Kiel (SHL/lno/16.07.). Bürgerliche Freiheit
contra Terrorismusbekämpfung – die von der Landesregierung
vorgelegte Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes ist bei der
Opposition auf Kritik gestoßen. FDP, Grüne und SSW warnten in der
Ersten Lesung vor einer Aufweichung des Datenschutzes und dem
Ausspionieren unbescholtener Bürger. Innenminister Lothar Hay (SPD)
verteidigte das Gesetzesvorhaben. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen
Privatunternehmen verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz
Auskunft über Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten
zu geben.
Im Gegenzug zu den erweiterten Befugnissen des
Geheimdienstes ist Hay zufolge vorgesehen, dessen Kontrolle durch
den Landtag sowie den Rechtsschutz zu stärken. Der
Verfassungsschutz solle ein wachsames Auge auf den Terrorismus
haben, der Landtag ein wachsames Auge auf den Verfassungsschutz. Die
Festnahme der „Kofferbomber aus Kiel" habe gezeigt, wie „konkret"
die Bedrohung sei, erklärte Hay. Schleswig-Holstein ist das letzte
Bundesland, das seine Landesgesetzgebung in diesem Bereich an das
Bundesrecht anpasst.
Rückendeckung erhielt Hay aus den Reihen der
Großen Koalition: CDU und SPD bewerteten das Gesetz als notwendigen
Schritt im Anti-Terrorkampf. Auch Schleswig-Holstein wird vom
internationalen Terrorismus bedroht, sagte Peter Lehnert (CDU). „Die
Zusammenarbeit von Bund und Ländern" sei deshalb „wichtig",
um Gefahren bereits im Vorfeld abzuwenden zu können. „Für die
Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern braucht es
Mindeststandards", argumentierte Klaus-Peter Puls (SPD) in
dieselbe Richtung. Gleichwohl müsste die notwendige Erweiterung der
Befugnisse für den Verfassungsschutz der parlamentarischen
Kontrolle gegenüberstehen.
FDP: Fachlich saubere Begründung fehlt
„Es wird niemanden in diesem Hause verwundern,
dass wir den vom Innenminister vorgelegten Entwurf zur Änderung des
Verfassungsschutz-Gesetzes mit großer Skepsis sehen, auch wenn wir
ihn nicht von vornherein ablehnen", sagte der
FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. „Es ist wieder einmal
ein Gesetzentwurf aus dem schwarz-roten Kabinett, der weitere
Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und
Bürger vorsieht, aber keine fachlich saubere inhaltliche
Begründung für deren Notwendigkeit liefert."
Auch nach Einschätzung von Grünen-Fraktionschef
Karl-Martin Hentschel gehen die vorgesehenen Befugnisse für den
Verfassungsschutz zu weit. So sei es problematisch,
Privatunternehmen zu verpflichten, Passagier-, Konto-, Post- und
Telekommunikationsdaten herauszugeben. Für den SSW äußerte sich
Anke Spoorendonk ebenfalls skeptisch und verwies auf die Erfahrung,
dass beschlossene Eingriffsmöglichkeiten nicht wieder
zurückgenommen würden. „Es ist ebenso vergeblich, Zahnpasta
wieder in die Tube zu bekommen wie einmal verabschiedete
Anti-Terror-Gesetze aufzuheben."
Über den Gesetzentwurf wird der Innen- und
Rechtsausschuss weiter beraten.