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Auf dieser Seite: Parlamentsauflösung / Abstimmung Montag, 20.07.2009 

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Dringlichkeit:
Vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages nach Artikel 13 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und B´90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW

Selbstauflösung gescheitert – Carstensen stellt Vertrauensfrage

SPD-Fraktion  geschlossen / 
Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt


Die "Kontrahenten" nach der Abstimmung im Pulk der Pressevertreter

Kiel (SHL/20.07.) Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) will über eine so genannte fingierte Vertrauensabstimmung sein Ziel erreichen, den Landtag am 27. September neu wählen zu lassen. Das Parlament wird voraussichtlich am kommenden Donnerstag über die Vertrauensfrage abstimmen. Nach dem geschlossenen Nein der SPD zu einer Selbstauflösung des Landtages habe er „keine andere Wahl", erklärte der Regierungschef. Sollte eine Mehrheit der Abgeordneten ihm das Misstrauen aussprechen, so hätte Carstensen zehn Tage Zeit, um die Wahlperiode zu beenden und Neuwahlen auszurufen. Bei einer "fingierten" Vertrauensabstimmung votieren auch die eigenen Gefolgsleute aus taktischen Gründen gegen einen Regierungschef, um so Neuwahlen zu ermöglichen.

Der Ministerpräsident und seine CDU-Fraktion streben, ebenso wie FDP, Grüne und SSW, ein vorzeitiges Ende der Wahlperiode und einen Urnengang am Tag der Bundestagswahl an. Zuvor hatte die SPD-Fraktion wie angekündigt den Antrag auf Selbstauflösung des Parlaments abgelehnt. Die Christdemokraten und die drei Oppositionsfraktionen wollten zunächst auf diesem Wege ein Ende der Wahlperiode herbeiführen. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit kam jedoch wegen der Sperr-Minorität der Sozialdemokraten nicht zustande.

SPD-Fraktionschef Ralf Stegner hatte bereits am Freitag, bei der Debatte zum Thema, betont, auch seine Fraktion strebe nach der Aufkündigung des Regierungsbündnisses durch die CDU eine Landtagsneuwahl an, allerdings nicht auf diesem Wege. Die Abstimmung hatte der Landtag auf den heutigen Montag verschoben, um die in der Verfassung festgelegten Fristen einzuhalten.

Appell des Landtagspräsidenten

Vor der Abstimmung hatte Landtagspräsident Martin Kayenburg vergeblich an die SPD-Abgeordneten appelliert, der Selbstauflösung zuzustimmen. Mit einer Auflösung aus eigener Kraft hätte das Parlament nach Kayenburgs Auffassung „das Heft des Handelns" in der Hand behalten können, anstatt die Verantwortung für diesen „bedeutsamen" Schritt an den Regierungschef abzutreten.

Demgegenüber sprach sich Vize-Regierungschefin und Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave (SPD) vor dem Votum der Parlamentarier gegen die Selbstauflösung aus. Trotz vieler Spannungen habe es innerhalb der Landesregierung auch eine Reihe von erfolgreichen Kompromissen gegeben. Deswegen sei es nicht angebracht von einem „Scheitern der Arbeit der Großen Koalition" zu sprechen, wie es CDU-Vertreter zuletzt getan hatten. Erdsiek-Rave gab ihre Erklärung auch im Namen der drei weiteren SPD-Minister Gitta Trauernicht, Lothar Hay und Uwe Döring ab.

Die Debatte zu dem Auflösungs-Antrag fand am 
       Freitag, 17.07., statt .
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Hintergrund:
Artikel 13 der Landesverfassung regelt in den Absätzen 2 und 3 sie Auflösung des Landtages. Dort heißt es:

„Der Landtag kann mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder unter gleichzeitiger Bestimmung eines Termins zur Neuwahl die Wahlperiode vorzeitig beenden. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode muss die Neuwahl innerhalb von siebzig Tagen stattfinden."

  Mindestens sechs Sozialdemokraten 
  müssten zustimmen...

