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Auf dieser Seite: Sonderzahlungen HSH Nordbank  

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Dringlichkeit:
Sonderzahlungen an den Vorstandsvorsitzenden 
der HSH Nordbank AG

Antrag der Fraktion von B´90 / DIE GRÜNEN

Nach dem Koalitionsbruch: Offener Streit um Nonnenmacher-Millionen

Stegner bekräftigt: SPD trägt keine 
Verantwortung für die Millionenzahlung

Kiel (SHL/16.07.) Einen Tag, nachdem die schleswig-holsteinische CDU ihr Regierungsbündnis mit der SPD aufgekündigt hat, hat sich das angespannte Verhältnis zwischen den beiden Koalitionsparteien weiter verschlechtert. In der Debatte über die höchst umstrittene 2,9-Millionen-Sonderzahlung an den Vorstandschef der angeschlagenen HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, lieferte sich SPD-Fraktionschef Ralf Stegner (Foto oben rechts) heftige Wortgefechte mit CDU-Vertretern. Streitpunkt war die Verantwortung für die Sonderzahlung aus Steuergeldern, die der Bankchef trotz eines anderslautenden Beschlusses des Landtages einstreichen kann. Auch Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (Foto links), der sich nicht an der Debatte beteilgte, und Finanzminister Rainer Wiegard (CDU) wurden deswegen unter Druck gesetzt.

Stegner bekräftigte seinen Standpunkt, die SPD trage keine Verantwortung für die Millionenzahlung. Die Weichen hierfür seien im Präsidialausschuss gestellt worden, wo kein SPD-Vertreter sitzt. Seine Partei habe erst in der letzten Juni-Woche davon erfahren, als „das Kind schon im Brunnen" war, so Stegner. Als er von Ministerpräsident Carstensen am 30. Juni informiert worden sei, habe er „deutliche Kritik" geübt und nicht etwa zugestimmt, wie Carstensen danach erklärt hatte. Diese Aussage des Regierungschefs entspreche der „Unwahrheit, um kein deutlicheres Wort zu gebrauchen", so Stegner.

Wiegard: Es gab „kein Nein von keiner Seite"

Finanzminister Wiegard hatte eine andere Sichtweise der Gespräche mit Stegner: Es habe „kein Nein von keiner Seite" zu der Zahlung gegeben. Er sei „sehr erstaunt, dass dies infrage gestellt wird". Grundsätzlich fand Wiegard Stegners Auftreten „sehr makaber". Diese Position vertrat auch CDU-Fraktionschef Johann Wadephul: Es sei „hochproblematisch", dass Stegner den Eindruck erwecke, „als hätte die SPD nichts damit zu tun", zumal die eigenen Minister die Ausschüttung mitgetragen hätten. Diese Darstellung bestätigte SPD-Innenminister Lothar Hay, der dem HSH-Aufsichtsrat angehört hat: Er sei bereits am 23. Juni von Wiegard informiert worden und habe dem Sondergehalt als Minister zugestimmt, weil es der kostengünstigere Weg gewesen sei im Vergleich zu einem drohenden Wechsel an der HSH-Spitze.

Nonnenmacher erhält insgesamt 2,9 Millionen Euro – 1,4 Millionen als Extra-Gehalt sowie in etwa die gleiche Summe als Rente ab dem 60. Lebensjahr. Die Millionen-Zahlung trotz Milliardenverlusten beruht auf einem Sondervertrag der HSH mit ihrem Chef vom letzten November. Bei Nicht-Zahlung hätte Nonnenmacher die Bank mit einer Abfindung in gleicher Höhe verlassen können. In diesem Fall, so Wiegard, hätte die HSH das Geld plus viel „Know-how" verloren. Deswegen habe die Bank ein „vitales Interesse" gehabt, den Vorstandschef zu halten. Ansonsten hätte der Posten in einem „öffentlichen Casting ‚Bank sucht Vorstand’" neu besetzt werden müssen, ergänzte CDU-Finanzexperte Frank Sauter. Und es sei schwer, einen Spitzenmanager zu finden, der die Konditionen einer Landesbank akzeptiert.

Kritik an Unterrichtung des gesamten Parlaments

Grüne und SSW ärgerte besonders, dass die Landesregierung das Parlament nicht bereits im letzten November über die Sonderklausel in Nonnenmachers Vertrag informiert hatte. Denn nun steht die Millionen-Ausschüttung im Widerspruch zu einem Landtagsbeschluss vom März, die Vorstandsgehälter der HSH auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen, solange die Bank keine Dividende abwirft. Monika Heinold (Grüne) beklagte die „gnadenlose Missachtung dieses Parlaments". Carstensen und Wiegard müssten dies den Menschen nun erklären: „Da wird sich keiner aus der Verantwortung stehlen können". Lars Harms vom SSW hieb in die gleiche Kerbe: Wiegard habe das Parlament „mit vollem Wissen gegen die Wand laufen lassen". Es sei ein Ding der Unmöglichkeit, dass „ein Manager sich die Taschen vollstopft und das wird von der Landesregierung unterstützt"

Die CDU-Kabinettsmitglieder gerieten auch aus den eigenen Reihen unter Druck. Der Unions-Abgeordnete und Landtagspräsident Martin Kayenburg griff Wiegard an: Er habe die Zahlung zugelassen und sei damit in einer vergleichbaren Position wie Nonnenmacher. Auch Carstensen wurde vom Parlamentsoberhaupt attackiert: Der Regierungschef habe ihn erst verspätet ins Bild gesetzt. Und auch CDU-Fraktionschef Wadephul merkte an, der Ministerpräsident habe „kein Einvernehmen mit der CDU-Fraktion" hergestellt.

