Laut dem EuGH-Urteil vom April darf der Staat die
Vergabe öffentlicher Bauaufträge nicht an die Einhaltung von
Tarifverträgen koppeln. Ausgangspunkt war ein Rechtsstreit zwischen
dem Land Niedersachsen und einer Baufirma, deren polnischer
Subunternehmer seinen Beschäftigten weniger als die Hälfte des
Orts-Tarifs gezahlt hatte – obwohl es im Land ein Vergabegesetz
gab. Das Land forderte deshalb eine
Vertragsstrafe von knapp 85.000 Euro vom
Insolvenzverwalter des Hauptunternehmers und war damit
vor dem EuGH gescheitert. Entsprechende Regelungen im
niedersächsischen Landesverwaltungsgericht widersprächen
den EU-Regeln für die Entsendung von Arbeitnehmern, hieß
es im Urteil. Das
Landes-Wirtschaftsministerium hat daraufhin eine Handlungsempfehlung
herausgegeben, die Tariftreue nicht mehr anzuwenden.
SPD: EU muss soziale Mindeststandards ihrer
Mitgliedsstaaten akzeptieren
Dies sei „fatal für unsere Wirtschaft",
beklagte Lars Harms (SSW). Es dürfe nicht sein, „dass politisch
gewollte Strukturen durch einen einzelnen Richterspruch aufgehoben
werden". Harms sprach sich für „Allgemeinverbindlichkeitserklärungen"
zwischen den Tarifpartnern aus, um die tariflichen Mindestlöhne im
Lande durchzusetzen. Bernd Schröder (SPD) betonte, seine Fraktion
stehe „ohne Wenn und Aber" zu den Zielen des
Tariftreuegesetzes. Angesichts von über sechs Millionen Menschen im
deutschen Niedriglohnsektor müsse auch die EU „sich bewegen"
und soziale Mindeststandards ihrer Mitgliedsstaaten akzeptieren. Die
„krude Argumentation" des EuGH prangerte Detlef Matthiessen
(Grüne) an. Ein bundeseinheitlicher Mindestlohn müsse die „adäquate
Antwort" auf das Urteil sein, forderte er.
Minister Marnette: „Wir haben ein richtig
dickes Problem"
Demgegenüber warnte Johannes Callsen (CDU) davor,
den Menschen „mit aussichtslosen Forderungen Sand in die Augen zu
streuen". Wer sich zu Europa bekenne, müsse europäische
Regeln akzeptieren, zumal auch deutsche Arbeitnehmer von den offenen
Grenzen profitierten – etwa im Nachbarland Dänemark. Auch Heiner
Garg (FDP) kritisierte die „populistischen Vorträge" der
Tariftreue-Befürworter und warf ihnen vor, „ganz erheblich in die
Tarifautonomie einzugreifen" und ein „staatliches
Preisdiktat" durchsetzen zu wollen. Der neue
Wirtschaftsminister Werner Marnette (CDU) bekannte schlicht: „Wir
haben ein richtig dickes Problem."
Das Tariftreue-Gesetz in Schleswig-Holstein stammt
aus dem Jahr 2003 und läuft noch bis Ende 2010. Öffentliche
Aufträge des Landes in den Bereichen Bau, Abfallentsorgung,
Schienen-Personennahverkehr und Busverkehr dürfen demnach nur an
Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeitern den am Ort der
Leistungserbringung gültigen Tariflohn zahlen. Die Regelung greift
für Aufträge ab 10.000 Euro. Landesbehörden müssen das Gesetz
anwenden, Kommunen können sich freiwillig anschließen.