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Auf dieser Seite: Untersuchungshaft 

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Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft in Schleswig-Holstein – Untersuchungshaftvollzuggesetz – (UVollzG)
Gesetzentwurf der Landesregierung / Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa

Gesetzentwurf zum Untersuchungshaftvollzug betont 
die Unschuldsvermutung

Kiel (SHL/15.7.) Untersuchungshäftlinge in Schleswig-Holstein sollen mehr Rechte erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, den Justizminister Uwe Döring (SPD) in Erster Lesung im Plenum vorstellte. „Im Mittelpunkt bei allen Maßnahmen steht die Unschuldsvermutung des Untersuchungshäftlings", erklärte der Minister. Über den Freiheitsentzug hinausgehende Maßnahmen sollen daher so gering wie möglich gehalten werden. So sollen die Gefangenen in U-Haft künftig in Einzelzellen und getrennt von verurteilten Häftlingen untergebracht werden. Die Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt werden verbessert, Besuchszeiten verlängert.

Zudem sieht der Entwurf, der parteiübergreifend positiv bewertet wurde, vor, dass Betroffene während ihrer Untersuchungshaft arbeiten dürfen. Bedürftige Gefangene, denen keine Arbeit angeboten werden kann, sollen ein Taschengeld erhalten. Der Entwurf enthält außerdem spezielle Regelungen zum Umgang mit jungen Untersuchungsgefangenen. Diese werden nicht zur Arbeit verpflichtet, ihnen soll aber entweder ein Angebot für eine Arbeit oder eine schulische Weiterbildungsmöglichkeit gemacht werden.

Zwölf Länder haben an dem Gesetz gebastelt

Eine Neufassung des Gesetz war erforderlich geworden, nachdem die Kompetenz für diesen Bereich im Rahmen der Föderalismusreform seit September 2006 bei den Ländern liegt und der Bund seine Regelung zum Untersuchungshaftvollzug Anfang 2010 aufheben wird. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf, der mit elf weiteren Bundesländern erarbeitet wurde, enthält Regelungen, die nach Einschätzung Dörings „eine deutliche Verbesserung für die Untersuchungsgefangenen gegenüber der gegenwärtigen Praxis" bedeuten.

Auch die Opposition begrüßte den Gesetzentwurf grundsätzlich, forderte an einzelnen Stellen aber noch Nachbesserungen – etwa bei Ausnahmeregelungen zur Unterbringung oder bei den Besuchszeiten.

Der Entwurf wurde an den Innen- und Rechtsausschuss geleitet.

Hauptredner: Peter Lehnert (CDU), Anna Schlosser-Keichel (SPD), Wolfgang Kubicki (FDP), Karl-Martin Hentschel (Grüne), Anke Spoorendonk (SSW)

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Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Parlament ihren Entwurf eines Untersuchungshaft-Vollzugsgesetzes vor, mit dem bessere Haftbedingungen für Untersuchungsgefangene erreicht werden sollen. Zudem soll die U-Haft auf eine umfassende gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das Gesetz ist erforderlich, da die Kompetenz für diesen Bereich seit dem 1. September 2006 bei den Ländern liegt und der Bund seine Regelung zum Untersuchungshaftvollzug Anfang 2010 aufheben wird.

Der Gesetzentwurf enthält Regelungen, die nach Einschätzung des Justizministeriums eine erhebliche Verbesserung für die Untersuchungsgefangenen gegenüber der gegenwärtigen Praxis bedeuten. So sollen die Gefangenen in U-Haft künftig grundsätzlich in Einzelzellen untergebracht werden. Die Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt werden verbessert. Zudem können die Betroffenen laut dem Gesetz während ihrer Untersuchungshaft arbeiten. Bedürftige Gefangene, denen keine Arbeit angeboten werden kann, sollen ein Taschengeld erhalten. Der Entwurf enthält außerdem spezielle Regelungen zum Umgang mit jungen Untersuchungsgefangenen.

   Es gilt die Unschuldsvermutung

Aufgabe des Untersuchungshaftvollzuges ist es zum einen, durch eine sichere Unterbringung der Gefangenen ein geordnetes Strafverfahren zu gewährleisten und der Gefahr weiterer Straftaten zu begegnen. Zum anderen will das Justizministerium mit dem Entwurf aber auch berücksichtigen, dass Untersuchungsgefangene als unschuldig gelten. Der Anschein müsse vermieden werden, sie würden eine Strafe verbüßen.