Um die Zweidrittelmehrheit zu erreichen, sind 46 Stimmen nötig. Die Antragssteller CDU (30 Abgeordnete), FDP und Grüne (je vier) sowie SSW (zwei) erreichen diese Quote zusammen nicht. Sie wären also auf die Zustimmung der SPD oder von mindestens sechs sozialdemokratischen Abgeordneten angewiesen. Die Sozialdemokraten haben dies jedoch mehrfach ausgeschlossen.

  Alternative: Die Vertrauensfrage

Sollte die SPD die Parlamentsauflösung ablehnen, gibt es einen zweiten Weg zu Neuwahlen: Die Vertrauensfrage nach Artikel 36, Absatz 1 der Verfassung:

„Stellt die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident in einem Antrag die Vertrauensfrage, ohne hierfür die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Landtages zu finden, so kann die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident binnen zehn Tagen die Wahlperiode vorzeitig beenden. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen."

"Fingierte" oder „unechte"
Vertrauensfragen umstritten

Dieser Weg ist auch im Grundgesetz vorgesehen. Die Bundeskanzler Helmut Kohl und Gerhard Schröder haben 1983 beziehungsweise 2005 auf diese Weise die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen herbeigeführt. Allerdings waren diese „fingierten" oder „unechten" Vertrauensfragen umstritten, weil die Regierungsfraktionen gegen ihre Überzeugung dem eigenen Kanzler das Misstrauen ausgesprochen haben, um die Wahlperiode zu beenden. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen hat zu verschiedenen Gelegenheiten erklärt, diesen Weg nicht gehen zu wollen.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Sonderseite zur Auflösung des Parlaments:
16.07.2009 - Der Ta g im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Parlamentsauflösung:
Dringlichkeitsantrag 
Fr., 17.07.: Vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode

Mo., 20.07.: Die Abstimmung

Do., 23.07.: Vertrauensfrage

Regierungserklärung...
...zum AKW Krünmmel

Dringlichkeitsantrag zu Sonderzahlungen an der HSH Nordbank

Dringlichkeitsantrag zu  
Strukturkonzept UK SH

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert um... 
...Kurt Böge und 
Prof. Dietrich Wiebe

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Wahlgesetz
(ohne Aussprache)
Archivierung von Justizakten
(ohne Aussprache)
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenregelung: Aufnahme in Verfassung u. Klage
"Genetische Diskriminierung"
Landratswahl
Untersuchungshaft
Medien-Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Baugesetzbuch
(ohne Aussprache)
Vollzugsbeschwerde-Gesetz
(ohne Aussprache)
Freiwillige Gerichtsbarkeit
(ohne Aussprache)
Fideikommiss
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Präsident Finanzgericht
(ohne Aussprache)
Präsident Sozialgericht
(ohne Aussprache)
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Große Anfrage:
Unterkünfte für Flüchtlinge
Anträge:
Resettlement - Flüchtlingspolitik
Zusammenarbeit von
Polizei und 'Zoll

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

Anträge:
CCS-Projekt
Investitionshilfen Mittelstand
Schiffbau
Tourismus
(ohne Aussprache)
Ausbildungssituation
(ohne Aussprache)
Berichte:

Bildungsfreistellungs-Gesetz
(ohne Aussprache)

Fehmarnbeltquerung
(ohne Aussprache)

LKW-Maut
(ohne Aussprache)

Ladenöffnungszeiten Kiel
(ohne Aussprache)

F i n a n z e n

2. Lesung:

Zweiter Nachtragshaushalt
1. Lesung:
Einheitliche Ansprechpartner
Anträge:
HSH Nordbank: Prüfverfahren
HSH Nordbank: Aufsichtsrat

Schuldenbremse

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
AKW Krümmel
FSJ Politik
Bericht:

Bericht des Behinderten- Beauftragten

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Bachelor / Master
DDR-Geschichtsunterricht
Lehrkräfte an Schulen
(ohne Aussprache)
Berichte:

Anwerbung von Lehrkräften
(ohne Aussprache)

Berufliche Bildung
(ohne Aussprache)

Wissenschaftsminister-
Konferenz

(ohne Aussprache)

Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
(ohne Aussprache)

Landesmuseen Schloss Gottorf
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Landeswaldgesetz

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Wahl:
Ausschuss der Regionen
(ohne Aussprache)