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Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein – Untersuchungshaftvollzuggesetz – (UVollzG)
Gesetzentwurf der Landesregierung / Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa – Drucksache 16/2726

Gesetzentwurf zum Untersuchungshaftvollzug betont
die Unschuldsvermutung

Kiel (SHL/15.7.) Untersuchungshäftlinge in Schleswig-Holstein sollen mehr Rechte erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den Justizminister Uwe Döring (SPD) in Erster Lesung im Plenum vorstellte. „Im Mittelpunkt bei allen Maßnahmen steht die Unschuldsvermutung des Untersuchungshäftlings", erklärte der Minister. Über den Freiheitsentzug hinausgehende Maßnahmen sollen daher so gering wie möglich gehalten werden. So sollen die Gefangenen in U-Haft künftig in Einzelzellen und getrennt von verurteilten Häftlingen untergebracht werden. Die Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt werden verbessert, Besuchszeiten verlängert.

Zudem sieht der Entwurf, der parteiübergreifend positiv bewertet wurde, vor, dass Betroffene während ihrer Untersuchungshaft arbeiten dürfen. Bedürftige Gefangene, denen keine Arbeit angeboten werden kann, sollen ein Taschengeld erhalten. Der Entwurf enthält außerdem spezielle Regelungen zum Umgang mit jungen Untersuchungsgefangenen. Diese werden nicht zur Arbeit verpflichtet, ihnen soll aber entweder ein Angebot für eine Arbeit oder eine schulische Weiterbildungsmöglichkeit gemacht werden.

Zwölf Länder haben an dem Gesetz gebastelt

Eine Neufassung des Gesetz war erforderlich geworden, nachdem die Kompetenz für diesen Bereich im Rahmen der Föderalismusreform seit September 2006 bei den Ländern liegt und der Bund seine Regelung zum Untersuchungshaftvollzug Anfang 2010 aufheben wird. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der mit elf weiteren Bundesländern erarbeitet wurde, enthält Regelungen, die nach Einschätzung Dörings „eine deutliche Verbesserung für die Untersuchungsgefangenen gegenüber der gegenwärtigen Praxis" bedeuten.

Auch die Opposition begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, forderte an einzelnen Stellen aber noch Nachbesserungen – etwa bei Ausnahmeregelungen zur Unterbringung oder bei den Besuchszeiten.

Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss geleitet.

Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)


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