Aktuell:
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag einem Gesetz zugestimmt, durch das Untersuchungshäftlinge ebenfalls mehr Rechte erhalten. Zuvor hatte bereits der Bundestag eingewilligt. Ein Kernpunkt: Bislang musste ein Festgenommener erst nach dem Beginn der Vernehmung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten. Erstmals soll auch die Kontrolle der Gefangenenpost in der Strafprozessordnung geregelt werden. Das Gesetz ist eine Folge der Föderalismusreform. Der Bund ist nur noch für das „Ob" der Haft zuständig, die Ländern regeln das „Wie", also den Vollzug der Untersuchungshaft.

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Themen-Übersicht

A k t u e l l e s

Sonderseite zur Auflösung des Parlaments:
16.07.2009 - Der Ta g im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Parlamentsauflösung:
Dringlichkeitsantrag 
Fr., 17.07.: Vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode

Mo., 20.07.: Die Abstimmung

Do., 23.07.: Vertrauensfrage

Regierungserklärung...
...zum AKW Krünmmel

Dringlichkeitsantrag zu Sonderzahlungen an der HSH Nordbank

Dringlichkeitsantrag zu  
Strukturkonzept UK SH

Außerdem notiert: 
Der Landtag trauert um... 
...Kurt Böge und 
Prof. Dietrich Wiebe

I n n e n  / R e c h t

2. Lesungen:

Wahlgesetz
(ohne Aussprache)
Archivierung von Justizakten
(ohne Aussprache)
Gerichtsorganisationsgesetz
(ohne Aussprache)
1. Lesungen:
Schuldenregelung: Aufnahme in Verfassung u. Klage
"Genetische Diskriminierung"
Landratswahl
Untersuchungshaft
Medien-Staatsvertrag
(ohne Aussprache)
Baugesetzbuch
(ohne Aussprache)
Vollzugsbeschwerde-Gesetz
(ohne Aussprache)
Freiwillige Gerichtsbarkeit
(ohne Aussprache)
Fideikommiss
(ohne Aussprache)
Wahlen:
Präsident Finanzgericht
(ohne Aussprache)
Präsident Sozialgericht
(ohne Aussprache)
Datenschutzbeauftragter
(ohne Aussprache)
Große Anfrage:
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Anträge:
Resettlement - Flüchtlingspolitik
Zusammenarbeit von
Polizei und 'Zoll

W i r t s c h a f t  /
V e r k e h r  /  T e c h n i k

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CCS-Projekt
Investitionshilfen Mittelstand
Schiffbau
Tourismus
(ohne Aussprache)
Ausbildungssituation
(ohne Aussprache)
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Bildungsfreistellungs-Gesetz
(ohne Aussprache)

Fehmarnbeltquerung
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LKW-Maut
(ohne Aussprache)

Ladenöffnungszeiten Kiel
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F i n a n z e n

2. Lesung:

Zweiter Nachtragshaushalt
1. Lesung:
Einheitliche Ansprechpartner
Anträge:
HSH Nordbank: Prüfverfahren
HSH Nordbank: Aufsichtsrat

Schuldenbremse

S o z i a l e s  / A r b e i t  / G e s u n d h e i t

Anträge:
AKW Krümmel
FSJ Politik
Bericht:

Bericht des Behinderten- Beauftragten

 B i l d u n g  /  K u l t u r  / W i s s e n s c h a f t

Anträge:
Bachelor / Master
DDR-Geschichtsunterricht
Lehrkräfte an Schulen
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Berichte:

Anwerbung von Lehrkräften
(ohne Aussprache)

Berufliche Bildung
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Wissenschaftsminister-
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Lärmschutz in Bildungseinrichtungen
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Landesmuseen Schloss Gottorf
(ohne Aussprache)

 A g r a r  /  U m w e l t  / 
E n e r g i e  / F o r s t e n

1. Lesung:
Landeswaldgesetz

 E u r o p a  / O s t s e e –
k o o p e r a t i o n

Wahl:
Ausschuss der Regionen
(ohne Aussprache)