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Gesetzentwurf zum
Untersuchungshaftvollzug betont
die Unschuldsvermutung
Kiel (SHL/15.7.)
Untersuchungshäftlinge in Schleswig-Holstein sollen mehr Rechte
erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den
Justizminister Uwe Döring (SPD) in Erster Lesung im Plenum
vorstellte. „Im Mittelpunkt bei allen Maßnahmen steht die
Unschuldsvermutung des Untersuchungshäftlings", erklärte der
Minister. Über den Freiheitsentzug hinausgehende Maßnahmen sollen
daher so gering wie möglich gehalten werden. So sollen die
Gefangenen in U-Haft künftig in Einzelzellen und getrennt von
verurteilten Häftlingen untergebracht werden. Die
Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt werden verbessert,
Besuchszeiten verlängert.
Zudem sieht der Entwurf, der
parteiübergreifend positiv bewertet wurde, vor, dass Betroffene
während ihrer Untersuchungshaft arbeiten dürfen. Bedürftige
Gefangene, denen keine Arbeit angeboten werden kann, sollen ein
Taschengeld erhalten. Der Entwurf enthält außerdem spezielle
Regelungen zum Umgang mit jungen Untersuchungsgefangenen. Diese
werden nicht zur Arbeit verpflichtet, ihnen soll aber entweder ein
Angebot für eine Arbeit oder eine schulische
Weiterbildungsmöglichkeit gemacht werden.
Zwölf Länder haben an
dem Gesetz gebastelt
Eine Neufassung des Gesetz war
erforderlich geworden, nachdem die Kompetenz für diesen Bereich im
Rahmen der Föderalismusreform seit September 2006 bei den Ländern
liegt und der Bund seine Regelung zum Untersuchungshaftvollzug
Anfang 2010 aufheben wird. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der
mit elf weiteren Bundesländern erarbeitet wurde, enthält
Regelungen, die nach Einschätzung Dörings „eine deutliche
Verbesserung für die Untersuchungsgefangenen gegenüber der
gegenwärtigen Praxis" bedeuten.
Auch die Opposition begrüßte den Gesetzentwurf
grundsätzlich, forderte an einzelnen Stellen aber noch
Nachbesserungen – etwa bei Ausnahmeregelungen zur Unterbringung
oder bei den Besuchszeiten.
Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss
geleitet.
Hauptredner:
Peter Lehnert (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki
(FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Parlament ihren Entwurf
eines Untersuchungshaft-Vollzugsgesetzes vor, mit dem
bessere Haftbedingungen für Untersuchungsgefangene
erreicht werden sollen. Zudem soll die U-Haft auf eine
umfassende gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das
Gesetz ist erforderlich, da die Kompetenz für diesen
Bereich seit dem 1. September 2006 bei den Ländern liegt
und der Bund seine Regelung zum Untersuchungshaftvollzug
Anfang 2010 aufheben wird.
Der
Gesetzentwurf enthält Regelungen, die nach Einschätzung
des Justizministeriums eine erhebliche Verbesserung für
die Untersuchungsgefangenen gegenüber der gegenwärtigen
Praxis bedeuten. So sollen die Gefangenen in U-Haft
künftig grundsätzlich in Einzelzellen untergebracht
werden. Die Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt
werden verbessert. Zudem können die Betroffenen laut dem
Gesetz während ihrer Untersuchungshaft arbeiten.
Bedürftige Gefangene, denen keine Arbeit angeboten werden
kann, sollen ein Taschengeld erhalten. Der Entwurf
enthält außerdem spezielle Regelungen zum Umgang mit
jungen Untersuchungsgefangenen.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Aufgabe des
Untersuchungshaftvollzuges ist es zum einen, durch eine
sichere Unterbringung der Gefangenen ein geordnetes
Strafverfahren zu gewährleisten und der Gefahr weiterer
Straftaten zu begegnen. Zum anderen will das
Justizministerium mit dem Entwurf aber auch
berücksichtigen, dass Untersuchungsgefangene als
unschuldig gelten. Der Anschein müsse vermieden werden,
sie würden eine Strafe verbüßen.
Aktuell:
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einem Gesetz
zugestimmt, durch das Untersuchungshäftlinge ebenfalls
mehr Rechte erhalten. Zuvor hatte bereits der Bundestag
eingewilligt. Ein Kernpunkt: Bislang musste ein
Festgenommener erst nach dem Beginn der Vernehmung über
seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich
passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling
sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher
nach maximal drei Monaten. Erstmals soll auch die
Kontrolle der Gefangenenpost in der Strafprozessordnung
geregelt werden. Das Gesetz ist eine Folge der
Föderalismusreform. Der Bund ist nur noch für das „Ob"
der Haft zuständig, die Ländern regeln das „Wie",
also den Vollzug der Untersuchungshaft.
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