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Top 12
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein Gesetzentwurf des Abgeordneten Martin Kayenburg (CDU) – Drucksache 16/2746 Aufruf gemeinsam mit: Top 29: Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verankerung der Schuldenregelung in Art. 109 Abs. 3, S. 1, 5 GG. Antrag des Abgeordneten Martin Kayenburg (CDU) – Drucksache 16/2747 |
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Schuldenbremse: Eintrag in die Landesverfassung / Verfassungsgericht einschalten? Landtagspräsident stellt sich gegen die Spitzen der Großen Koalition Abgeordnete der Koalition werfen sich gegenseitig Blockadehaltung vor / Breites Lob für Kayenburgs Engagement Kiel (SHL/15.07.) Nicht nur beim Thema Haushaltskonsolidierung war die Stimmung bei CDU und SPD angespannt (siehe Top 37). Zerstritten zeigte sich die Koalition auch bei der Frage, ob das Land Klage gegen die im Grundgesetz festgeschriebene Schuldenregelung vor dem Bundesverfassungsgericht erheben und eine Schuldenbremse in die Landesverfassung schreiben soll. Dies hatte der Landtagspräsident und CDU-Abgeordnete Martin Kayenburg gefordert. Er stemmte sich damit gegen die von den Spitzen der Großen Koalition im Koalitionsausschuss getroffene Absprache, sowohl auf den Gang nach Karlsruhe als auch auf einen Verfassungseintrag zu verzichten. In der Landtagsdebatte warfen sich beide Regierungsfraktionen nun gegenseitig Blockadehaltung vor. Die Opposition unterstützte den Vorstoß Kayenburgs. Im Innen- und Rechtsausschuss sowie im Finanzausschuss kommen die Themen nun noch einmal auf den Tisch. Kayenburg erinnerte in der Debatte an den Beschluss des Landtages vom März. Damals hatte das Parlament einstimmig dafür geworben, gegen die aus Berlin verordnete Schuldenbremse per Grundgesetz eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Schleswig-Holstein müsse die „Freiheit der Eigenständigkeit" behalten, mahnte der Landtagspräsident und zeigte sich sicher, dass die „vom Bund aufoktroyierte Schuldenbremse" verfassungswidrig sei. Gleichzeitig unterstrich Kayenburg die Richtigkeit der Schuldenbremse im Grundsatz – das Land müsse aber „die Möglichkeit einer antizyklischen Finanzpolitik" behalten. Puls: Verfassungsänderung „nicht übers Knie brechen" Der CDU-Fraktionsvorsitzende Johann Wadephul schob die Schuld für den Beschluss im Koalitionsausschuss auf die SPD. Mit den Sozialdemokraten sei es nicht möglich gewesen, die Schuldenbremse in der Landesverfassung zu verankern. Daher hätten sich die Christdemokraten entschlossen, auch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückzustellen. Das wies Jürgen Weber (SPD) zurück: Die CDU habe die Vorgaben des Bundes ohne Änderungen in die Landesverfassung schreiben wollen. „Wir brauchen aber landesspezifische Regelungen", sagte Weber. Sein Fraktionskollege Klaus-Peter Puls zeigte sich gesprächsbereit, betonte aber, man wolle eine Verfassungsänderung „nicht übers Knie brechen". Die Opposition lobte Kayenburgs Alleingang. „Wir brauchen eine Schuldenregelung in unserer Landesverfassung, die verbindlich festschreibt, ob und wann Kredite aufgenommen werden dürfen", meinte Oppositionsführer Wolfgang Kubicki (FDP). Auch der Grünen-Vorsitzende Karl-Martin Hentschel unterstrich die Bedeutung von Schuldenregeln als Bestandteil des Haushaltsrechts der Länder. „Sie schränken das Budgetrecht, das Königsrecht der Parlamente, zentral ein", sagte er. Deshalb müssten Schuldenregeln in den Ländern den Landesverfassungen vorbehalten sein. Anke Spoorendonk (SSW) bedauerte, dass die noch im März gezeigte Geschlossenheit jetzt von einer „hyperaktiven Koalition der Sparwilligen in Schutt und Asche gelegt" worden sei. Die finanzpolitische Weitsicht sei dem finanzpolitischen Populismus geopfert worden. |
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