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Top 13:
Sicherung des schleswig-holsteinischen Tariftreuegesetzes
Antrag der Abgeordneten des SSW

Tariftreue: Großer Graben
zwischen Schwarz und Rot

CDU betont Skepsis gegenüber staatlichen Lohn-Vorschriften / SPD unterstreicht „ohne Wenn und Aber" die Ziele des Tariftreuegesetzes

Kiel (SHL/16.07.) Innerhalb der Großen Koalition herrscht Uneinigkeit, ob das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz noch eine Zukunft hat. Hintergrund: Der Europäische Gerichtshof EuGH hatte im April die gesetzlichen Lohnvorgaben für öffentliche Aufträge in Frage gestellt. Die Sozialdemokraten liegen bei diesem Thema auf einer Linie mit dem SSW, der das EU-Recht zugunsten der Tariftreue ändern will und kurzfristig landeseigene Regelungen fordert. Der Koalitionspartner CDU betont hingegen im Einklang mit der FDP seine Skepsis gegenüber staatlichen Lohn-Vorschriften. Nun soll der Wirtschaftsausschuss eine Lösung finden.

Laut dem EuGH-Urteil vom April darf der Staat die Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht an die Einhaltung von Tarifverträgen koppeln. Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit zwischen dem Land Niedersachsen und einer Baufirma, deren polnischer Subunternehmer seinen Beschäftigten weniger als die Hälfte des Orts-Tarifs gezahlt hatte – obwohl es im Land ein Vergabegesetz gab. Das Land forderte deshalb eine Vertragsstrafe von knapp 85.000 Euro vom Insolvenzverwalter des Hauptunternehmers und war damit vor dem EuGH gescheitert. Entsprechende Regelungen im niedersächsischen Landesverwaltungsgericht widersprächen den EU-Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern, hieß es im Urteil. Das Landes-Wirtschaftsministerium hat daraufhin eine Handlungsempfehlung herausgegeben, die Tariftreue nicht mehr anzuwenden.

SPD: EU muss soziale Mindeststandards ihrer Mitgliedsstaaten akzeptieren

Dies sei „fatal für unsere Wirtschaft", beklagte Lars Harms (SSW). Es dürfe nicht sein, „dass politisch gewollte Strukturen durch einen einzelnen Richterspruch aufgehoben werden". Harms sprach sich für „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen" zwischen den Tarifpartnern aus, um die tariflichen Mindestlöhne im Lande durchzusetzen. Bernd Schröder (SPD) betonte, seine Fraktion stehe „ohne Wenn und Aber" zu den Zielen des Tariftreuegesetzes. Angesichts von über sechs Millionen Menschen im deutschen Niedriglohnsektor müsse auch die EU „sich bewegen" und soziale Mindeststandards ihrer Mitgliedsstaaten akzeptieren. Die „krude Argumentation" des EuGH prangerte Detlef Matthiessen (Grüne) an. Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn müsse die „adäquate Antwort" auf das Urteil sein, forderte er.

Minister Marnette: „Wir haben ein richtig dickes Problem"

Demgegenüber warnte Johannes Callsen (CDU) davor, den Menschen „mit aussichtslosen Forderungen Sand in die Augen zu streuen". Wer sich zu Europa bekenne, müsse europäische Regeln akzeptieren, zumal auch deutsche Arbeitnehmer von den offenen Grenzen profitierten – etwa im Nachbarland Dänemark. Auch Heiner Garg (FDP) kritisierte die „populistischen Vorträge" der Tariftreue-Befürworter und warf ihnen vor, „ganz erheblich in die Tarifautonomie einzugreifen" und ein „staatliches Preisdiktat" durchsetzen zu wollen. Der neue Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) bekannte schlicht: „Wir haben ein richtig dickes Problem."

Das Tariftreue-Gesetz in Schleswig-Holstein stammt aus dem Jahr 2003 und läuft noch bis Ende 2010. Öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und Busverkehr dürfen demnach nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tariflohn zahlen. Die Regelung greift für Aufträge ab 10.000 Euro. Landesbehörden müssen das Gesetz anwenden, Kommunen können sich freiwillig anschließen.

