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Landtag will Wahlgesetz
zügig ändern
Kiel (SHL/16.07.) Vor dem Hintergrund der
Unstimmigkeiten über die Anzahl der Sitze bei der vergangenen
Kommunalwahl in 15 Kreisen, Städten und Gemeinden im Land, sieht
der Landtag Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Einem von den
Grünen vorgelegten Entwurf für ein neues Wahlgesetz, der neue Regelungen zu Überhang- und
Ausgleichsmandaten sowie zum Auszählverfahren vorschlägt, standen
CDU und SPD in Erster Lesung jedoch skeptisch gegenüber. Sie wollen
zunächst im Innen- und Rechtsausschuss weiter diskutieren
beziehungsweise einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.
Konkret geht es um die Frage, wie die Mehrsitze
ausgeglichen werden. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Mandate
direkt in den Wahlkreisen errungen hat, als ihr nach dem
Gesamtstimmenanteil eigentlich zustehen. Damit das Stimmenverhältnis gewahrt bleibt,
erhalten die anderen Parteien so genannte Ausgleichsmandate. Laut
Gemeinde- und Kreiswahlgesetzt darf „die Anzahl der weiteren Sitze
das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht übersteigen". Was
in diesem Zusammenhang „weitere Sitze" sind, darüber gibt es
unterschiedliche Auffassungen, die die Fraktionen rechtzeitig vor
der Landtagswahl 2010 klären wollen.
Zum zweiten Punkt: Bisher werden in
Schleswig-Holstein die Sitze im Land nach dem d’Hondt-Verfahren
verteilt. Dieses System benachteiligt nach Auffassung von Grünen,
FDP und SSW kleine Parteien und Wählergruppen bei der
Mandatsvergabe. Sie bevorzugen die Verteilung nach Sainte-Lague.
Dieses bewirke keine tendenzielle Bevorzugung großer oder kleiner
Parteien. CDU und SPD teilten diese Auffassung der Opposition
allerdings nicht und befürworteten die Beibehaltung des bestehenden
Verfahrens.
Hauptredner: Peter Lehnert (CDU),
Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin
Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die Grünen wollen das Wahlrecht für den
Landtag an zwei Punkten ändern: Zum einen plädieren sie
dafür, die Wählerstimmen künftig nach dem aus ihrer
Sicht gerechteren System Sainte-Lague in Mandate
umzurechnen. Im Lande findet derzeit das Verfahren nach d’Hondt
Anwendung. Zum anderen drängen sie auf eine Neufassung
der Bestimmungen zu den Überhang- und Ausgleichmandaten.
Bei diesem Punkt hatte es nach der Kommunalwahl Ende Mai
in verschiedenen Kreisen und Städten Unklarheiten
gegeben.
Problemfall
Überhangmandate, Ausgleichsmandate
und "weitere Sitze"
Im
schleswig-holsteinischen Kommunal- wie auch im
Landtagswahlrecht gibt es zurzeit die Regelung, dass „die
Anzahl der weiteren Sitze" beim Verhältnisausgleich
„das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht
übersteigen" darf. Hier gibt es unterschiedliche
Interpretationen, wie der Begriff "weitere
Sitze" zu verstehen ist.
Die beim Innenministerium angesiedelte
Landeswahlleiterein Manuela Söller-Winkler ist der
Auffassung, dass unter dem Begriff „weitere Sitze"
alle Mandate zu verstehen sind, die über der regulären
Anzahl liegen. Bei drei Überhangmandaten dürfte es
demnach also auch nur drei Ausgleichsmandate geben.
Kritiker dieser Auffassung, zum Beispiel aus den Reihen
der CDU und der Grünen, verstehen unter „weiteren
Sitzen" hingegen nur die Ausgleichmandate. Folge: Bei
drei Überhangmandaten könnte es bis zu sechs
Ausgleichmandate geben. Sie verweisen auf verschiedene
Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichts und des
Oberverwaltungsgerichts, die sich dieser Ansicht
anschließen.
Diese unterschiedlichen Sichtweisen haben nach der
Kommunalwahl vom 25. Mai in 15 Kreisen, Städten und
Gemeinden zu Unklarheiten geführt. So gibt es
verschiedene Auffassungen, ob der Rat der Stadt Kiel in
der neuen Wahlperiode 56 oder 58 Mitglieder haben soll.
Auch im Kreistag Pinneberg (58 oder 59 Sitze?), im
Stadtrat Itzehoe (41 oder 43?) oder im Stadtrat Bad
Segeberg (32 oder 33?) besteht dieses Problem.
Um dies bei der nächsten Landtagswahl zu
vermeiden, wollen die Grünen den umstrittenen Passus aus
dem Gesetz streichen.
Problemfall
Auszählverfahren
Sowohl beim
Verfahren nach d’Hondt als auch nach Sainte-Lague wird
aus der Zahl der Zweitstimmen der Parteien, die den Einzug
ins Parlament geschafft haben, durch Division Rangzahlen
errechnet. Nach diesen Rangzahlen werden dann die Sitze
verteilt. Der Unterschied: Bei d’Hondt werden die
Stimmzahlen durch 1; 2; 3; 4 und so weiter geteilt.
Hierdurch entsteht ein Verzerrungseffekt zugunsten großer
Parteien. Die Grünen sprechen sich deshalb für das
System Sainte-Lague aus, das diesen Effekt nicht kennt.
Hier werden die Stimmen durch 0,5; 1,5; 2,5; 3,5 und so
weiter geteilt.
Ein Rechenbeispiel: Bei einer Wahl zu einem
Parlament mit 15 Sitzen erringt Partei A 50 Prozent der
Stimmen, Partei B 40 Prozent und Partei C zehn Prozent.
Nach dem d’Hondtschen Verfahren bekäme A acht Sitze, B
sechs und C einen. Laut dem Sainte-Lague-System hätte A
jedoch nur sieben Mandate errungen. B bliebe bei sechs,
und C würde einen Sitz zusätzlich erringen und käme auf
zwei Plätze im Parlament.
Debatte zum Thema
Wahlgesetz (Frauenquote):
plenum-online, September
2007
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