„Der
Landtag kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner
Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur
Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden. Im Falle einer
vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode muss die Neuwahl
innerhalb von siebzig Tagen stattfinden."
Mindestens sechs Sozialdemokraten
müssten zustimmen...
Um die
Zweidrittelmehrheit zu erreichen, sind 46 Stimmen nötig.
Die Antragssteller CDU (30 Abgeordnete), FDP und Grüne (je
vier) sowie SSW (zwei) erreichen diese Quote zusammen nicht.
Sie wären also auf die Zustimmung der SPD oder von
mindestens sechs sozialdemokratischen Abgeordneten
angewiesen. Die Sozialdemokraten haben dies jedoch mehrfach
ausgeschlossen.
Alternative: Die Vertrauensfrage
Sollte die
SPD die Parlamentsauflösung ablehnen, gibt es einen zweiten
Weg zu Neuwahlen: Die Vertrauensfrage nach Artikel 36,
Absatz 1 der Verfassung:
„Stellt die
Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident in einem
Antrag die Vertrauensfrage, ohne hierfür die Zustimmung der
Mehrheit der Mitglieder des Landtages zu finden, so kann die
Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident binnen zehn
Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden. Zwischen dem Antrag
und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden
liegen."
"Fingierte"
oder „unechte"
Vertrauensfragen umstritten
Dieser Weg
ist auch im Grundgesetz vorgesehen. Die Bundeskanzler Helmut
Kohl und Gerhard Schröder haben 1983 beziehungsweise 2005
auf diese Weise die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen
herbeigeführt. Allerdings waren diese „fingierten"
oder „unechten" Vertrauensfragen umstritten, weil die
Regierungsfraktionen gegen ihre Überzeugung dem eigenen
Kanzler das Misstrauen ausgesprochen haben, um die
Wahlperiode zu beenden. Ministerpräsident Peter Harry
Carstensen hat zu verschiedenen Gelegenheiten erklärt,
diesen Weg nicht gehen zu wollen.