPD-Landtagsabgeordnete Ursula Kähler aus der
Kommune Wittenberger Passau, die ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete
Roswitha Strauß aus Alveslohe sowie der Verleger Ulrich Wachholtz aus
Neumünster dem Gremium angehören. Das Gremium wird insgesamt aus 14
Mitglieder bestehen, je sieben aus Schleswig-Holstein und Hamburg.
Debatten zum
Medienstaatsvertrag: plenum-online
Februar
2007,
Juni
2006
Mel2
Minderjährige Flüchtlinge
– Drucksache 16/1465
Wie
viele minderjährige Flüchtlinge, die auf sich allein gestellt sind,
halten sich zurzeit in Schleswig-Holstein auf? Und: Wo und wie sind
diese Menschen untergebracht? Antworten auf diese und weitere Fragen
erwartet das Plenum von der Landesregierung in der Oktober-Sitzung. Die
Abgeordneten folgten damit einem Berichtsantrag des SSW, in dem unter
anderem auch Informationen über die Unterbringung von 16- bis
17-Jährigen Flüchtlingen ohne Eltern und Verwandte gefordert wird. Um
diese müssen sich laut Sozialgesetzbuch die Jugendämter kümmern.
Paragraph 42 des Gesetzeswerks regelt die so genannte In-Obhutnahme der
Kinder und Jugendlichen bei einer "geeigneten Person", einer
"Einrichtung" oder "einer sonstigen betreuten
Wohnform".
Mel3
Verfassungsgerichts-Verfahren
zum Maßregelvollzug und Verfassungsschutz
– Drucksache 16/1457
Einstimmig
hat der Landtag die vom Bundesverfassungsgericht geäußerte Bitte
um Stellungnahmen in drei laufenden Verfahren abgelehnt. Zwei dieser
Verfahren beschäftigen sich mit einer Klage gegen Änderungen des
Verfassungsschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen. Diese erlauben unter
anderem die Überwachung des Internets und den Zugriff auf
informationstechnische Systeme. Hauptkritikpunkt einer Klage durch den
ehemaligen Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und zweier Mitstreiter
ist, dass die Überwachung ohne richterliche Anordnung erfolgen kann.
Die zweite Klage zielt in dieselbe Richtung: Hier fürchten eine
Journalistin und ein Mitglied der Linkspartei ins Fadenkreuz des
Verfassungsschutzes zu geraten. Die Journalistin berichtet unter anderem
aus der rechten Szene und sorgt sich um die Vertraulichkeit ihrer
Recherche-Bemühungen. Das dritte Verfahren betrifft die Klage eines
Patienten im Maßregelvollzug in Bayreuth. Der Mann moniert, dass die
Kürzung seines Taschengeldes ihn finanziell unter das Existenzminimum
rutschen lässt. Das Bayrische Sozialministerium hatte die
Bar-Zuwendungen um 50 Prozent auf 44,33 Euro gekürzt.
Mel4
KiTa-Angebote für
Unter-3-Jährige – Drucksachen 16/1413,
16/1494
Mit
der Stimmenmehrheit von CDU und SPD hat der Landtag eine von der FDP
geforderte Änderung der im Juni verabschiedeten Kindergarten-Verordnung
abgelehnt. Die Liberalen, die von Grünen und SSW unterstützt wurden, hatten sich in einem Antrag gegen mögliche
Folgen der Gruppen-Zusammensetzung in den Kindertagesstätten gewandt,
vor allem im Hinblick auf Qualitätseinbußen bei der Betreuung.
Laut der alten Verordnung durften bislang maximal fünf
Kleinkinder in einer Gruppe aufgenommen werden. Dabei war die
Gruppengröße auf 15 Kinder begrenzt. Dies wird sich mit Inkrafttreten
der Verordnung am 1. August ändern. Dann dürfen in eine 20köpfigen
Gruppe auch Unter-Dreijährige integriert werden, wobei die Gruppe für
jedes aufgenommene Kleinkind um einen Platz verringert wird. Das heißt
beispielsweise, dass einer Gruppe mit drei Unter-Dreijährigen lediglich
17 Kinder angehören dürfen, bei vier Kleinkindern wiederum würde sich
die Gruppengröße auf 16 reduzieren.
KiTa-Verordnung: plenum-online,
Juni
2007
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