Überfraktionelle Kritik an Nonnenmacher

Demgegenüber konzentrierte FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki seine Angriffe auf die SPD und Stegner: Minister Hay hätte die Zahlung noch verhindern können, nachdem er am 23. Juni informiert worden war. Entsprechend hätten die Sozialdemokraten „die Zahlungen gebilligt". Kubicki warf Stegner „Doppelzüngigkeit, Scheinheiligkeit und Heuchelei" vor und folgerte: „Die SPD versucht sich vom Acker zu machen."

Einig waren sich alle Redner in ihrer Kritik an Nonnenmacher. Es sei „unfassbar, unmoralisch, unverantwortlich", beklagte die Grünen-Politikerin Heinold, als Chef einer vom Steuerzahler gestützten Krisenbank eine solche Summe zu verlangen. Sie forderte ihn auf, zumindest auf einen Teil der Vergütung zu verzichten. Und Finanzminister Wiegard bedachte Nonnenmachers Geldforderung mit dem Satz: „So was tut man nicht".

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Hintergrund:
In einem Dringlichkeitsantrag fordern die Grünen einen Regierungsbericht zu den umstrittenen Sonderzahlungen an den Vorstandsvorsitzenden der krisengeschüttelten HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher. Die Oppositionsfraktion erinnert an den Landtagsbeschluss vom März, die Vorstandsgehälter der HSH auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen, solange die Bank keine Dividende abwirft. Vor diesem Hintergrund werfen die Grünen die Frage auf, warum die Landesregierung das Parlament vor seinem Beschluss zur Gehaltsobergrenze nicht über die Sonderkonditionen in Nonnemachers Vertrag informiert hat.

Am Wochenende vor der Tagung wurde bekannt, dass Nonnenmacher 2,9 Millionen Euro als Sonderzahlung erhalten soll. Dies habe der Präsidialausschuss entschieden. Der Bankchef erhält demnach 1,5 Millionen Euro als Extra-Gehalt sowie in etwa die gleiche Summe als Rente ab dem 60. Lebensjahr. Hierdurch habe der Präsidialausschuss Nonnenmacher langfristig an die HSH binden wollen, heißt es.

Nonnenmacher, der nach Personalabgängen im Vorstand derzeit vier Funktionen ausfüllt, war im November 2008 an die Spitze der strauchelnden Landesbank für Hamburg und Schleswig-Holstein gerückt. Sie war nach Milliardenverlusten nur durch eine Kapitalerhöhung der Anteilseigner und weitere staatliche Garantien in Milliardenhöhe der Schließung entgangen.

   Koalitionsstreit: Hat die SPD zugestimmt?

Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) verteidigt die Zahlung an Nonnenmacher. Die Bank habe „seine außergewöhnlichen Leistungen seit dem Herbst 2008 angemessen honoriert", wird Carstensen in den Medien zitiert. Und: „Die Gesellschafter haben ein evidentes Interesse, Herrn Professor Nonnenmacher weiterhin für die Bank zu gewinnen und an ihm als Vorstandsvorsitzendem festzuhalten".

Ein Streit innerhalb der Koalition hat sich an der Frage entzündet, ob die SPD bei der Entscheidung für die Millionenzahlung eingebunden war. Carstensen sagt ja: Die 2,9 Millionen seien in einer Koalitionsrunde Ende Juni Thema gewesen. Zudem weist die Staatskanzlei darauf hin, dass SPD-Innenminister Lothar Hay bereits am 23. Juni im Bilde gesetzt worden war. Demgegenüber betont SPD-Landes- und Fraktionschef Ralf Stegner, die Sozialdemokraten hätten dem Beschluss nicht zugestimmt: „Ein Einvernehmen mit der SPD hat es nicht gegeben", wird er zitiert. Die SPD habe vielmehr ihren Unmut geäußert, da die Zahlung in der Öffentlichkeit nicht vermittelbar sei.

Die Unstimmigkeiten im Regierungslager und die Millionenausschüttung an Nonnenmacher haben bei der Opposition für heftige Kritik gesorgt.

Stichwort: Dringlichkeit
Die Tagesordnung einer Landtagssitzung wird zwölf Tage vor Tagungsbeginn im Ältestenrat festgelegt. Ein Beratungsgegenstand, der nicht auf der Tagesordnung steht, kann nur dann kurzfristig eingeschoben werden, wenn der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dazu sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Gleichzeitig mit der Abstimmung über die Dringlichkeit wird die Einordnung des Gegenstandes in die Tagesordnung vorgenommen.

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