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Hintergrund:
  Der SSW fordert die Landesregierung auf, sich beim Bund und bei der EU dafür einzusetzen, dass das schleswig-holsteinische Tariftreuegesetz weiterhin Bestand hat. Zudem soll die Regierung im Lande bei den Tarifpartnern darauf hinwirken, dass die hier ausgehandelten Tarife in den betroffenen Branchen (s. Stichwort) allgemeinverbindlich gelten.
  Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April. Demnach darf der Staat die Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht an die Einhaltung spezieller Tarifverträge koppeln. Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit in Niedersachsen, wo es wie in Schleswig-Holstein ein Tariftreue-Gesetz gibt. Dort hatte sich eine Baufirma bei einem Gefängnisbau zwar zur Einhaltung der Tarifverträge verpflichtet. Ein polnischer Subunternehmer beschäftigte aber 53 Arbeiter, die nur 46,57 Prozent des Tariflohns für öffentliche Bauten in Niedersachsen bekamen. Das Land forderte deshalb eine Vertragsstrafe von knapp 85.000 Euro vom Insolvenzverwalter des Hauptunternehmers – und war damit vor dem EuGH gescheitert. Entsprechende Regelungen im niedersächsischen Landesverwaltungsgericht widersprächen den EU-Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern, hieß es im Urteil.

Initiativen auf Bundesebene

  Die Länder Rheinland-Pfalz, Berlin und Bremen haben daraufhin Ende Mai im Bundesrat eine Entschließung eingebracht, die auf den Erhalt von Mindestentgeltstandards abzielte. Hierfür erhielten sie jedoch keine Mehrheit. Schleswig-Holstein hat sich laut der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des SSW (16/2125) in der Länderkammer der Stimme enthalten. Die Landesregierung bemüht sich nach eigenen Angaben nun um eine gemeinsame Position aller Bundesländer, die Tariftreuegesetze haben.

vorherige Debatte zum Thema:
plenum-online,
April 2008

Stichwort: Tariftreue in Schleswig-Holstein
Das Tariftreue-Gesetz in Schleswig-Holstein stammt aus dem Jahr 2003 und läuft bis Ende 2010. Öffentliche Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung, Schienen-Personennahverkehr und Busverkehr dürfen in Schleswig-Holstein nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der Leistungserbringung gültigen Tariflohn zahlen. Die Regelung greift für Aufträge ab 10.000 Euro. Landesbehörden müssen das Gesetz anwenden, Kommunen können sich freiwillig anschließen. Hierdurch sollen heimische Unternehmen vor Billiganbi
etern geschützt werden.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Aktuelle Stunde:
Klimaschutz/Kernenergie

Dringlichkeit:
Giftmüll-Deponie Schönberg

Außerdem notiert: 
Wirtschaftsminister Werner Marnette legt Amtseid ab

I n n e n  / R e c h t

1. Lesungen:
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Brandschutz-Gesetz
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Sport- und Justizvollzug
Minderheitenpolitik
Integrationskonzept
(ohne Aussprache)
Bericht:
BVG-Verfahren
(ohne Aussprache)

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

2. Lesung:
Medienstaatsvertrag
(ohne Aussprache)
Anträge:
Schulgeld / Privatschulen
Ausbildungssituation
Regionalschulen / Gemeinschaftsschulen
UK S-H-Sanierung
Bericht:
Hochschulen / Erichsen-Kommission

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

Aktuelle Stunde:
Klimaschutz/Kernenergie

Dringlichkeit:
Giftmüll-Deponie Schönberg

Antrag:
Milchmengen-Saldierung
Berichte:
Nachwachsende Rohstoffe
Gesundheitscheck in der Agrarpolitik

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
Sozialgesetzbuch II
Stationäre Versorgung
Fürsorgeeinrichtungen
Jugendaustausch
(ohne Aussprache)

F i n a n z e nt

2. Lesung:
Sparkassengesetz
Berichte:
Finanzlast des Landes
(ohne Aussprache)
Investitionsbank
(ohne Aussprache)

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
Tariftreuegesetz
Energiepolitik / Strompreise

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Anträge:
Parl.-Forum Südliche Ostsee
EU-Reformvertrag
Bericht:
Ostseebericht