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Top 7:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Terrorismusbekämpfungs-Gesetze und zur Stärkung
der parlamentarischen Kontrolle
Gesetzentwurf der Landesregierung 
Federführend ist das Innenministerium
Drs.: 16/2135
 - Protokoll -

Ein wachsames Auge 
auf den Terrorismus

Landesregierung will Verfassungsschutz mehr Rechte an die Hand geben/ Opposition warnt vor Aufweichung des Datenschutzes

Kiel (SHL/lno/16.07.). Bürgerliche Freiheit contra Terrorismusbekämpfung – die von der Landesregierung vorgelegte Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes ist bei der Opposition auf Kritik gestoßen. FDP, Grüne und SSW warnten in der Ersten Lesung vor einer Aufweichung des Datenschutzes und dem Ausspionieren unbescholtener Bürger. Innenminister Lothar Hay (SPD) verteidigte das Gesetzesvorhaben. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Privatunternehmen verpflichtet werden, dem Verfassungsschutz Auskunft über Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten zu geben.

Im Gegenzug zu den erweiterten Befugnissen des Geheimdienstes ist Hay zufolge vorgesehen, dessen Kontrolle durch den Landtag sowie den Rechtsschutz zu stärken. Der Verfassungsschutz solle ein wachsames Auge auf den Terrorismus haben, der Landtag ein wachsames Auge auf den Verfassungsschutz. Die Festnahme der „Kofferbomber aus Kiel" habe gezeigt, wie „konkret" die Bedrohung sei, erklärte Hay. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, das seine Landesgesetzgebung in diesem Bereich an das Bundesrecht anpasst.

Rückendeckung erhielt Hay aus den Reihen der Großen Koalition: CDU und SPD bewerteten das Gesetz als notwendigen Schritt im Anti-Terrorkampf. Auch Schleswig-Holstein wird vom internationalen Terrorismus bedroht, sagte Peter Lehnert (CDU). „Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern" sei deshalb „wichtig", um Gefahren bereits im Vorfeld abzuwenden zu können. „Für die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern braucht es Mindeststandards", argumentierte Klaus-Peter Puls (SPD) in dieselbe Richtung. Gleichwohl müsste die notwendige Erweiterung der Befugnisse für den Verfassungsschutz der parlamentarischen Kontrolle gegenüberstehen.

FDP: Fachlich saubere Begründung fehlt

„Es wird niemanden in diesem Hause verwundern, dass wir den vom Innenminister vorgelegten Entwurf zur Änderung des Verfassungsschutz-Gesetzes mit großer Skepsis sehen, auch wenn wir ihn nicht von vornherein ablehnen", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki. „Es ist wieder einmal ein Gesetzentwurf aus dem schwarz-roten Kabinett, der weitere Eingriffsbefugnisse in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger vorsieht, aber keine fachlich saubere inhaltliche Begründung für deren Notwendigkeit liefert."

Auch nach Einschätzung von Grünen-Fraktionschef Karl-Martin Hentschel gehen die vorgesehenen Befugnisse für den Verfassungsschutz zu weit. So sei es problematisch, Privatunternehmen zu verpflichten, Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten herauszugeben. Für den SSW äußerte sich Anke Spoorendonk ebenfalls skeptisch und verwies auf die Erfahrung, dass beschlossene Eingriffsmöglichkeiten nicht wieder zurückgenommen würden. „Es ist ebenso vergeblich, Zahnpasta wieder in die Tube zu bekommen wie einmal verabschiedete Anti-Terror-Gesetze aufzuheben."

Über den Gesetzentwurf wird der Innen- und Rechtsausschuss weiter beraten.

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Hintergrund:
  Die Landesregierung legt dem Parlament den Entwurf eines neuen Verfassungsschutzgesetzes vor. Schleswig-Holsteins Nachrichtendienst soll zusätzliche Möglichkeiten zur Aufklärung und frühzeitigen Erkennung von Gefahren erhalten. Gleichzeitig sollen die parlamentarische Kontrolle und der Grundrechtsschutz gestärkt werden. Das Innenministerium betont, Schleswig-Holstein setze damit die Terrorismusbekämpfungsgesetze des Bundes um und folge allen anderen Ländern.
  Der Gesetzentwurf erweitert den Beobachtungsauftrag des Verfassungsschutzes auf den internationalen Terrorismus. Daneben werden Privatunternehmen verpflichtet, der Verfassungsschutzbehörde Auskunft über Passagier-, Konto-, Post- und Telekommunikationsdaten zu geben. Außerdem darf der Verfassungsschutz technische Mittel einsetzen, um Mobiltelefone ausfindig zu machen.

Parlamentarische Kontrolle

  Als Gegengewicht zu den erweiterten Befugnissen des Nachrichtendienstes soll die parlamentarische Kontrolle ausgebaut werden. Ein Parlamentarisches Kontrollgremium soll über die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über die Durchführung von Maßnahmen zur Post- und Fernmeldeüberwachung wachen. Auf Anregung des Datenschutzbeauftragten wurden Vorschriften über die rechtliche Ausgestaltung für die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel präzisiert. Das betrifft die Eingriffsvoraussetzungen, den Adressatenkreis und die Art und Weise, wie die Spezialbefugnisse eingesetzt werden dürfen. Außerdem wurden der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger nach Darstellung des Innenministeriums gesetzlich verankert.

Islamistische Radikalisierung

  Als Grund für das neue Gesetz führt das Ministerium die neuen Herausforderungen an, vor denen die Sicherheitsbehörden stünden, insbesondere vonseiten gewaltbereiter Islamisten. Der islamistisch motivierte Terrorismus verändere laufend sein Gesicht. Es gebe nur diffuse Anhaltspunkte für potentielle Täterprofile. Terrornetzwerke von Leuten, die in Deutschland unscheinbar aufwuchsen und erst dort zu ihrer terroristischen Überzeugung gelangten. Und: Die Offenheit von Konvertiten für eine islamistische Radikalisierung machten es zunehmend schwieriger, gefährliche Personen zu identifizieren.

Debatte zum Thema letzten Verfassungsschutzbericht:
plenum-online,
Mai 2008

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