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Auf dieser
Seite: Landeswaldgesetz
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Top 10:
Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung
des Landeswaldgesetzes
Gesetzentwurf
der Landesregierung / Federführend ist das Ministerium
für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume |
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Betretungsverbot im
Wald bringt SPD, Grüne und SSW auf die Palme
Kiel (SHL/15.07.)
Spaziergänger dürfen in Schleswig-Holsteins Wäldern während
der Schonzeit möglicherweise bald die Wege nicht mehr verlassen.
Das ist ein Kernpunkt des neuen Landeswaldgesetzes, das
Landwirtschafts- und Umweltminister Christian von Boetticher (CDU)
im Landtag vorgestellt hat. Die geplante Aufhebung des erst vor
fünf Jahren eingeführten freien Betretungsrechts stieß
allerdings auf breite Kritik – auch beim Koalitionspartner SPD.
Von Boetticher will, dass Wald-Spaziergänger in der Brut- und
Setzzeit vom 1. Februar bis 15. Juni die markierten Wege nicht
verlassen dürfen: Dies diene dem Schutz bedrohter Vögel wie
Seeadlern, Kranichen und Schwarzstörchen. „Es gibt hiergegen
keine Argumente", wies er die Kritik der Umweltverbände an
dem Entwurf zurück.
Die SPD-Abgeordnete Sandra Redmann argwöhnte
dagegen, von Boetticher wolle lediglich „Wahlversprechen der
CDU" gegenüber Jägern und Waldbesitzern durchsetzen. Es
dürfe aber „keine Privilegierung einzelner Nutzergruppen"
geben. Detlef Matthiessen (Grüne) vertrat die Meinung, es gebe
keine Erkenntnisse, dass Wanderer die Tiere stören. Er wandte
sich gegen „kleinkarierte Verbote gegen die Menschen",
denen der Minister offenbar nicht über den Weg traue. Auch Lars
Harms (SSW) hielt die Regelung für „nicht
nachvollziehbar". Mit Blick auf die Jäger, die von dem
Betretungsverbot ausgenommen sind, stellte er fest: „Spaziergänger
dürfen die Waldwege nicht verlassen, bewaffnete Spaziergänger
dürfen aber den Wald uneingeschränkt betreten."
CDU wehrt sich gegen „unsachliche
Diskussion"
Gegen eine „unsachliche Diskussion" wandte
sich Hartmut Hamerich (CDU). Der Wald sei im Frühjahr die „Kinderstube
der Tiere", die insbesondere durch Spaziergänger mit Hunden
gefährdet würden. Günther Hildebrand (FDP) schlug vor, dass
Staatswälder am Tage grundsätzlich uneingeschränkt betreten
werden dürfen. Demgegenüber sollen Fußgänger im
Körperschaftswald und im Privatwald prinzipiell auf die Wege
beschränkt bleiben, es sei denn die Waldeigentümer stimmen einer
Betretung zu.
Weitere Punkte des Gesetzentwurfs: Alle Regelungen
sollen „auf das erforderliche Maß" konzentriert werden.
Die Waldbesitzer sollen künftig eine „größtmögliche
Eigenverantwortlichkeit" erhalten. Bestimmungen wie
Genehmigungspflichten für die Teilung von Waldgrundstücken, ein
Vorkaufsrecht für das Land bei Veräußerungen von Natur- und
Schutzwäldern, Vorschriften über die Ausweisung von
Schutzwäldern sowie über die Erstellung eines Waldberichts der
Landesregierung sollen ersatzlos entfallen. Außerdem sollen die
Wälder im Eigentum der öffentlichen Hand stärker für Reiter
geöffnet werden.
So werde das Regelwerk „ein Stückchen
bürgerfreundlicher", betonte Minister von Boetticher. Der
Grüne Matthiessen beklagte dagegen einen „weitgehenden Abbau
ökologischer Standards". Und auch die SPD-Parlamentarierin
Sandra Redmann kündigte eine Reihe von Änderungsvorschlägen bei den
weiteren Beratungen im Umwelt- und Agrarausschuss an.
Hintergrund:
Die Landesregierung legt dem Parlament eine Neufassung
des Landeswaldgesetzes zur Beratung vor. Zuvor waren
bereits das Naturschutz-, das Wasser- und das Jagdgesetz
überarbeitet worden. Wird auch das Waldgesetz reformiert,
wären alle Umweltgesetze in dieser Legislaturperiode
umgeschrieben worden.
Ziel des
Umweltministeriums ist es, im Waldrecht alle Regelungen
„auf das erforderliche Maß" zu konzentrieren. Die
Waldbesitzer sollen künftig eine „größtmögliche
Eigenverantwortlichkeit" erhalten; dies würde
zugleich die Forstbehörden entlasten, heißt es.
Bestimmungen wie Genehmigungspflichten für die Teilung
von Waldgrundstücken, ein Vorkaufsrecht für das Land bei
Veräußerungen von Natur- und Schutzwäldern,
Vorschriften über die Ausweisung von Schutzwäldern sowie
über die Erstellung eines Waldberichts der
Landesregierung sollen ersatzlos entfallen. Außerdem
sollen die Wälder im Eigentum der öffentlichen Hand
stärker für Reiter geöffnet werden.
Betretungsrecht erneut umstritten
Strittig
ist insbesondere die Bestimmung, dass Wald-Spaziergänger
in der so genannten Brut- und Setzzeit vom 1. Februar bis
15. Juni die markierten Wege nicht verlassen dürfen. Dies
diene dem Schutz bedrohter Vögel wie Seeadlern, Kranichen
und Schwarzstörchen, argumentiert das Ministerium.
Umweltverbände sehen das anders: Das Betretungsverbot
diene lediglich dazu, „zweifelhafte Aktivitäten von
Waldbesitzern und Jägern der lästigen Kontrolle der
Allgemeinheit zu entziehen", ließ der
Naturschutzbund NABU verlauten. Auch der Koalitionspartner
SPD ist dagegen: Das freie Betretungsrecht sei „ein
wichtiges Gut".
Schleswig-Holstein
wäre das erste Bundesland, das das Betreten des Waldes
einschränkt.
Der Umwelt-
und Agrarausschuss plant, am 30. September ein ganztägige
Anhörung zum Waldgesetz abzuhalten.
Debatte zum letzten
Waldbericht:
plenum-online März 2009
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