|
|
Druckversion |
|
|
|
|
Top 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswaldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Drucksache 16/2744 |
|
|
|
|
|
Betretungsverbot im Wald bringt SPD, Grüne und SSW auf die Palme Kiel (SHL/15.07.) Spaziergänger dürfen in Schleswig-Holsteins Wäldern während der Schonzeit möglicherweise bald die Wege nicht mehr verlassen. Das ist ein Kernpunkt des neuen Landeswaldgesetzes, das Landwirtschafts- und Umweltminister Christian von Boetticher (CDU) im Landtag vorgestellt hat. Die geplante Aufhebung des erst vor fünf Jahren eingeführten freien Betretungsrechts stieß allerdings auf breite Kritik – auch beim Koalitionspartner SPD. Von Boetticher will, dass Wald-Spaziergänger in der Brut- und Setzzeit vom 1. Februar bis 15. Juni die markierten Wege nicht verlassen dürfen: Dies diene dem Schutz bedrohter Vögel wie Seeadlern, Kranichen und Schwarzstörchen. „Es gibt hiergegen keine Argumente", wies er die Kritik der Umweltverbände an dem Entwurf zurück. Die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann argwöhnte dagegen, von Boetticher wolle lediglich „Wahlversprechen der CDU" gegenüber Jägern und Waldbesitzern durchsetzen. Es dürfe aber „keine Privilegierung einzelner Nutzergruppen" geben. Detlef Matthiessen (Grüne) vertrat die Meinung, es gebe keine Erkenntnisse, dass Wanderer die Tiere stören. Er wandte sich gegen „kleinkarierte Verbote gegen die Menschen", denen der Minister offenbar nicht über den Weg traue. Auch Lars Harms (SSW) hielt die Regelung für „nicht nachvollziehbar". Mit Blick auf die Jäger, die von dem Betretungsverbot ausgenommen sind, stellte er fest: „Spaziergänger dürfen die Waldwege nicht verlassen, bewaffnete Spaziergänger dürfen aber den Wald uneingeschränkt betreten." CDU wehrt sich gegen „unsachliche Diskussion" Gegen eine „unsachliche Diskussion" wandte sich Hartmut Hamerich (CDU). Der Wald sei im Frühjahr die „Kinderstube der Tiere", die insbesondere durch Spaziergänger mit Hunden gefährdet würden. Günther Hildebrand (FDP) schlug vor, dass Staatswälder am Tage grundsätzlich uneingeschränkt betreten werden dürfen. Demgegenüber sollen Fußgänger im Körperschaftswald und im Privatwald prinzipiell auf die Wege beschränkt bleiben, es sei denn die Waldeigentümer stimmen einer Betretung zu. Weitere Punkte des Gesetzentwurfs: Alle Regelungen sollen „auf das erforderliche Maß" konzentriert werden. Die Waldbesitzer sollen künftig eine „größtmögliche Eigenverantwortlichkeit" erhalten. Bestimmungen wie Genehmigungspflichten für die Teilung von Waldgrundstücken, ein Vorkaufsrecht für das Land bei Veräußerungen von Natur- und Schutzwäldern, Vorschriften über die Ausweisung von Schutzwäldern sowie über die Erstellung eines Waldberichts der Landesregierung sollen ersatzlos entfallen. Außerdem sollen die Wälder im Eigentum der öffentlichen Hand stärker für Reiter geöffnet werden. So werde das Regelwerk „ein Stückchen bürgerfreundlicher", betonte Minister von Boetticher. Der Grüne Matthiessen beklagte dagegen einen „weitgehenden Abbau ökologischer Standards". Und auch die SPD-Parlamentarierin Sandra Redmann kündigte eine Reihe von Änderungsvorschlägen bei den weiteren Beratungen im Umwelt- und Agrarausschuss an. |
|
|
|
|
|
zurück zur Textseite |
|
* * * * *