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Auf dieser Seite: Wahlgesetz – 

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Top 9:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes
für den Landtag von Schleswig-Holstein
(Landeswahlgesetz – LWahlG) 

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drs.:  16/2152
Protokoll


Landtag will Wahlgesetz
zügig ändern

Kiel (SHL/16.07.) Vor dem Hintergrund der Unstimmigkeiten über die Anzahl der Sitze bei der vergangenen Kommunalwahl in 15 Kreisen, Städten und Gemeinden im Land, sieht der Landtag Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Einem von den Grünen vorgelegten Entwurf für ein neues Wahlgesetz, der neue Regelungen zu Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie zum Auszählverfahren vorschlägt, standen CDU und SPD in Erster Lesung jedoch skeptisch gegenüber. Sie wollen zunächst im Innen- und Rechtsausschuss weiter diskutieren beziehungsweise einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.

Konkret geht es um die Frage, wie die Mehrsitze ausgeglichen werden. Diese entstehen, wenn eine Partei mehr Mandate direkt in den Wahlkreisen errungen hat, als ihr nach dem Gesamtstimmenanteil eigentlich zustehen. Damit das Stimmenverhältnis gewahrt bleibt, erhalten die anderen Parteien so genannte Ausgleichsmandate. Laut Gemeinde- und Kreiswahlgesetzt darf „die Anzahl der weiteren Sitze das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht übersteigen". Was in diesem Zusammenhang „weitere Sitze" sind, darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen, die die Fraktionen rechtzeitig vor der Landtagswahl 2010 klären wollen.

Zum zweiten Punkt: Bisher werden in Schleswig-Holstein die Sitze im Land nach dem d’Hondt-Verfahren verteilt. Dieses System benachteiligt nach Auffassung von Grünen, FDP und SSW kleine Parteien und Wählergruppen bei der Mandatsvergabe. Sie bevorzugen die Verteilung nach Sainte-Lague. Dieses bewirke keine tendenzielle Bevorzugung großer oder kleiner Parteien. CDU und SPD teilten diese Auffassung der Opposition allerdings nicht und befürworteten die Beibehaltung des bestehenden Verfahrens.

Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Klaus-Peter Puls (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
  Die Grünen wollen das Wahlrecht für den Landtag an zwei Punkten ändern: Zum einen plädieren sie dafür, die Wählerstimmen künftig nach dem aus ihrer Sicht gerechteren System Sainte-Lague in Mandate umzurechnen. Im Lande findet derzeit das Verfahren nach d’Hondt Anwendung. Zum anderen drängen sie auf eine Neufassung der Bestimmungen zu den Überhang- und Ausgleichmandaten. Bei diesem Punkt hatte es nach der Kommunalwahl Ende Mai in verschiedenen Kreisen und Städten Unklarheiten gegeben.

Problemfall Überhangmandate, Ausgleichsmandate
und "weitere Sitze"

Im schleswig-holsteinischen Kommunal- wie auch im Landtagswahlrecht gibt es zurzeit die Regelung, dass „die Anzahl der weiteren Sitze" beim Verhältnisausgleich „das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht übersteigen" darf. Hier gibt es unterschiedliche Interpretationen, wie der Begriff "weitere Sitze" zu verstehen ist.
  Die beim Innenministerium angesiedelte Landeswahlleiterein Manuela Söller-Winkler ist der Auffassung, dass unter dem Begriff „weitere Sitze" alle Mandate zu verstehen sind, die über der regulären Anzahl liegen. Bei drei Überhangmandaten dürfte es demnach also auch nur drei Ausgleichsmandate geben. Kritiker dieser Auffassung, zum Beispiel aus den Reihen der CDU und der Grünen, verstehen unter „weiteren Sitzen" hingegen nur die Ausgleichmandate. Folge: Bei drei Überhangmandaten könnte es bis zu sechs Ausgleichmandate geben. Sie verweisen auf verschiedene Gerichtsurteile des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts, die sich dieser Ansicht anschließen.
  Diese unterschiedlichen Sichtweisen haben nach der Kommunalwahl vom 25. Mai in 15 Kreisen, Städten und Gemeinden zu Unklarheiten geführt. So gibt es verschiedene Auffassungen, ob der Rat der Stadt Kiel in der neuen Wahlperiode 56 oder 58 Mitglieder haben soll. Auch im Kreistag Pinneberg (58 oder 59 Sitze?), im Stadtrat Itzehoe (41 oder 43?) oder im Stadtrat Bad Segeberg (32 oder 33?) besteht dieses Problem.
  Um dies bei der nächsten Landtagswahl zu vermeiden, wollen die Grünen den umstrittenen Passus aus dem Gesetz streichen.

Problemfall Auszählverfahren

Sowohl beim Verfahren nach d’Hondt als auch nach Sainte-Lague wird aus der Zahl der Zweitstimmen der Parteien, die den Einzug ins Parlament geschafft haben, durch Division Rangzahlen errechnet. Nach diesen Rangzahlen werden dann die Sitze verteilt. Der Unterschied: Bei d’Hondt werden die Stimmzahlen durch 1; 2; 3; 4 und so weiter geteilt. Hierdurch entsteht ein Verzerrungseffekt zugunsten großer Parteien. Die Grünen sprechen sich deshalb für das System Sainte-Lague aus, das diesen Effekt nicht kennt. Hier werden die Stimmen durch 0,5; 1,5; 2,5; 3,5 und so weiter geteilt.
  Ein Rechenbeispiel: Bei einer Wahl zu einem Parlament mit 15 Sitzen erringt Partei A 50 Prozent der Stimmen, Partei B 40 Prozent und Partei C zehn Prozent. Nach dem d’Hondtschen Verfahren bekäme A acht Sitze, B sechs und C einen. Laut dem Sainte-Lague-System hätte A jedoch nur sieben Mandate errungen. B bliebe bei sechs, und C würde einen Sitz zusätzlich erringen und käme auf zwei Plätze im Parlament.

Debatte zum Thema Wahlgesetz (Frauenquote):
plenum-online,
September 2007

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